- First-Party-Daten sind alle Informationen, die Sie direkt von Ihren Kunden oder Interessenten sammeln — auf eigenen Properties (Website, App, Filiale), mit deren Wissen, idealerweise mit ausdrücklicher Einwilligung für den jeweiligen Verwendungszweck.
- Mit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 1.
- First-Party-Daten sind alle Daten, die ein Unternehmen direkt von Kunden oder Interessenten sammelt — auf der eigenen Website, in der eigenen App, über eigene Newsletter oder Kundenkarten.
- Für die reine Vertragsabwicklung (Bestellung, Service-Vertrag) reicht die rechtliche Grundlage Vertragserfüllung.
1. Was sind First-Party-Daten konkret?
Im Gegensatz zu:
- Second-Party-Daten: First-Party-Daten eines anderen Unternehmens, die Sie kaufen oder gegen eigene Daten tauschen.
- Third-Party-Daten: Aggregierte Daten von Datenhändlern oder DMPs — technisch und rechtlich höchst umstritten, in der Schweiz nach revDSG sehr eingeschränkt einsetzbar.
- Zero-Party-Daten: Eine Unterkategorie von First-Party-Daten — Informationen, die der Nutzer aktiv selbst angibt (z. B. in einer Präferenz-Umfrage). Besonders wertvoll, weil deklariert.
2. Die 8 Sammel-Methoden im Detail
3. DSG-Konformität: Was beim Sammeln Pflicht ist
- Informationspflicht (Art. 19 revDSG): Sie müssen die betroffene Person aktiv über Beschaffung, Zweck und Empfänger der Daten informieren — in klarer Sprache, verständlich, zugänglich.
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für die angegebenen Zwecke verwendet werden. Wer E-Mail-Adressen für Newsletter sammelt, darf sie nicht ohne weitere Einwilligung für Werbe-Targeting an Dritte weitergeben.
- Datensparsamkeit: Nur Daten erheben, die wirklich nötig sind. Wer für einen Newsletter Geburtsdatum verlangt, ohne Mehrwert-Anker, handelt nicht datensparsam.
- Datensicherheit: Technische und organisatorische Massnahmen (TOM) müssen dem Risiko angemessen sein. Verschlüsselung in Transit (HTTPS) und at-rest sind Mindeststandard.
- Auftragsbearbeitung (Art. 9 revDSG): Wenn Sie einen Drittanbieter (CRM, E-Mail-Tool, Hoster) nutzen, brauchen Sie einen Auftragsbearbeitungs-Vertrag — mit klarer Auftragsbeschreibung, TOM-Liste und allfälligen Sub-Auftragnehmern.
Quellen: revDSG (SR 235.1), EDOEB.
4. Storage-Setup: Wo Sie die Daten ablegen
Für Schweizer KMU haben sich vier Storage-Modelle bewährt — abhängig vom Volumen und der Sensibilität der Daten:
| Modell | Geeignet für | Tooling-Beispiele | CH-Hosting? |
|---|---|---|---|
| E-Mail-Marketing-Tool | < 10'000 Kontakte, reine Newsletter | MailerLite, Brevo (Sendinblue), MailJet | EU-Server üblich |
| CRM-System | Lead-Management, B2B-Sales | HubSpot, Pipedrive, Salesforce | EU/US, AVV prüfen |
| CH-spezifisch | Sensible Branchen (Recht, Medizin, Finanz) | Bexio, Infoniqa, Klara | Ja (CH-Cloud verfügbar) |
| Self-hosted | Maximale Kontrolle, technische Expertise vorhanden | Mautic, Listmonk, Postal | Bei eigenem CH-Hoster: ja |
Zusammenspiel mehrerer Tools
In der Praxis sammeln KMU häufig in einem Tool und konsolidieren in einem anderen:
- Website-Forms via Tally / HubSpot Forms → CRM
- Newsletter-Anmeldung → MailerLite → Sync zu CRM
- Online-Shop-Bestellung → Shop-DB → CRM
- Filiale → POS-System → CRM-Import
Wichtig dabei: Jede Schnittstelle bedarf einer DSG-Prüfung. Sub-Auftragnehmer im AVV nicht vergessen.
5. Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Zu viel auf einmal sammeln
Wer beim Newsletter-Anmelden 12 Felder ausfüllen lässt, hat eine Conversion-Rate gegen Null. Best Practice: Minimum bei Erstkontakt (E-Mail), progressives Profiling über Folge-Touchpoints (z. B. Präferenz-Center 4 Wochen später).
Fehler 2: Keine Hygiene
Eine Liste mit 20'000 Adressen, von denen 18'000 nie geklickt haben, ist gefährlich. Nicht-Engager nach 12 Monaten reaktivieren oder ausschliessen — sonst leidet Zustellbarkeit.
Fehler 3: Kein Auftragsbearbeitungs-Vertrag
Wer mit HubSpot, Salesforce, MailerLite arbeitet ohne unterzeichneten AVV (Data Processing Agreement), verstösst gegen Art. 9 revDSG. Die meisten Anbieter bieten DPA online zur elektronischen Unterzeichnung an.
Fehler 4: Doppel-Opt-In ignorieren
Für Newsletter-Anmeldungen ist Doppel-Opt-In best practice (E-Mail-Bestätigung). Es schützt vor Spam-Listen und ist zusätzlich Beleg für Einwilligung — im Streitfall vor Gericht relevant.
Fehler 5: Daten vergessen zu löschen
Wer einen Newsletter abonniert hat und sich abmeldet, dessen Daten müssen gelöscht werden — nicht nur deaktiviert. Löschroutinen technisch implementieren und im Datenverzeichnis dokumentieren.