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Online Geld verdienen für Studierende in der Schweiz

30. April 2026 8 Min. Lesezeit
Studierende beim Lernen in einer Bibliothek
Bild: Wikimedia Foundation Staff and Contractors · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons
Studieren in der Schweiz ist teuer — und Prüfungs-Phasen lassen wenig Raum für einen Nebenjob mit fixen Schichten. Online-Methoden sind hier eine echte Alternative, aber: AHV-Mindestbeitrag, Stipendien-Anrechnung und Erwerbsbewilligung für ausländische Studierende sind die Fäller, die niemand erklärt. Wir sortieren das.
Kurz gesagt
  • Drei Schwellen sind entscheidend: AHV-Mindestbeitrag für Studierende ab 18 (ca.
  • Online-Verdienste zählen für kantonale Stipendien wie reguläres Erwerbseinkommen.
  • Drei Methoden passen zum Studierenden-Profil mit limitierter Zeit: User-Tests (TestingTime), Microtasks (Streetspotr/Clickworker) und Werbe-View-Plattformen.
  • Steuerpflichtig sind alle Online-Verdienste ab CHF 1.
Inhalt
  1. Die wichtigsten Schwellen für Studierende in der Schweiz
  2. Stipendien-Anrechnung: was du wissen musst
  3. Beste Methoden bei <10h/Woche
  4. Was du als Studierende(r) NICHT machen solltest
  5. Konkrete Beispielrechnung: Studentin, 7h/Woche
  6. Steuern: was Studierende deklarieren müssen
  7. Spezialfall: ausländische Studierende mit Bewilligung B
  8. Eine andere Logik: bezahlte Aufmerksamkeit zwischen Vorlesungen

Die wichtigsten Schwellen für Studierende in der Schweiz

Direkte Antwort
Drei Schwellen sind entscheidend: AHV-Mindestbeitrag für Studierende ab 18 (ca. CHF 530/Jahr, Stand 2026), AHV-Pflicht aus Erwerbstätigkeit ab CHF 2'500/Jahr, und kantonsabhängige Stipendien-Schwellen.

Der AHV-Mindestbeitrag — oft übersehen

Studierende ab 18 Jahren ohne Erwerbstätigkeit gelten als Nichterwerbstätige und zahlen den AHV-Mindestbeitrag (Stand 2026: ca. CHF 530/Jahr). Das ist unabhängig davon, ob sie online ein paar hundert Franken verdienen. Diese Pflicht endet erst, wenn das Erwerbseinkommen so hoch ist, dass die regulären AHV-Beiträge den Mindestbeitrag übersteigen.

Die CHF 2'500-Schwelle

Liegt dein Online-Verdienst aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit unter CHF 2'500 pro Jahr, ist keine zusätzliche AHV-Anmeldung nötig — aber der Studierenden-Mindestbeitrag bleibt bestehen. Über CHF 2'500 wird die AHV-Anmeldung als Selbständiger Pflicht.

Achtung: Die frühere Schwelle CHF 2'300 wurde Anfang 2025 auf CHF 2'500 angehoben. Wer noch «CHF 2'300» liest, verwendet eine veraltete Quelle.

Stipendien-Anrechnung: was du wissen musst

Direkte Antwort
Online-Verdienste zählen für kantonale Stipendien wie reguläres Erwerbseinkommen. Wer einen Stipendien-Anspruch hat, muss diese Einkünfte deklarieren — sonst droht Rückforderung plus Sanktion.

Schweizer Stipendienstellen prüfen das Gesamt-Einkommen der studierenden Person plus eine angerechnete Beteiligung des Eltern-Einkommens. Schwellen variieren stark zwischen den Kantonen:

KantonStipendien-Schwelle (typisch)Anrechnung Online-Verdienst
Zürich~CHF 4'000 / Jahr eigenes EinkommenJa, voll
Bern~CHF 3'600 / JahrJa, voll
Waadt~CHF 4'200 / JahrJa, voll
Luzern~CHF 3'500 / JahrJa, voll

Beispiel: Lena, 22, Studentin in Zürich, bekommt CHF 6'000 Stipendium pro Jahr. Sie verdient online CHF 1'800. Ihr Stipendium wird nicht zurückgefordert — CHF 1'800 liegt unter der Anrechnungs-Schwelle. Hätte sie CHF 5'000 verdient, wäre das Stipendium gekürzt oder gestrichen worden.

Achtung Stipendien-Empfänger: Nicht-Deklaration von Online-Verdiensten kann zu Rückforderung des gesamten Stipendiums führen plus Sanktion. Ehrliche Deklaration ist Pflicht.

