- Das revidierte DSG seit 1.9.2023 — was sich geändert hat
- Welche Daten Plattformen sammeln dürfen — und welche nicht
- Profiling vs. Profiling mit hohem Risiko
- Auskunftsrecht: in 5 Minuten anfordern
- CH vs. EU vs. US-Anbieter — wo deine Daten liegen
- Anonymisierung vs. Pseudonymisierung
- Wie wir das bei Videte konkret machen
1. Das revidierte DSG seit 1.9.2023 — was sich für dich geändert hat
Direkte Antwort: Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Es modernisiert das alte DSG von 1992 und gibt dir als betroffener Person mehr Werkzeuge in die Hand.
Die wichtigsten Neuerungen für dich als Online-Verdiener:
- Stärkere Informationspflichten: Plattformen müssen aktiv sagen, welche Daten sie zu welchem Zweck sammeln — nicht nur in einer Datenschutzerklärung versteckt.
- Meldepflicht bei Datenpannen: Wer eine Datenpanne hat, muss sie «so rasch als möglich» an den EDÖB melden, sofern ein hohes Risiko besteht (Art. 24 revDSG).
- Privacy by Design / by Default: Datenschutz muss in die Technik einer Plattform eingebaut sein — nicht erst nachträglich.
- Höhere persönliche Bussen: Verantwortliche Personen (Geschäftsführer etc.) können mit bis zu CHF 250'000 gebusst werden — nicht das Unternehmen, sondern die Person.
- Profiling mit hohem Risiko: Neue Kategorie mit verstärkten Pflichten (siehe Abschnitt 3).
- Schutz nur für natürliche Personen: Im Gegensatz zum alten DSG sind juristische Personen nicht mehr geschützt — was die Vereinheitlichung mit der EU-DSGVO erleichtert.
Was das für dich heisst: Wenn du dich heute auf einer Plattform registrierst, sollte deren Datenschutzerklärung in Klartext sagen, was sie speichert, warum, wie lange und wer sonst Zugriff hat. Findest du das nicht in einer halben Stunde — ist das selbst ein Warnzeichen.
Quelle: Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), EDÖB-Leitfäden.
2. Welche Daten Plattformen sammeln dürfen — und welche nicht
Direkte Antwort: Erlaubt sind nur Daten, die für den vereinbarten Zweck wirklich erforderlich sind. Das ist das Verhältnismässigkeitsprinzip — einer der Pfeiler des DSG.
Wenn eine Plattform dich für das Anschauen von Werbung in CHF entlöhnt, braucht sie:
Verhältnismässigkeit ist subjektiv prüfbar: Wenn eine Umfrage-Plattform deine Sozialversicherungsnummer verlangt, kannst du dich fragen: Brauchen sie das wirklich? Antwort meistens: nein. Das wäre ein Signal, lieber abzubrechen.
Quelle: DSG Art. 6 (Grundsätze), Art. 5 (Begriffe inkl. besonders schützenswerte Personendaten).
3. Profiling vs. Profiling mit hohem Risiko — der entscheidende Unterschied
Direkte Antwort: Profiling ist die automatisierte Auswertung von Personendaten zur Beurteilung persönlicher Aspekte. Profiling mit hohem Risiko ist eine engere Kategorie — und nur dabei brauchst du als User explizit eingewilligt zu haben.
Das revDSG unterscheidet in Art. 5 lit. f und g:
Profiling (lit. f)
Jede automatisierte Bearbeitung von Personendaten, die der Beurteilung persönlicher Aspekte einer natürlichen Person dient — insbesondere zur Analyse oder Vorhersage von Aspekten betreffend Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel.
Beispiel: Eine Werbe-Plattform sortiert dich anhand deines Klick-Verhaltens in die Kategorie «interessiert sich für Sport». Das ist gewöhnliches Profiling. Erlaubt mit Information, Zweckbindung und Verhältnismässigkeit.
Profiling mit hohem Risiko (lit. g)
Profiling, das ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt, indem es zu einer Verknüpfung von Daten führt, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit erlaubt.
Beispiel: Eine Plattform kombiniert dein Werbe-Klick-Verhalten mit Bonitätsdaten und politischen Präferenzen, um dich für Versicherungen oder Kredite zu bewerten. Das ist Profiling mit hohem Risiko — und braucht deine ausdrückliche Einwilligung.
Diese Trennung wurde bewusst gezogen, damit nicht jede simple Personalisierung zur Einwilligungs-Falle wird, gleichzeitig aber wirklich riskante Auswertungen klar reguliert sind.
