videte / business
Hosting in der Schweiz DSG-konforme Datenverarbeitung Anonymisiertes Targeting Gerichtsstand Bern

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Einzelunternehmen Videte, Inhaber Muaz Arnaut, Bern (nachfolgend «Videte») als Betreiberin der Werbeplattform videte.ch/business (nachfolgend «Plattform») und Werbetreibenden (Unternehmen, Selbstständigerwerbenden, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften, nachfolgend «Werbetreibende»).

Die AGB gelten ausschliesslich für Werbetreibende im Sinne von Art. 11 OR und nicht für Konsumenten. Eine geplante Überführung des Einzelunternehmens in eine Videte GmbH mit Sitz in Bern berührt das Vertragsverhältnis nicht; die GmbH tritt diesfalls nach schriftlicher Mitteilung an die Stelle des Einzelunternehmens.

Abweichende oder ergänzende Geschäfts-, Einkaufs- oder Beschaffungsbedingungen des Werbetreibenden gelten nur, soweit Videte ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Im Konfliktfall sind ohne solche Zustimmung ausschliesslich diese AGB massgebend.

§ 2 Vertragsabschluss und Kontoeröffnung

Der Werbetreibende eröffnet ein Geschäftskonto auf der Plattform durch Angabe des Firmennamens, der Kontaktperson, einer geschäftlichen E-Mail-Adresse, der UID-Nummer (sofern vorhanden) sowie der Rechnungsanschrift. Mit der Registrierung erklärt der Werbetreibende verbindlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln und zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein.

Videte prüft jede Kontoeröffnung manuell anhand öffentlich verfügbarer Quellen (Handelsregister, Zefix, Domain-WHOIS, Brand-Safety-Recherche). Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Freischaltbestätigung durch Videte zustande. Bis dahin ist Videte zur Ablehnung der Kontoeröffnung berechtigt; ein Anspruch auf Kontoeröffnung besteht nicht.

Videte behält sich vor, Konten von Werbetreibenden mit Geschäftstätigkeit in den unter § 3 genannten unzulässigen Branchen ohne weitere Begründung abzulehnen.

§ 3 Werbe-Inhalte, Brand-Safety und Spot-Approval

Der Werbetreibende ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit, inhaltliche Richtigkeit und urheberrechtliche Lauterkeit aller hochgeladenen Werbe-Inhalte. Untersagt sind insbesondere:

Jeder Spot wird vor Schaltung manuell durch Videte geprüft. Die Prüfung erfolgt regulär innert zwei Geschäftstagen nach Einreichung. Videte ist berechtigt, Spots ohne Begründung abzulehnen oder bereits laufende Schaltungen sofort zu beenden, wenn ein begründeter Verdacht auf Rechtsverletzung, Verstoss gegen diese AGB oder Gefährdung der Plattformreputation besteht. Eine Wiedereinreichung überarbeiteter Spots ist jederzeit möglich.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen gegen die Inhaltsvorgaben behält sich Videte die Sperrung des Werbetreibenden-Kontos sowie die Geltendmachung von Schadenersatz vor.

§ 4 Targeting, Datenschutz und Re-Identifizierungs-Verbot

Die Plattform stellt dem Werbetreibenden Targeting-Möglichkeiten anhand von freiwillig erhobenen Selbstauskünften der Nutzer (Konsumprofil mit bis zu 190 Fragen) zur Verfügung. Der Werbetreibende erhält ausschliesslich aggregierte und anonymisierte Profil- und Reporting-Daten. Klardaten der Nutzer (Name, E-Mail-Adresse, Mobilnummer, Wohnadresse, Auszahlungsdaten) werden zu keinem Zeitpunkt an Werbetreibende weitergegeben.

Der Werbetreibende verpflichtet sich, keine Massnahmen zur Re-Identifizierung einzelner Nutzer zu ergreifen, namentlich nicht durch Kombination der erhaltenen Daten mit eigenen oder fremden Datenquellen. Verstösse gegen dieses Verbot stellen einen wesentlichen Vertragsbruch dar und können straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach Art. 60 ff DSG sowie UWG Art. 5 auslösen.

Targeting-Genauigkeitsangaben (z. B. zur Profilabdeckung oder Sichtbarkeitsquote) basieren auf Selbstauskünften und stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinn dar. Auswertungen aus optionalen Spot-Fragen verarbeitet der Werbetreibende eigenverantwortlich nach Schweizer DSG; er bleibt insoweit Verantwortlicher im Sinne von Art. 5 lit. j DSG.

