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Schweizer DSG vs. EU-DSGVO: was ist liberaler?

30. April 2026 9 Min. Lesezeit Videte Marketing Solutions
Du hörst überall «DSGVO» und in der Schweiz «DSG» — und fragst dich, was der Unterschied ist. Die kurze Antwort: Beide Gesetze sind sich näher als gedacht, aber an entscheidenden Stellen unterschiedlich. Hier siehst du im Direktvergleich, wo das Schweizer Recht liberaler ist und wo die EU-DSGVO mehr Zähne hat.
Hinweis Dieser Artikel ist eine Erklärung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Konflikten oder Compliance-Fragen: Schweizer Datenschutzanwalt oder EDÖB. Für EU-Aspekte: Beratung in der jeweiligen EU-Jurisdiktion. Stand: April 2026.
Inhalt
  1. Beide Gesetze im Kontext
  2. Direktvergleich auf einen Blick
  3. Einwilligung — was unterscheidet sich?
  4. Bussenrahmen — die wichtigste Differenz
  5. Extraterritoriale Wirkung
  6. Was es dir als User bringt

1. Beide Gesetze im Kontext

Direkte Antwort: Die DSGVO trat im Mai 2018 in Kraft, das revDSG am 1. September 2023. Die DSG-Revision war massgeblich davon getrieben, die Adequacy-Anerkennung der EU zu sichern — ohne diese wären Datentransfers Schweiz-EU eingeschränkt.

2. Direktvergleich auf einen Blick

Bereich Schweizer DSG EU-DSGVO
Schutzbereich Nur natürliche Personen Nur natürliche Personen
Auskunftsfrist 30 Tage, kostenfrei 30 Tage, verlängerbar auf bis zu 90 Tage
Bussen-Rahmen Persönliche Bussen bis CHF 250'000 (verantwortliche Person) Bis 4 % des Jahresumsatzes oder 20 Mio. EUR (Unternehmen)
Datenschutzbeauftragter Empfohlen, nicht zwingend Pflicht ab bestimmten Schwellen (Art. 37 DSGVO)
Einwilligungs-Standard Klar, freiwillig, informiert Klar, freiwillig, informiert, ausdrücklich bei sensiblen Daten
Recht auf Vergessenwerden Persönlichkeitsschutz (Art. 32 DSG) — vergleichbar, aber weniger explizit Explizit als Recht (Art. 17 DSGVO)
Datenübertragbarkeit Recht auf Datenherausgabe (Art. 28 revDSG) Recht auf Datenportabilität (Art. 20 DSGVO)
Meldepflicht bei Datenpannen So rasch als möglich, bei hohem Risiko Innerhalb von 72 Stunden, bei jedem nicht ausgeschlossenen Risiko
Extraterritoriale Wirkung Ja (Art. 3 revDSG) Ja (Art. 3 DSGVO)
Vertretungs-Pflicht im Hoheitsgebiet Für ausländische Anbieter mit gewissen Tätigkeiten in CH (Art. 14 revDSG) EU-Vertreter für Drittland-Unternehmen ab Schwellen (Art. 27 DSGVO)

Quelle: DSG-Volltext, DSGVO-Volltext.

3. Einwilligung — was unterscheidet sich?

Direkte Antwort: Die DSGVO behandelt die Einwilligung als eine von sechs Rechtsgrundlagen, das DSG lässt Einwilligung als Rechtfertigung neben anderen zu. In der Praxis sehr ähnlich, aber Akzent ist verschieden.

DSGVO-Modell

Eine Datenbearbeitung muss auf eine der sechs Rechtsgrundlagen aus Art. 6 DSGVO gestützt werden — Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Pflicht, lebenswichtige Interessen, öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse. Wenn keine zutrifft, ist die Bearbeitung verboten.

DSG-Modell

Das DSG arbeitet stärker mit einem Persönlichkeitsschutz-Konzept (Art. 30 ff. DSG). Eine Bearbeitung darf das Persönlichkeitsrecht nicht widerrechtlich verletzen. Die Einwilligung ist eine Möglichkeit, um eine sonst verletzende Bearbeitung zu legitimieren — aber nicht die einzige.

Praktische Konsequenz

Für dich als User bedeutet das wenig Unterschied: in beiden Systemen brauchst du fundierte Information und du musst Einwilligung jederzeit widerrufen können. Für Plattformen ist die DSGVO etwas formaler — sie muss explizit ihre Rechtsgrundlage benennen.

