- Drei Schwellen sind entscheidend: AHV-Mindestbeitrag für Studierende ab 18 (ca.
- Online-Verdienste zählen für kantonale Stipendien wie reguläres Erwerbseinkommen.
- Drei Methoden passen zum Studierenden-Profil mit limitierter Zeit: User-Tests (TestingTime), Microtasks (Streetspotr/Clickworker) und Werbe-View-Plattformen.
- Steuerpflichtig sind alle Online-Verdienste ab CHF 1.
- Die wichtigsten Schwellen für Studierende in der Schweiz
- Stipendien-Anrechnung: was du wissen musst
- Beste Methoden bei <10h/Woche
- Was du als Studierende(r) NICHT machen solltest
- Konkrete Beispielrechnung: Studentin, 7h/Woche
- Steuern: was Studierende deklarieren müssen
- Spezialfall: ausländische Studierende mit Bewilligung B
- Eine andere Logik: bezahlte Aufmerksamkeit zwischen Vorlesungen
Die wichtigsten Schwellen für Studierende in der Schweiz
Der AHV-Mindestbeitrag — oft übersehen
Studierende ab 18 Jahren ohne Erwerbstätigkeit gelten als Nichterwerbstätige und zahlen den AHV-Mindestbeitrag (Stand 2026: ca. CHF 530/Jahr). Das ist unabhängig davon, ob sie online ein paar hundert Franken verdienen. Diese Pflicht endet erst, wenn das Erwerbseinkommen so hoch ist, dass die regulären AHV-Beiträge den Mindestbeitrag übersteigen.
Die CHF 2'500-Schwelle
Liegt dein Online-Verdienst aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit unter CHF 2'500 pro Jahr, ist keine zusätzliche AHV-Anmeldung nötig — aber der Studierenden-Mindestbeitrag bleibt bestehen. Über CHF 2'500 wird die AHV-Anmeldung als Selbständiger Pflicht.
Achtung: Die frühere Schwelle CHF 2'300 wurde Anfang 2025 auf CHF 2'500 angehoben. Wer noch «CHF 2'300» liest, verwendet eine veraltete Quelle.
Stipendien-Anrechnung: was du wissen musst
Schweizer Stipendienstellen prüfen das Gesamt-Einkommen der studierenden Person plus eine angerechnete Beteiligung des Eltern-Einkommens. Schwellen variieren stark zwischen den Kantonen:
| Kanton | Stipendien-Schwelle (typisch) | Anrechnung Online-Verdienst |
|---|---|---|
| Zürich | ~CHF 4'000 / Jahr eigenes Einkommen | Ja, voll |
| Bern | ~CHF 3'600 / Jahr | Ja, voll |
| Waadt | ~CHF 4'200 / Jahr | Ja, voll |
| Luzern | ~CHF 3'500 / Jahr | Ja, voll |
Beispiel: Lena, 22, Studentin in Zürich, bekommt CHF 6'000 Stipendium pro Jahr. Sie verdient online CHF 1'800. Ihr Stipendium wird nicht zurückgefordert — CHF 1'800 liegt unter der Anrechnungs-Schwelle. Hätte sie CHF 5'000 verdient, wäre das Stipendium gekürzt oder gestrichen worden.
Beste Methoden bei <10h/Woche
1. User-Tests (TestingTime)
Wenn du IT, Design, Wirtschaft oder eine andere «tech-affine» Studienrichtung machst, hast du auf TestingTime einen klaren Vorteil — Software-Firmen suchen oft Test-Personen mit deinem Profil. CHF 30–60 pro Test, 1–2 Tests pro Monat realistisch.
Mehr Detail im Spoke YouGov, TestingTime, AmPuls Vergleich.
2. Microtasks (Streetspotr in der Stadt)
Wenn du in einer Schweizer Studierstadt (Zürich, Bern, Basel, Lausanne, Genf, St. Gallen) wohnst, hast du auf Streetspotr eine hohe Auftragsdichte. Auf dem Weg zur Uni schnell ein Foto in einem Laden machen — CHF 3–8 pro Auftrag, 30–60 Minuten Mehraufwand pro Woche.
