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Steuern & Recht

Nebenverdienst in Steuererklärung Kanton Zürich eintragen

30. April 2026 8 Min. Lesezeit
Kramgasse mit Zytglogge in der Berner Altstadt
Bild: Dmitry A. Mottl · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons
Du hast 2025 ein paar hundert oder ein paar tausend Franken aus Online-Plattformen, App-Werbung oder Umfragen erhalten — und sitzt jetzt vor ZHprivateTax. In welche Ziffer gehört der Betrag? Brauchst du das Hilfsblatt «Selbständige Erwerbstätigkeit»? Welche Belege musst du hochladen? Dieser Guide ist eine konkrete Anleitung für den Kanton Zürich — mit Feldnamen, Pauschalabzügen und einem Praxis-Beispiel.
Kurz gesagt
  • Online-Nebenverdienst unter CHF 2'500 trägst du in ZHprivateTax in Ziffer 250 («Weitere Einkünfte») ein und beschreibst die Quelle im Bemerkungsfeld.
  • Jede Erwerbstätigkeit, die du nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit Lohnausweis ausübst, ist Nebenerwerb.
  • In der Zürcher Steuersoftware ZHprivateTax (Online oder Desktop) gibt es zwei Wege — abhängig vom Betrag und der Regelmässigkeit deiner Tätigkeit.
  • Du führst ZHprivateTax durch den Wizard und kommst über den Block «Einkünfte» an die richtige Stelle.
Direkte Antwort
Online-Nebenverdienst unter CHF 2'500 trägst du in ZHprivateTax in Ziffer 250 («Weitere Einkünfte») ein und beschreibst die Quelle im Bemerkungsfeld. Ab CHF 2'500 oder bei systematischer Tätigkeit nutzt du das Hilfsblatt «Selbständige Erwerbstätigkeit».
Inhalt
  1. Was zählt im Kanton Zürich als Nebenverdienst?
  2. ZHprivateTax: das richtige Feld auf einen Blick
  3. Schritt für Schritt: Nebenverdienst in ZHprivateTax eintragen
  4. Wenn du über CHF 2'500 verdienst: Hilfsblatt Selbständigkeit
  5. Pauschalabzug oder effektive Kosten?
  6. Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
  7. Praxis-Beispiel: Selbständiger Nebenerwerb über dem Schwellenwert
  8. Was bedeutet das für dich konkret?

1. Was zählt im Kanton Zürich als Nebenverdienst?

Direkte Antwort
Jede Erwerbstätigkeit, die du nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit Lohnausweis ausübst, ist Nebenerwerb. Plattform-Einkünfte zählen praktisch immer dazu.

Das Zürcher Steuergesetz (StG ZH) folgt dem gleichen Einkommens-Begriff wie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Steuerbar sind alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 17 ff. DBG). Wer auf eigenes Risiko, in eigenem Namen und gegen Entgelt Leistungen erbringt — auch wenn diese Leistungen darin bestehen, Werbung anzuschauen oder Umfragen auszufüllen — gilt steuerlich als selbständig nebenerwerbstätig.

Konkret fällt darunter:

  • Auszahlungen von Werbe-Apps, Cashback-Plattformen, Reward-Plattformen
  • Honorare aus User-Tests (z. B. TestingTime, UserTesting, Userlytics)
  • Vergütungen aus Online-Umfragen (Toluna, AmPuls, Triaba)
  • Einkünfte aus Influencer-Tätigkeit, Affiliate-Marketing, Microtasks
  • Zusatzhonorare ohne Lohnausweis (Webdesign, Übersetzungen, Tutoring)

Reine Cashback-Beteiligungen, bei denen du einen Teil deines eigenen Einkäufe-Betrags zurückbekommst, gelten in der Regel als Rabatt — nicht als Einkommen. Die Grenze ist im Einzelfall manchmal unscharf; im Zweifel deklariert man.

Mehr zum Grundprinzip findest du im Pillar-Artikel Nebenverdienst in der Schweiz versteuern: Der komplette Guide 2026.

2. ZHprivateTax: das richtige Feld auf einen Blick

Direkte Antwort
In der Zürcher Steuersoftware ZHprivateTax (Online oder Desktop) gibt es zwei Wege — abhängig vom Betrag und der Regelmässigkeit deiner Tätigkeit.
Situation Feld in ZHprivateTax Was eintragen
Nebenverdienst unter CHF 2'500, gelegentlich Ziffer 250 «Weitere Einkünfte» Total der Auszahlungen + Bemerkung
Nebenverdienst ab CHF 2'500 oder regelmässig Hilfsblatt «Selbständige Erwerbstätigkeit» → Ziffer 130 Aufwand- und Ertragsrechnung mit Reingewinn
Mit Lohnausweis (z. B. zweiter Job) Ziffer 100/101 «Lohnausweise» Zweiten Lohnausweis hochladen

Hinweis: Die Ziffer-Nummerierung gilt für die Steuerperiode 2025 (Veranlagung 2026) gemäss aktueller Wegleitung des Kantonalen Steueramts Zürich. Vor Einreichung prüfen, ob das Zürcher Steueramt die Ziffer in der laufenden Periode angepasst hat.