Beste Methoden bei <10h/Woche

Direkte Antwort
Drei Methoden passen zum Studierenden-Profil mit limitierter Zeit: User-Tests (TestingTime), Microtasks (Streetspotr/Clickworker) und Werbe-View-Plattformen. Kombiniert ergeben sie CHF 100–300 pro Monat bei 4–6 Stunden Wochen-Aufwand.

1. User-Tests (TestingTime)

Wenn du IT, Design, Wirtschaft oder eine andere «tech-affine» Studienrichtung machst, hast du auf TestingTime einen klaren Vorteil — Software-Firmen suchen oft Test-Personen mit deinem Profil. CHF 30–60 pro Test, 1–2 Tests pro Monat realistisch.

Mehr Detail im Spoke YouGov, TestingTime, AmPuls Vergleich.

2. Microtasks (Streetspotr in der Stadt)

Wenn du in einer Schweizer Studierstadt (Zürich, Bern, Basel, Lausanne, Genf, St. Gallen) wohnst, hast du auf Streetspotr eine hohe Auftragsdichte. Auf dem Weg zur Uni schnell ein Foto in einem Laden machen — CHF 3–8 pro Auftrag, 30–60 Minuten Mehraufwand pro Woche.

Detail im Spoke Microjobs in der Schweiz.

3. Werbe-View-Plattformen

Pausen zwischen Vorlesungen, Mensa-Wartezeiten, Bus-Fahrten zur Uni — das sind ideale Zeitfenster für Werbe-Apps. Realistischer Verdienst CHF 50–200/Monat bei moderater Nutzung. Mehr Mathematik im Spoke Mit Werbung-schauen Geld verdienen.

Was du als Studierende(r) NICHT machen solltest

  • Crypto-Trading-Kurse kaufen: die meisten sind überteuerte Marketing-Spiele. Studierenden-Budget ist kein Trading-Budget.
  • Pyramidensysteme «für Studis»: wenn jemand auf Insta «Wir bauen Studieren-Geld zusammen auf» postet, ist es meistens MLM.
  • Affiliate-Blogs ohne Reichweite: 6–12 Monate Aufwand mit Risiko, dass nichts ankommt — in der Studienzeit eher kein guter Trade.
  • Hochfrequente Werbe-Apps mit Punkten ohne CHF-Auszahlung: du sammelst, kommst nie zur Schwelle.

Konkrete Beispielrechnung: Studentin, 7h/Woche

Beispiel: Sara, 23, Architektur an der EPFL Lausanne. Mit 4h/Woche TestingTime + 2h/Woche Streetspotr + 1h/Woche Werbe-Plattform:

  • 2 TestingTime-Tests/Monat × CHF 50 = CHF 100
  • 10 Streetspotr-Aufträge/Monat × CHF 5 = CHF 50
  • 50 Werbe-Spots/Monat × CHF 0.15 = CHF 7.50
  • Total: CHF 157.50/Monat — bei 28h Total-Aufwand. Effektiver Stundenlohn: ca. CHF 5.60.

Bei intensiverer Nutzung (6–8 Stunden pro Woche) und idealem Profil sind CHF 250–400/Monat realistisch. Das deckt z. B. die Krankenkasse plus eine Mensa-Mahlzeit pro Tag.

Steuern: was Studierende deklarieren müssen

Direkte Antwort
Steuerpflichtig sind alle Online-Verdienste ab CHF 1. Studierende ohne Hauptarbeitgeber haben oft niedrige Grenzsteuersätze (5–15 %) und können Pauschalabzüge nutzen.

Trag den Total in der Steuererklärung unter «Übrige Einkünfte» oder «Selbständiger Nebenerwerb» ein. Pauschalabzug 20 % (Internet/Hardware/Mobilität) ist meist die einfachste Variante. Wer studienspezifische Belege hat (Drucker, Laptop, Buecher), kann effektive Abzüge geltend machen — das ist oft günstiger.

Detail-Anleitung im Cross-Cluster-Artikel Nebenverdienst Schweiz versteuern: Komplett-Guide 2026.

Spezialfall: ausländische Studierende mit Bewilligung B

Direkte Antwort
Studierende mit Bewilligung B (ausserhalb EU/EFTA) dürfen während des Semesters max. 15h/Woche arbeiten und brauchen für jede Erwerbstätigkeit eine Bewilligung des Migrationsamts. Online-Einkünfte zählen mit.

Hier wird es heikel: Wer als B-Studierender online verdient, muss das beim kantonalen Migrationsamt anmelden, sonst gilt es als illegal beschaeftigt — mit Folgen bis zur Bewilligungs-Streichung. EU/EFTA-Studierende sind freier, aber auch hier gelten die regulären AHV- und Steuerregeln.

