← Zurück zu videte.ch
HomeBlog › DSG-Auskunftsrecht
Datenschutz & DSG

Auskunftsrecht nach DSG: So nutzt du es

30. April 2026 9 Min. Lesezeit Videte Marketing Solutions
Du willst wissen, was eine Online-Plattform über dich gespeichert hat? Das Schweizer Auskunftsrecht ist eines der stärksten Werkzeuge im DSG — 30 Tage Antwortpflicht, kostenfrei, formlos möglich. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Auskunftsbegehren stellst — mit Vorlage zum Kopieren.
Hinweis Dieser Artikel ist eine Anleitung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit oder Eskalation: EDÖB oder Schweizer Datenschutzanwalt. Stand: April 2026.
Inhalt
  1. Was ist das Auskunftsrecht?
  2. Was du konkret bekommen musst
  3. Vorlage-E-Mail zum Kopieren
  4. Schritt für Schritt — vom Begehren zur Antwort
  5. Wenn die Plattform mauert: Eskalation
  6. Häufige Probleme und Tricks

1. Was ist das Auskunftsrecht?

Direkte Antwort: Das Auskunftsrecht (Art. 25 revDSG) gibt dir das Anrecht, von jeder Stelle, die Personendaten über dich bearbeitet, eine vollständige Auskunft zu verlangen — innerhalb von 30 Tagen, kostenfrei.

Es gilt für:

Quelle: DSG Art. 25 (Auskunftsrecht), Art. 3 (räumlicher Geltungsbereich).

2. Was du konkret bekommen musst

Eine ordentliche Auskunft enthält zumindest die folgenden Punkte (Art. 25 Abs. 2 revDSG):

  1. Identität und Kontaktdaten der verantwortlichen Person
  2. Bearbeitete Personendaten als solche — nicht nur Kategorien, sondern die echten Daten
  3. Bearbeitungszweck
  4. Aufbewahrungsdauer oder die Kriterien zu deren Festlegung
  5. Verfügbare Informationen über Herkunft der Daten, soweit sie nicht von dir selbst stammen
  6. Empfänger oder Empfänger-Kategorien der Daten
  7. Datenübermittlung ins Ausland — in welche Länder, mit welchen Garantien
  8. Existenz automatisierter Einzelentscheidungen, einschliesslich Profiling, sowie deren Logik und Tragweite
Wichtig: «Wir speichern deine Daten gemäss unserer Datenschutzerklärung» ist keine gültige Auskunft. Du hast Anrecht auf deine konkreten Daten — nicht auf eine generelle Beschreibung.

3. Vorlage-E-Mail zum Kopieren

Hier die Vorlage für ein Auskunftsbegehren. Du kannst sie 1:1 verwenden, an deine Situation anpassen und an die Plattform senden — meist an den im Impressum oder in der Datenschutzerklärung genannten Datenschutz-Kontakt.

Betreff: Auskunftsbegehren nach Art. 25 revDSG Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit ersuche ich um Auskunft über alle Personendaten, die Sie über meine Person bearbeiten, gemäss Art. 25 des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG). Bitte teilen Sie mir mit: 1. Welche Daten Sie zu meiner Person speichern (vollständige Aufstellung, nicht nur Kategorien) 2. Den Zweck der Bearbeitung 3. Die Aufbewahrungsdauer oder die Kriterien dafür 4. Empfänger oder Empfänger-Kategorien 5. Ob Daten ins Ausland übermittelt werden, in welche Länder, mit welchen Garantien 6. Die Herkunft der Daten, soweit sie nicht von mir stammen 7. Die Logik und Tragweite allfälliger automatisierter Einzelentscheidungen oder Profiling-Verfahren Meine Identifikation: - Name: [dein Name] - Geburtsdatum: [optional, zur Prüfung] - E-Mail bei Ihnen: [E-Mail] - Konto- oder User-ID, falls bekannt: [optional] Ich bitte um Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, kostenlos und in elektronischer Form (PDF oder strukturiertes JSON / CSV). Bei Verzögerung oder Verweigerung behält mir die Beschwerde beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) und die zivilrechtliche Klage vorbehalten. Freundliche Grüsse [Vor- und Nachname] [Wohnsitz] [Datum]

Tipp: Schicke das Begehren von der gleichen E-Mail-Adresse, mit der du dich registriert hast. So muss die Plattform deine Identität nicht extra prüfen — das beschleunigt die Antwort.