§ 5 Pricing und Zahlung

Die Abrechnung erfolgt sekundengenau nach verifizierter Aufmerksamkeit der Nutzer. Es gelten folgende Tarife (jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer):

Die Plattform arbeitet ausschliesslich im Pre-paid-Modell. Werbe-Guthaben wird vor Kampagnenstart per Banküberweisung (CHF, Schweizer IBAN) auf das von Videte angegebene Geschäftskonto eingezahlt. Spots werden ausschliesslich solange ausgeliefert, wie verfügbares Guthaben vorhanden ist. Bei Zahlungsverzug ausserhalb des Pre-paid-Modells (z. B. bei individuell vereinbarten Rechnungsstellungen) schuldet der Werbetreibende einen Verzugszins von 5 % p. a. nach Art. 104 OR sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten.

Videte behält sich vor, die Tarife mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen anzupassen. Bereits aufgeladenes Guthaben wird zu den zum Zeitpunkt des Spot-Starts geltenden Tarifen verbraucht.

§ 6 Guthabenverbrauch, Rückerstattung und Verfall

Aufgeladenes Guthaben wird durch ausgespielte Werbesekunden verbraucht. Pausiert der Werbetreibende eine Kampagne, bleibt das verbleibende Guthaben unverändert erhalten und kann jederzeit für weitere Kampagnen verwendet werden. Eine Verzinsung des Guthabens findet nicht statt.

Bereits ausgespielte und durch Nutzer angesehene Werbesekunden gelten als erbracht und sind nicht erstattungsfähig. Eine Rückerstattung von nicht verbrauchtem Guthaben ist auf schriftliche Anfrage des Werbetreibenden jederzeit möglich; Videte behält dabei eine Bearbeitungspauschale von 5 % des zurückzuerstattenden Betrags zur Deckung der Transaktions- und Buchhaltungskosten ein, mindestens jedoch CHF 25.

Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt frühestens 24 Monate nach der letzten Aufladung oder Spot-Auslieferung, sofern der Werbetreibende trotz vorgängiger schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist keine Kampagne fortsetzt und keine Rückerstattung verlangt.

§ 7 Spot-Approval-Prozess und Reaktionsfristen

Spots werden über die Plattform-Oberfläche eingereicht. Die Erst-Prüfung erfolgt innert zwei Geschäftstagen ab Einreichung; bei Spitzenlast oder komplexen Inhalten kann sich die Prüfung um bis zu drei Geschäftstage verlängern. Der Werbetreibende erhält das Prüfergebnis (Freigabe, Auflage, Ablehnung) per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse.

Wird ein Spot abgelehnt, nennt Videte den massgebenden Ablehnungsgrund in zusammenfassender Form. Der Werbetreibende kann den überarbeiteten Spot beliebig oft erneut einreichen; eine erneute Prüfung unterliegt denselben Fristen.

Die Spot-Auslieferung beginnt frühestens nach erfolgter Freigabe und Eingang ausreichenden Guthabens. Ein Anspruch auf einen bestimmten Auslieferungstag oder eine bestimmte Tageszeit besteht nicht; die Auslieferung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Zielgruppen-Reichweite.

§ 8 Performance-Daten, Reporting und Aufbewahrung

Videte stellt dem Werbetreibenden im Konto-Dashboard aggregierte Kampagnen-Kennzahlen zur Verfügung, namentlich Anzahl ausgelieferter Spot-Sekunden, Anzahl abgeschlossener Views, durchschnittliche Sehdauer, geographische und demografische Verteilung sowie das verbrauchte Budget. Antworten auf optional eingeblendete Spot-Fragen werden in anonymisierter, aggregierter Form ausgewertet.

Reporting-Daten werden für die Dauer von 24 Monaten ab Kampagnenende vorgehalten und können vom Werbetreibenden als Export bezogen werden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Videte die anonymisierte Aggregation für eigene statistische und betriebswirtschaftliche Zwecke vor.

§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt

Videte erbringt die Plattformleistung mit kaufmännischer Sorgfalt, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster werden, soweit zumutbar, mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder im Konto-Dashboard angekündigt und nach Möglichkeit ausserhalb der Schweizer Hauptgeschäftszeiten gelegt.

