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Profiling mit hohem Risiko: DSG-Unterschied verstehen

30. April 2026 8 Min. Lesezeit Videte Marketing Solutions
Das revidierte DSG kennt zwei Profiling-Kategorien — und nur bei einer der beiden braucht eine Plattform deine ausdrückliche Einwilligung. Dieser Unterschied entscheidet, was eine Plattform stillschweigend tun darf und was nicht. Hier siehst du, wo die Linie verläuft.
Hinweis Dieser Artikel ist eine Erklärung des Gesetzes und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Konflikten: EDÖB oder Schweizer Datenschutzanwalt. Stand: April 2026.
Inhalt
  1. Die zwei Definitionen in Art. 5 lit. f und g revDSG
  2. Abgrenzung — wo verläuft die Linie?
  3. Praxis-Beispiele aus dem Schweizer Markt
  4. Was «ausdrückliche Einwilligung» bedeutet
  5. Deine Rechte bei Profiling mit hohem Risiko
  6. Wie wir Profiling bei Videte einordnen

1. Die zwei Definitionen in Art. 5 lit. f und g revDSG

Das revDSG hat in Art. 5 zwei Definitionen für Profiling eingeführt:

Art. 5 lit. f — Profiling «Normal»

«Jede automatisierte Bearbeitung von Personendaten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen»

Erlaubt mit transparenter Information, klarem Zweck und Verhältnismässigkeit. Keine ausdrückliche Einwilligung nötig, sofern keine anderen Voraussetzungen (z. B. besonders schützenswerte Daten) eingreifen.

Art. 5 lit. g — Profiling mit hohem Risiko Hoch

«Profiling, das ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt, indem es zu einer Verknüpfung von Daten führt, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt»

Erlaubt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 7 lit. b revDSG), sofern keine andere ausreichende Rechtsgrundlage besteht.

Quelle: DSG Art. 5, Art. 6 (Grundsätze, Einwilligung).

2. Abgrenzung — wo verläuft die Linie?

Direkte Antwort: Die Linie ist nicht binär, sondern eine Risiko-Beurteilung. Drei Faktoren entscheiden:

  1. Verknüpfung mehrerer Datenkategorien: Werden Daten aus verschiedenen Quellen oder Kontexten kombiniert?
  2. Wesentliche Aspekte der Persönlichkeit: Führt die Beurteilung zu Aussagen über zentrale Lebensbereiche — finanzielle Lage, politische Meinung, Gesundheit, sexuelle Orientierung, Religion?
  3. Tragweite der Folgen: Kann die Beurteilung dazu führen, dass dir Wichtiges verweigert wird (Kredit, Versicherung, Wohnung, Job)?
Faustregel: Je mehr Datenkategorien verbunden werden und je grösser die Folgen für dein Leben, desto eher ist es Profiling mit hohem Risiko. Eine reine Werbe-Personalisierung ist meist im «normalen» Bereich; ein Bonitäts-Score ist meist im hohen Risikobereich.

3. Praxis-Beispiele aus dem Schweizer Markt

Normales Profiling (lit. f)

Profiling mit hohem Risiko (lit. g)

Grauzone: Sehr granulares Targeting mit psychografischen Profilen (z. B. Big-Five-Persönlichkeitsmodelle aus Verhalten abgeleitet) kann je nach Tiefe in den Hochrisiko-Bereich rutschen. Hier ist die Praxis im Fluss.

4. Was «ausdrückliche Einwilligung» bedeutet

Direkte Antwort: Eine ausdrückliche Einwilligung ist eine aktive, eindeutige, informierte Handlung — und sie muss jederzeit widerrufbar sein.

Was nicht als ausdrückliche Einwilligung zählt

Was als ausdrückliche Einwilligung zählt

Quelle: DSG Art. 6 Abs. 6 und 7.

5. Deine Rechte bei Profiling mit hohem Risiko

Wenn eine Plattform Profiling mit hohem Risiko betreibt, hast du als betroffene Person erweiterte Rechte:

6. Wie wir Profiling bei Videte einordnen

Wir betreiben mit Videte eine Schweizer Werbe-Plattform mit Sitz Bern. Unser Profiling-Ansatz fällt klar in den Bereich Art. 5 lit. f — «normales» Profiling, kein hohes Risiko.

Konkret:

Trotzdem informieren wir dich klar in der Datenschutzerklärung und gibst du jederzeit per Auskunftsbegehren Einsicht. Das ist die Schwelle, an der wir uns selbst messen.

Werbe-Profiling im «normalen» Bereich

Schweizer Plattform, klar abgegrenztes Targeting, keine Bonitätsdaten, kein Hochrisiko-Profiling.

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Erinnerung Dieser Artikel ist eine Erklärung von Konzepten und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Konflikten: EDÖB oder Schweizer Datenschutzanwalt. Stand: April 2026.
Über den Herausgeber
Videte Marketing Solutions, Bern. Wir betreiben eine Schweizer Werbe-Plattform und schreiben aus eigener Compliance-Praxis. Wir sind keine Anwälte. Mehr unter /ueber-uns.