Detail im Spoke Microjobs in der Schweiz.
3. Werbe-View-Plattformen
Pausen zwischen Vorlesungen, Mensa-Wartezeiten, Bus-Fahrten zur Uni — das sind ideale Zeitfenster für Werbe-Apps. Realistischer Verdienst CHF 50–200/Monat bei moderater Nutzung. Mehr Mathematik im Spoke Mit Werbung-schauen Geld verdienen.
Was du als Studierende(r) NICHT machen solltest
- Crypto-Trading-Kurse kaufen: die meisten sind überteuerte Marketing-Spiele. Studierenden-Budget ist kein Trading-Budget.
- Pyramidensysteme «für Studis»: wenn jemand auf Insta «Wir bauen Studieren-Geld zusammen auf» postet, ist es meistens MLM.
- Affiliate-Blogs ohne Reichweite: 6–12 Monate Aufwand mit Risiko, dass nichts ankommt — in der Studienzeit eher kein guter Trade.
- Hochfrequente Werbe-Apps mit Punkten ohne CHF-Auszahlung: du sammelst, kommst nie zur Schwelle.
Konkrete Beispielrechnung: Studentin, 7h/Woche
Beispiel: Sara, 23, Architektur an der EPFL Lausanne. Mit 4h/Woche TestingTime + 2h/Woche Streetspotr + 1h/Woche Werbe-Plattform:
- 2 TestingTime-Tests/Monat × CHF 50 = CHF 100
- 10 Streetspotr-Aufträge/Monat × CHF 5 = CHF 50
- 50 Werbe-Spots/Monat × CHF 0.15 = CHF 7.50
- Total: CHF 157.50/Monat — bei 28h Total-Aufwand. Effektiver Stundenlohn: ca. CHF 5.60.
Bei intensiverer Nutzung (6–8 Stunden pro Woche) und idealem Profil sind CHF 250–400/Monat realistisch. Das deckt z. B. die Krankenkasse plus eine Mensa-Mahlzeit pro Tag.
Steuern: was Studierende deklarieren müssen
Trag den Total in der Steuererklärung unter «Übrige Einkünfte» oder «Selbständiger Nebenerwerb» ein. Pauschalabzug 20 % (Internet/Hardware/Mobilität) ist meist die einfachste Variante. Wer studienspezifische Belege hat (Drucker, Laptop, Buecher), kann effektive Abzüge geltend machen — das ist oft günstiger.
Detail-Anleitung im Cross-Cluster-Artikel Nebenverdienst Schweiz versteuern: Komplett-Guide 2026.
Spezialfall: ausländische Studierende mit Bewilligung B
Hier wird es heikel: Wer als B-Studierender online verdient, muss das beim kantonalen Migrationsamt anmelden, sonst gilt es als illegal beschaeftigt — mit Folgen bis zur Bewilligungs-Streichung. EU/EFTA-Studierende sind freier, aber auch hier gelten die regulären AHV- und Steuerregeln.
Für Quellensteuer-Pflichtige: Online-Verdienste über CHF 3'000/Jahr lösen die nachträgliche ordentliche Veranlagung aus. Mehr im verlinkten Steuer-Artikel.
Eine andere Logik: bezahlte Aufmerksamkeit zwischen Vorlesungen
Klassische Studi-Nebenjobs (Restaurant, Bar, Detailhandel) bringen CHF 22–28/h, fordern aber feste Schichten und stehen oft im Konflikt mit Prüfungs-Phasen. Online-Methoden sind flexibler, bringen aber tieferen Stundenlohn.
Eine Variante, die fast vollständig flexibel ist und keine fixen Schichten erfordert, ist Werbe-View. Wir bei Videte betreiben so eine Schweizer Plattform: ~CHF 0.15 pro 30-Sekunden-Spot, max. ~CHF 34/Tag, Auszahlung in CHF ab CHF 200 via TWINT, PayPal oder IBAN. Sitz in Bern — für Studierende interessant, weil keine Pflicht zu fixen Zeiten und Auszahlung direkt in CHF.
Für die ganze Methoden-Auswahl siehe den Pillar-Artikel.