Für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Ausfällen vorgelagerter Anbieter (Hosting, Netzbetreiber, Zahlungsdienstleister) sowie aufgrund zwingender behördlicher Anordnungen haftet Videte nicht. Während eines Ausfalls nicht ausgelieferte Spot-Sekunden werden nicht abgerechnet; das Guthaben bleibt unverändert.

§ 10 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Targeting-Strategien, Kampagnenkonzepte, kommerzielle Konditionen, Performance-Daten und nicht öffentliche Geschäftszahlen) vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei, ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten und beigezogene Berater unter gleichwertiger Vertraulichkeitspflicht.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für fünf Jahre nach dessen Beendigung fort.

§ 11 Haftung

Videte haftet für Schäden nur, soweit sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Videte oder ihrer Hilfspersonen zurückzuführen sind (Art. 100 OR). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Videte übernimmt insbesondere keine Haftung für ausbleibenden Werbeerfolg, konkrete Conversion-, Klick- oder Reichweiten-Werte sowie für Aussagen Dritter zur Targeting-Genauigkeit, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Die Gesamthaftung pro Schadensfall ist auf das im laufenden Kalenderjahr durch den betroffenen Werbetreibenden bei Videte tatsächlich aufgewendete Netto-Budget, mindestens aber CHF 1'000, begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 12 Geistiges Eigentum und Freistellung

Der Werbetreibende garantiert, dass er an sämtlichen hochgeladenen Werbe-Inhalten (Videos, Bilder, Audiospuren, Markenzeichen, Slogans, Musiklizenzen, dargestellte Personen, Schauspielerrechte) über alle erforderlichen Rechte verfügt und mit deren Schaltung auf der Plattform keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Werbetreibende räumt Videte für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Auslieferung der Inhalte über die Plattform ein.

Werden Videte aufgrund von Rechtsverletzungen, die im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden liegen, Ansprüche Dritter geltend gemacht, stellt der Werbetreibende Videte von sämtlichen Ansprüchen einschliesslich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten frei.

§ 13 Datenschutz-Verantwortlichkeit

Bei der Datenverarbeitung im Rahmen der Spot-Auslieferung und der Erstellung der anonymisierten Konsumprofile ist Videte gegenüber den Nutzern Verantwortliche im Sinne von Art. 5 lit. j DSG. Werbetreibende erhalten keine Personendaten im Sinne des DSG, sondern ausschliesslich anonymisierte aggregierte Auswertungen.

Erhebt der Werbetreibende über optionale Spot-Fragen eigenständig Daten der Plattform-Nutzer, ist er insoweit eigenständig Verantwortlicher und verpflichtet sich zur Einhaltung des DSG sowie zur Information der Betroffenen über Zweck und Umfang der Bearbeitung in eigener Datenschutzerklärung. Die Plattform sichert in diesem Fall die anonymisierte Übermittlung; eine Auftragsbearbeitung im Sinne von Art. 9 DSG wird hierdurch nicht begründet.

§ 14 Vertragsdauer, Kündigung und Sperrung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (E-Mail an business@videte.ch) gekündigt werden. Mit Wirksamkeit der Kündigung wird die Auslieferung laufender Spots eingestellt; nicht verbrauchtes Guthaben wird nach den Bestimmungen von § 6 behandelt.

Videte kann das Vertragsverhältnis bei wesentlichen Verstössen des Werbetreibenden gegen diese AGB (insbesondere § 3 Inhaltsvorgaben, § 4 Re-Identifizierungs-Verbot, § 12 Rechte-Garantien) fristlos kündigen oder das Konto sperren. In diesen Fällen bleibt eine Rückerstattung verbrauchten Guthabens ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche von Videte bleiben vorbehalten.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bern, Schweiz.

Vor Anrufung des Gerichts bemühen sich die Parteien nach Treu und Glauben um eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeit; diese Bemühung ist nicht prozessuale Voraussetzung.

§ 16 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem von den Parteien angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen (Kündigung, Spot-Freigabe, Rückerstattungsverlangen, Tarifanpassungen), bedürfen der Textform; E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse genügt. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Werbetreibenden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Videte.

Videte behält sich vor, diese AGB anzupassen, insbesondere zur Anpassung an Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen sowie zur Einführung neuer Plattform-Funktionen. Änderungen werden dem Werbetreibenden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt; widerspricht der Werbetreibende nicht innert dieser Frist und nutzt er die Plattform weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen.


Bei Fragen zu diesen AGB oder zu individuellen Vertragsanpassungen: business@videte.ch

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