Was das für dich heisst: Bei jeder Plattform, die du nutzt, frage dich: Werden meine Daten so kombiniert, dass eine wichtige Entscheidung über mich getroffen wird? Wenn ja, gehst du als User auf Nummer sicher mit ausdrücklicher Einwilligung — oder ablehnen.
Quelle: DSG Art. 5 lit. f und g, EDÖB: Erläuterungen zum Profiling.
Nächster Schritt: Vertiefung im Spoke «Profiling mit hohem Risiko: DSG-Unterschied verstehen».
4. Auskunftsrecht: in 5 Minuten anfordern, was eine Plattform über dich gespeichert hat
Direkte Antwort: Schreib eine formlose E-Mail an die Plattform. Sie muss innerhalb von 30 Tagen kostenfrei antworten. Das ist Art. 25 revDSG — eines der stärksten Werkzeuge im DSG.
Du hast Anrecht auf Auskunft über:
- Welche Daten die Plattform über dich gespeichert hat
- Den Zweck der Bearbeitung
- Die Aufbewahrungsdauer (oder die Kriterien dafür)
- Die Herkunft der Daten
- Empfänger oder Empfängerkategorien
- Logik und Tragweite automatisierter Einzelentscheidungen
- Die Tatsache, dass Daten ins Ausland gehen, und welches Land
Vorlage-E-Mail
Was du als Antwort erhältst
Eine ordentliche Auskunft enthält typischerweise:
- Eine Zusammenfassung deines Profils (Pseudonym, registriertes Datum, Land)
- Eine Liste der Aktionen (Logins, Auszahlungen, Konsent-Klicks)
- Eine Liste der Datenkategorien (E-Mail, IBAN, IP-Logs, KYC-Daten)
- Eine Liste der Auftragsbearbeiter (z. B. Hosting, Mail-Provider, Zahlungsdienst)
- Eine Erklärung der Aufbewahrungsfristen
Wenn die Plattform nicht antwortet oder mauert
- Schicke eine Erinnerung per Einschreiben (Frist nochmals 14 Tage)
- Wenn weiter keine Antwort kommt: Beschwerde beim EDÖB unter edoeb.admin.ch
- Bei vorsätzlicher Verweigerung: zivilrechtliche Klage am Wohnsitzgericht (Art. 32 DSG)
Quelle: DSG Art. 25 (Auskunftsrecht), EDÖB: Auskunftsrecht.
Nächster Schritt: Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Mustervorlage im Spoke «Auskunftsrecht nach DSG: So nutzt du es».
5. CH-Anbieter vs. EU-Anbieter vs. US-Anbieter — wo deine Daten liegen
Direkte Antwort: Der Datenstandort entscheidet, welches Recht greift, wer Zugriff hat — und wie schnell du im Konfliktfall ans Ziel kommst.
| Anbieter-Typ | Vorteil | Nachteil | Für dich relevant |
|---|---|---|---|
| Schweizer Anbieter (Sitz CH, Server CH/EU) | DSG direkt anwendbar, kurze Wege zum EDÖB, Schweizer Gerichtsstand | Kleinerer Markt, manchmal weniger Auswahl | Beschwerde gehen schnell, kein Konflikt mit US-Behörden |
| EU-Anbieter (Sitz EU, Server EU) | DSGVO-Schutz oft vergleichbar, EU-CH-Datenfluss bilateral geregelt | EU-Behörden zuständig, längere Verfahrenswege | Für Schweizer ein gutes Mittelfeld |
| US-Anbieter (Sitz US, Server US oder global) | Grosse Plattformen, technisch oft fortschrittlich | US-Behörden können Zugriff verlangen (z. B. CLOUD Act), Schweiz-Adequacy nicht garantiert | Brauchen ausdrückliche Einwilligung oder Standardvertragsklauseln |
| Drittländer ohne Adequacy (z. B. China, Russland) | — | Datenübermittlung praktisch nur mit ausdrücklicher Einwilligung | Sehr selten in Verdienst-Plattformen, aber genau lesen |
Beispiel: Toluna ist ein US-amerikanisches Unternehmen mit europäischen Töchtern. YouGov hat Sitz in UK. AmPuls ist Schweizer. TestingTime hat Sitz in Zürich, Server in der EU. Für Schweizer User mit Wohnsitz CH gilt das DSG für alle drei — aber wo der Server steht, beeinflusst, wie schnell du im Streit ans Ziel kommst.