Für Quellensteuer-Pflichtige: Online-Verdienste über CHF 3'000/Jahr lösen die nachträgliche ordentliche Veranlagung aus. Mehr im verlinkten Steuer-Artikel.

Eine andere Logik: bezahlte Aufmerksamkeit zwischen Vorlesungen

Klassische Studi-Nebenjobs (Restaurant, Bar, Detailhandel) bringen CHF 22–28/h, fordern aber feste Schichten und stehen oft im Konflikt mit Prüfungs-Phasen. Online-Methoden sind flexibler, bringen aber tieferen Stundenlohn.

Eine Variante, die fast vollständig flexibel ist und keine fixen Schichten erfordert, ist Werbe-View. Wir bei Videte betreiben so eine Schweizer Plattform: ~CHF 0.15 pro 30-Sekunden-Spot, max. ~CHF 34/Tag, Auszahlung in CHF ab CHF 200 via TWINT, PayPal oder IBAN. Sitz in Bern — für Studierende interessant, weil keine Pflicht zu fixen Zeiten und Auszahlung direkt in CHF.

Für die ganze Methoden-Auswahl siehe den Pillar-Artikel.

Faustregel für Studierende: Niemals mehr Zeit ins Geld-Verdienen investieren, als das Studium leiden lässt. Die langfristige Rendite des Studiums liegt bei einem Vielfachen von dem, was Online-Methoden liefern können.

Häufige Fragen

Müssen Studierende AHV bezahlen?
Studierende ohne Erwerbstätigkeit zahlen den AHV-Mindestbeitrag (CHF 530 pro Jahr, Stand 2026) als Nichterwerbstätige — ausser sie haben einen Erwerb, dessen AHV-Beitrag den Mindestbeitrag erreicht. Bei Online-Verdiensten unter CHF 2'500/Jahr aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit gilt: keine zusätzliche AHV nötig, aber Mindestbeitrag bleibt bestehen.
Werden Online-Verdienste auf Stipendien angerechnet?
Ja. Kantonale Stipendienstellen prüfen das Gesamteinkommen — einschliesslich Online-Nebenverdienste. Wer einen Stipendienanspruch hat, sollte die zusätzlichen Einkünfte deklarieren. Schwellen variieren stark pro Kanton und Familie.
Was sind die besten Methoden bei wenig Zeit?
User-Tests bei TestingTime (CHF 30–60 pro Test, 1–2x/Monat), Microtasks via Streetspotr (auf dem Weg zur Uni), Werbe-Apps in Pausen. Kombination ergibt CHF 100–300/Monat bei <5h/Woche.
Wie viel dürfen Studierende verdienen ohne Steuer-Folgen?
Steuerfrei ist nichts — jeder Franken muss deklariert werden. Aber: Studierende haben oft niedrige Grenzsteuersätze (5–15 %) und können Pauschal- oder effektive Berufsauslagen abziehen.
Zählen Online-Verdienste für das BAföG-Aequivalent in CH?
BAföG existiert in CH nicht direkt. Die kantonalen Stipendien (z. B. Stipendien Zürich, Bern, etc.) prüfen das Gesamteinkommen der studierenden Person und der Eltern. Online-Verdienste zählen wie reguläre Einkünfte.
Brauche ich eine Erwerbsbewilligung als ausländischer Studierender?
Bewilligung-B-Studierende dürfen während des Semesters max. 15h/Woche arbeiten, in den Ferien Vollzeit. Online-Einkünfte zählen mit. Ohne EU/EFTA-Pass: Erwerbsbewilligung beim Migrationsamt einholen, sonst illegal.
Welche Plattformen sind speziell für Studierende geeignet?
TestingTime (Software-Tests), Streetspotr (Microjobs zwischen Vorlesungen), Clickworker (Online-Texte), AmPuls (Umfragen), Werbe-View-Plattformen (Pausen-Verdienst).

Zwischen Vorlesungen, ohne festen Einsatzplan

Videte vergütet dich fürs Anschauen von Werbung — CHF 0.15 pro 30-Sekunden-Spot, 95 Prozent der Vergütung an dich, Tages-Maximum CHF 34, Auszahlung ab CHF 200 aufs Schweizer Konto. Kein Lohn, kein Vertrag, keine Vorauszahlung.

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Erinnerung Stipendien- und AHV-Schwellen variieren je Kanton und verändern sich. Verbindlich: kantonale Stipendienstelle und Steuerverwaltung. Bei Bewilligung B/L immer Migrationsamt vor Beginn der Tätigkeit kontaktieren.
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