4. Bussenrahmen — die wichtigste Differenz

Direkte Antwort: Die DSGVO straft Unternehmen mit prozentualen Umsatz-Bussen, das DSG bestraft primär verantwortliche Personen mit fixen Bussen. Das ist der grösste praktische Unterschied.

DSGVO — Unternehmens-Bussen

Bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Mio. EUR, je nachdem was höher ist. Das hat zu Bussen wie 1.2 Mrd. EUR (Meta 2023) geführt — ein realer wirtschaftlicher Hebel.

DSG — persönliche Bussen

Bis CHF 250'000 gegen die verantwortliche natürliche Person (Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragte). Das ist fix — egal wie gross das Unternehmen ist. Bei einem Konzern mit Milliarden-Umsatz wirkt das wenig, bei einer KMU oder Einzelfirma sehr stark.

Praktische Folge: Schweizer Plattformen werden traditionell über persönliche Verantwortung geführt. EU-Unternehmen agieren mit einem Compliance-Apparat, der das System selbst überwacht. Beide Wege funktionieren — nur unterschiedlich.

Für dich als User: Bei einer Schweizer Plattform kennst du den Verantwortlichen meist beim Namen (Impressum, Geschwicht-Person). Bei einem EU-Konzern wendest du dich an den Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehörde des Sitz-Landes.

5. Extraterritoriale Wirkung

Direkte Antwort: Beide Gesetze gelten auch für ausländische Anbieter, sofern sie Personen im jeweiligen Hoheitsgebiet ansprechen. Die DSGVO geht aber bei der Vertretungspflicht weiter.

DSG (Art. 3 revDSG)

Das DSG ist anwendbar auf Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken — auch wenn der Anbieter im Ausland sitzt. Wenn eine US-Plattform Schweizer User anspricht, gilt das DSG. Allerdings ist die Durchsetzung in der Praxis schwieriger als bei Schweizer Anbietern.

DSGVO (Art. 3 DSGVO)

Sehr breite Wirkung: Die Verordnung gilt für jede Bearbeitung von Daten von Personen in der EU, sofern Waren/Dienste angeboten werden oder das Verhalten beobachtet wird. Drittländer-Unternehmen müssen einen EU-Vertreter benennen (Art. 27 DSGVO).

Die DSGVO hat damit Zähne für grenzüberschreitende Fälle. Für Schweizer User mit Wohnsitz CH und Plattform mit EU-Sitz: du kannst dich auf beide berufen — oft ist die DSGVO der grössere Hebel für echten Druck auf den Anbieter.

6. Was es dir als User wirklich bringt

Hier die Tools, die du je nach Situation wählen kannst:

Wenn der Anbieter in der Schweiz sitzt

Wenn der Anbieter in der EU sitzt

Wenn der Anbieter ausserhalb von CH/EU sitzt

Fazit: zwei Gesetze, ein Schutzgedanke

DSG und DSGVO sind kompatibel. Sie nehmen sich an entscheidenden Stellen Anleihen voneinander, gehen aber bei Bussen und Sitzpflichten unterschiedliche Wege. Für dich als User bedeutet das vor allem: Du hast in beiden Systemen die wichtigsten Werkzeuge — Auskunftsrecht, Löschungsrecht, Widerruf, Beschwerde.

Die Schweizer Lösung ist tendenziell pragmatischer und KMU-freundlicher. Die EU-Lösung ist juristisch schärfer und hat mehr Druck auf grosse Konzerne. Welche du als User «besser» findest, hängt davon ab, was du gegen welchen Anbieter durchsetzen willst.

Wir bei Videte sind Schweizer DSG-konform mit Sitz Bern — und arbeiten gleichzeitig auf einem Niveau, das auch DSGVO-Anforderungen abdeckt. Das ist heute Standard für jede Plattform, die international ernst genommen werden will.

Schweizer Plattform, EU-tauglicher Datenschutz

Wir bauen für DSG-Standard, halten aber DSGVO-Niveau ein. Du wirst fürs Anschauen entlöhnt.

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Zusammenfassung

Verwandt: Pillar — Datenschutz beim Online-Verdienen · Auskunftsrecht-Anleitung · Werbe-Plattform DSG-konform betreiben

Erinnerung Dieser Artikel ist eine Erklärung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Compliance- oder Rechtsfragen: Schweizer Datenschutzanwalt oder EDÖB. Für EU-spezifische Aspekte: Beratung in der jeweiligen EU-Jurisdiktion. Stand: April 2026.
Über den Herausgeber
Videte Marketing Solutions, Bern. Wir betreiben eine Schweizer Werbe-Plattform und schreiben aus eigener Compliance-Praxis. Wir sind keine Anwälte. Mehr unter /ueber-uns.