4. Schritt für Schritt — vom Begehren zur Antwort

  1. Datenschutz-Kontakt finden: in der Datenschutzerklärung der Plattform suchen. Meist privacy@, datenschutz@ oder support@. Manche haben ein Webformular — trotzdem zusätzlich per E-Mail schicken.
  2. Vorlage anpassen und absenden: Datum eintragen, eigene Daten ergänzen, abschicken. Speichere die gesendete E-Mail.
  3. Bestätigung abwarten: meist innerhalb von 1-3 Tagen. Wenn keine kommt, nochmals schicken — manche Filter blockieren.
  4. 30 Tage warten: Frist beginnt mit dem Eingang. Notiere das Datum.
  5. Antwort prüfen: ist sie vollständig (alle 8 Punkte oben)? Sind die Daten konkret oder nur kategorial?
  6. Bei Lücken nachhaken: mit Verweis auf den fehlenden Punkt explizit nochmals fragen. Eine ordentliche Plattform liefert nach.

5. Wenn die Plattform mauert: Eskalation

Nicht jede Plattform reagiert kooperativ. Hier der Weg, wenn keine oder nur unzureichende Antwort kommt:

Eskalations-Stufe 1: Erinnerung

Nach 30 Tagen ohne Antwort: kurze E-Mail mit Verweis auf die abgelaufene Frist und Ankündigung der Beschwerde beim EDÖB. Setze 14 Tage Nachfrist. Das löst in der Mehrheit der Fälle eine Reaktion aus.

Eskalations-Stufe 2: Beschwerde beim EDÖB

Auf edoeb.admin.ch ein Formular ausfüllen oder per Brief schreiben. Beilage: dein Auskunftsbegehren plus Erinnerung plus allfällige Antworten. Der EDÖB prüft und kann Massnahmen anordnen oder Verfahren eröffnen.

Eskalations-Stufe 3: Zivilrechtliche Klage

An deinem Wohnsitzgericht (Art. 32 DSG). Für kleinere Fälle ist das überdimensioniert — aber bei wichtigen, nachweisbaren Verletzungen kann man Schadenersatz, Genugtuung oder eine Feststellungsklage anstreben.

Quelle: EDÖB: Auskunftsrecht, DSG Art. 32 (Ansprüche).

6. Häufige Probleme und Tricks

Problem: Plattform schickt nur ihre Datenschutzerklärung

Lösung: antworte mit «Vielen Dank, das ist die generelle Erklärung. Ich verlange aber konkret meine Daten gemäss Art. 25 revDSG.» Bei Wiederholung beim EDÖB melden.

Problem: Plattform verlangt Gebühr

Lösung: in der Schweiz ist Auskunft kostenfrei — ausser bei missbräuchlichen Anfragen. Eine erste Anfrage ist nie missbräuchlich. Mit Verweis auf Art. 25 Abs. 6 ablehnen.

Problem: Plattform verlangt Ausweiskopie

Lösung: grundsätzlich legitim, weil die Plattform deine Identität prüfen muss. Aber: schwärze alles ausser Vor-/Nachnamen und Geburtsdatum. Ausweisnummer, Foto und Wohnort sind oft nicht nötig.

Problem: Plattform schickt eine PDF mit unleserlicher Tabelle

Lösung: Auskunft muss verständlich und maschinenlesbar sein. Bei unleserlichem Format strukturiertes Format (CSV, JSON) verlangen.

Problem: Plattform sitzt im Ausland

Lösung: Art. 3 revDSG hat extraterritoriale Wirkung. Wenn sich die Plattform an Schweizer User wendet, gilt das DSG. EDÖB ist auch für ausländische Anbieter zuständig — allerdings mit längerem Verfahrensweg.

Statistik: Nach Erfahrungsberichten aus Datenschutz-Foren reagieren etwa 70 % der Schweizer Plattformen innerhalb der Frist mit einer ordentlichen Auskunft. Bei US-Plattformen sind es eher 40-50 %, bei kleinen Online-Shops oft tiefer. Mit Erinnerung und EDÖB-Hinweis steigt die Quote auf über 90 %.

Wir bei Videte halten uns selbstverständlich an die 30-Tage-Frist und liefern dir auf Anfrage ein strukturiertes JSON mit allen deinen Daten. Eine E-Mail an support@videte.ch reicht.

Plattform mit transparentem Auskunftsweg

Schweizer Werbe-Plattform, JSON-Export per E-Mail, 30-Tage-Frist garantiert.

Zum Fragebogen

Zusammenfassung

Verwandt: Pillar — Datenschutz beim Online-Verdienen · Umfrage-Plattformen im Datenschutz-Check · DSG vs. DSGVO

Erinnerung Dieser Artikel ist eine Anleitung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Eskalation oder Streit: EDÖB oder Schweizer Datenschutzanwalt. Stand: April 2026 — Verfahrensregeln können sich ändern.
Über den Herausgeber
Videte Marketing Solutions, Bern. Wir betreiben eine Schweizer Werbe-Plattform und schreiben aus eigener Compliance-Praxis. Wir sind keine Anwälte. Mehr unter /ueber-uns.