1. Was ist das Auskunftsrecht?
Direkte Antwort: Das Auskunftsrecht (Art. 25 revDSG) gibt dir das Anrecht, von jeder Stelle, die Personendaten über dich bearbeitet, eine vollständige Auskunft zu verlangen — innerhalb von 30 Tagen, kostenfrei.
Es gilt für:
- Schweizer Plattformen mit Sitz CH
- Ausländische Plattformen, sofern sie sich an Schweizer User wenden (Art. 3 Abs. 1 revDSG — extraterritoriale Wirkung)
- Banken, Versicherungen, Telkos, Ämter, Vereine, Arbeitgeber
- Online-Shops, Streaming-Dienste, Werbe-Plattformen, Cashback-Apps
Quelle: DSG Art. 25 (Auskunftsrecht), Art. 3 (räumlicher Geltungsbereich).
2. Was du konkret bekommen musst
Eine ordentliche Auskunft enthält zumindest die folgenden Punkte (Art. 25 Abs. 2 revDSG):
- Identität und Kontaktdaten der verantwortlichen Person
- Bearbeitete Personendaten als solche — nicht nur Kategorien, sondern die echten Daten
- Bearbeitungszweck
- Aufbewahrungsdauer oder die Kriterien zu deren Festlegung
- Verfügbare Informationen über Herkunft der Daten, soweit sie nicht von dir selbst stammen
- Empfänger oder Empfänger-Kategorien der Daten
- Datenübermittlung ins Ausland — in welche Länder, mit welchen Garantien
- Existenz automatisierter Einzelentscheidungen, einschliesslich Profiling, sowie deren Logik und Tragweite
3. Vorlage-E-Mail zum Kopieren
Hier die Vorlage für ein Auskunftsbegehren. Du kannst sie 1:1 verwenden, an deine Situation anpassen und an die Plattform senden — meist an den im Impressum oder in der Datenschutzerklärung genannten Datenschutz-Kontakt.
Tipp: Schicke das Begehren von der gleichen E-Mail-Adresse, mit der du dich registriert hast. So muss die Plattform deine Identität nicht extra prüfen — das beschleunigt die Antwort.
4. Schritt für Schritt — vom Begehren zur Antwort
- Datenschutz-Kontakt finden: in der Datenschutzerklärung der Plattform suchen. Meist privacy@, datenschutz@ oder support@. Manche haben ein Webformular — trotzdem zusätzlich per E-Mail schicken.
- Vorlage anpassen und absenden: Datum eintragen, eigene Daten ergänzen, abschicken. Speichere die gesendete E-Mail.
- Bestätigung abwarten: meist innerhalb von 1-3 Tagen. Wenn keine kommt, nochmals schicken — manche Filter blockieren.
- 30 Tage warten: Frist beginnt mit dem Eingang. Notiere das Datum.
- Antwort prüfen: ist sie vollständig (alle 8 Punkte oben)? Sind die Daten konkret oder nur kategorial?
- Bei Lücken nachhaken: mit Verweis auf den fehlenden Punkt explizit nochmals fragen. Eine ordentliche Plattform liefert nach.
5. Wenn die Plattform mauert: Eskalation
Nicht jede Plattform reagiert kooperativ. Hier der Weg, wenn keine oder nur unzureichende Antwort kommt:
Eskalations-Stufe 1: Erinnerung
Nach 30 Tagen ohne Antwort: kurze E-Mail mit Verweis auf die abgelaufene Frist und Ankündigung der Beschwerde beim EDÖB. Setze 14 Tage Nachfrist. Das löst in der Mehrheit der Fälle eine Reaktion aus.
Eskalations-Stufe 2: Beschwerde beim EDÖB
Auf edoeb.admin.ch ein Formular ausfüllen oder per Brief schreiben. Beilage: dein Auskunftsbegehren plus Erinnerung plus allfällige Antworten. Der EDÖB prüft und kann Massnahmen anordnen oder Verfahren eröffnen.
Eskalations-Stufe 3: Zivilrechtliche Klage
An deinem Wohnsitzgericht (Art. 32 DSG). Für kleinere Fälle ist das überdimensioniert — aber bei wichtigen, nachweisbaren Verletzungen kann man Schadenersatz, Genugtuung oder eine Feststellungsklage anstreben.
Quelle: EDÖB: Auskunftsrecht, DSG Art. 32 (Ansprüche).
6. Häufige Probleme und Tricks
Problem: Plattform schickt nur ihre Datenschutzerklärung
Lösung: antworte mit «Vielen Dank, das ist die generelle Erklärung. Ich verlange aber konkret meine Daten gemäss Art. 25 revDSG.» Bei Wiederholung beim EDÖB melden.
Problem: Plattform verlangt Gebühr
Lösung: in der Schweiz ist Auskunft kostenfrei — ausser bei missbräuchlichen Anfragen. Eine erste Anfrage ist nie missbräuchlich. Mit Verweis auf Art. 25 Abs. 6 ablehnen.
Problem: Plattform verlangt Ausweiskopie
Lösung: grundsätzlich legitim, weil die Plattform deine Identität prüfen muss. Aber: schwärze alles ausser Vor-/Nachnamen und Geburtsdatum. Ausweisnummer, Foto und Wohnort sind oft nicht nötig.
Problem: Plattform schickt eine PDF mit unleserlicher Tabelle
Lösung: Auskunft muss verständlich und maschinenlesbar sein. Bei unleserlichem Format strukturiertes Format (CSV, JSON) verlangen.
Problem: Plattform sitzt im Ausland
Lösung: Art. 3 revDSG hat extraterritoriale Wirkung. Wenn sich die Plattform an Schweizer User wendet, gilt das DSG. EDÖB ist auch für ausländische Anbieter zuständig — allerdings mit längerem Verfahrensweg.
Wir bei Videte halten uns selbstverständlich an die 30-Tage-Frist und liefern dir auf Anfrage ein strukturiertes JSON mit allen deinen Daten. Eine E-Mail an support@videte.ch reicht.