Was du tun kannst:
- In der Datenschutzerklärung die Sektion «Datenstandorte» oder «Internationale Datenübermittlung» lesen
- Standardvertragsklauseln (SCC) sind ein Hinweis auf saubere Compliance bei US-Anbietern
- Wenn dir was komisch vorkommt, ein Auskunftsbegehren stellen — dann musst du es schwarz auf weiss bekommen
Nächster Schritt: Konkreter Vergleich der grössten Umfrage-Plattformen im Spoke «Wie sicher sind meine Daten auf Online-Umfrage-Plattformen?».
6. Anonymisierung vs. Pseudonymisierung — der praktische Unterschied
Direkte Antwort: Pseudonymisierung schwanzt deine Identität ein — man kann sie aber wieder herstellen. Anonymisierung ist der Punkt, an dem du nicht mehr identifizierbar bist — dann gilt das DSG nicht mehr.
Pseudonymisierung — das übliche Verfahren
Deine Daten werden mit einer ID (z. B. user_4f3a9e7c) statt deinem Namen gespeichert. Es existiert eine Schlüsseltabelle, die ID und Identität verbindet. Diese Tabelle ist getrennt aufbewahrt — aber der Bezug ist herstellbar. Pseudonymisierte Daten sind und bleiben Personendaten und unterstehen dem DSG.
Beispiel: Eine Werbe-Plattform speichert deine Werbeansichten unter user_4f3a9e7c. Für interne Analysen sehen Mitarbeitende nur die ID. Bei einer Auszahlung wird auf die Schlüsseltabelle zurückgegriffen, um zu wissen, wer du bist.
Anonymisierung — der echte Schnitt
Anonymisierung bedeutet, dass die Identität auch mit Aufwand nicht mehr ermittelbar ist. Praktisch wird das durch Aggregation, k-Anonymität (mindestens k Personen mit identischem Datensatz), Differential Privacy oder andere Techniken erreicht. Echt anonymisierte Daten unterliegen dem DSG nicht mehr.
Beispiel: Eine Plattform meldet ihrem Werbekunden: «743 User aus dem Kanton Zürich, 25-34 Jahre, haben dieses Werbevideo gesehen.» Wenn k mindestens 10-20 ist und keine seltenen Merkmale dazukommen, ist das praktisch nicht mehr re-identifizierbar.
Was du als User prüfen solltest:
- Wenn eine Plattform sagt «wir geben nur anonymisierte Daten weiter» — frag nach: Welche Methodik? K-Anonymität mit welchem k? Aggregation auf welcher Ebene?
- Wenn die Antwort vage bleibt, ist es höchstwahrscheinlich Pseudonymisierung — und du hast weiterhin DSG-Rechte
Nächster Schritt: Tieferer Tauchgang im Spoke «Was bedeutet 'anonymisiertes Profil' wirklich?».
7. Wie wir das bei Videte konkret machen
Wir betreiben Videte als Schweizer Werbe-Plattform mit Sitz in Bern. Hier ein paar konkrete Eckpunkte zu unserem Datenschutz — nicht als Werbung, sondern damit du siehst, was die abstrakten Prinzipien aus diesem Artikel in der Praxis bedeuten:
Was wir speichern
- E-Mail (Login, Auszahlungs-Bestätigung)
- Wohnsitzangabe (Schweizer Steuer-Bezug, KYC)
- Antworten auf den Werbe-Fragebogen (Targeting-Profil, pseudonymisiert)
- IBAN/TWINT (nur für Auszahlung, nicht für Profiling)
- IP-Adresse (Betrugsabwehr, gelöscht nach 90 Tagen)
Was wir nicht speichern
- Browsing-Historie ausserhalb von videte.ch
- Standortdaten
- Inhalte aus Mikrofon, Kamera, Kontakten
- Daten von Drittanbietern, die wir nicht selbst erhoben haben
Was wir Werbekunden geben
Aggregierte Reichweiten und Zielgruppen-Statistiken (k mindestens 50). Niemals Einzelprofile, niemals deinen Namen, niemals deine E-Mail.
Wo deine Daten liegen
Hosting in der Schweiz (Hostfactory, Zürich), Mail-Versand über Schweizer SMTP-Server, keine US-Cloud-Anbieter für Personendaten.
Auskunftsrecht
Eine E-Mail an support@videte.ch reicht. Du bekommst innerhalb von 30 Tagen einen JSON-Export aller Daten, die wir über dich speichern — kostenlos.
Wir sagen das nicht, weil wir hier perfekt wären. Wir sagen das, weil Datenschutz beim Online-Verdienen nur funktioniert, wenn die Plattform offenlegt, was sie tut — und du als User die Werkzeuge hast, das zu prüfen.