Wichtig: ZHprivateTax lässt sich kostenlos auf zh.ch herunterladen oder direkt online ausfüllen. Beide Varianten führen zur gleichen Ziffer-Logik.

3. Schritt für Schritt: Nebenverdienst in ZHprivateTax eintragen

Direkte Antwort
Du führst ZHprivateTax durch den Wizard und kommst über den Block «Einkünfte» an die richtige Stelle. Für kleine Beträge unter der AHV-Schwelle reichen fünf Schritte.
  1. Auszahlungsübersichten sammelnLogge dich auf jeder Plattform ein und exportiere die Jahresübersicht. Speichere alles in einem Ordner «Steuern 2025 — Nebenverdienst» als PDF.
  2. Total bildenAddiere die Auszahlungen pro Plattform. Verwende den Brutto-Betrag vor Plattform-Gebühren — die Gebühren ziehst du später als Aufwand ab.
  3. ZHprivateTax öffnenWähle die Steuerperiode 2025. Im Wizard zum Block «Erwerbseinkünfte und Renten» navigieren.
  4. Ziffer 250 anklickenSuche «Weitere Einkünfte» oder «Übrige Einkünfte». Trag den Total-Betrag in CHF ein. Im Beschreibungsfeld kurz: «Online-Nebenverdienst Plattform A: CHF X, Plattform B: CHF Y».
  5. Belege als Anhang hochladenZHprivateTax bietet einen Anhang-Bereich. Lade die Auszahlungsübersichten als PDF hoch. Optional: Bank-Auszug mit den Eingängen markiert.

Beispiel: Nadine aus Wetzikon hat 2025 CHF 1'200 mit einer Werbe-App und CHF 350 mit Toluna-Umfragen verdient. Total: CHF 1'550. Sie trägt «1550» in Ziffer 250 ein und schreibt im Bemerkungsfeld: «Werbe-App-Plattform CHF 1'200, Toluna-Umfragen CHF 350». PDF-Anhang mit beiden Auszahlungsübersichten. Fertig in 10 Minuten.

4. Wenn du über CHF 2'500 verdienst: Hilfsblatt Selbständigkeit

Direkte Antwort
Sobald du die AHV-Schwelle überschreitest oder regelmässig deutlich höhere Beträge erzielst, gehört der Nebenverdienst ins Hilfsblatt zur Selbständigkeit. Der Reingewinn (Ertrag minus Aufwand) fließt dann in Ziffer 130.

Das Hilfsblatt verlangt eine einfache Aufwand-Ertrags-Rechnung. Du brauchst keine doppelte Buchhaltung — ein Excel oder ein A4-Blatt mit zwei Spalten reicht. Die Zürcher Wegleitung beschreibt das Format, hier eine kompakte Version:

Ertrag

  • Bruttoeinnahmen aus Plattform A, B, C (jeweils einzeln)
  • Total Ertrag

Aufwand

  • Plattform-Gebühren, Auszahlungs-Provisionen
  • Internet- und Mobilkosten anteilig (z. B. 30 % von CHF 600 = CHF 180)
  • Hardware-Abschreibung (Smartphone über 3 Jahre, Computer über 5 Jahre)
  • Software-Abos, falls beruflich genutzt
  • AHV/IV/EO-Beiträge, die du als Selbständiger gezahlt hast
  • Total Aufwand

Reingewinn = Ertrag − Aufwand. Diesen Betrag überträgst du in Ziffer 130 («Einkünfte aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit» bzw. «Selbständige Erwerbstätigkeit»). Das Hilfsblatt selbst lädt ZHprivateTax als Anhang hoch.

AHV-Anmeldung nicht vergessen: Wer den Nebenverdienst über das Hilfsblatt deklariert, muss sich praktisch immer auch bei der SVA Zürich (kantonale Ausgleichskasse) als Selbständigerwerbender melden. Details im Spoke AHV-Anmeldung als Selbständiger: ab welchem Betrag?.

5. Pauschalabzug oder effektive Kosten?

Direkte Antwort
Im Kanton Zürich kannst du für Berufsauslagen aus Nebenerwerbstätigkeit einen Pauschalabzug von 20 % vom Nettolohn geltend machen, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400 pro Jahr (Stand 2026, in der aktuellen Wegleitung gegenchecken). Alternativ darfst du effektive Kosten geltend machen.

Diese Pauschale gilt für unselbständigen Nebenerwerb — also Einkünfte mit Lohnausweis aus einem zweiten Arbeitsverhältnis. Für selbständigen Nebenerwerb über das Hilfsblatt Selbständigkeit existiert keine vergleichbare 20-%-Pauschale — dort ziehst du immer effektive Kosten ab. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Wann lohnt sich der Pauschalabzug?

  • Wenn du einen zweiten Lohnausweis hast und keine Lust auf Detail-Belege.
  • Wenn deine effektiven Kosten unter dem Pauschalbetrag liegen — z. B. wenn du das Smartphone privat sowieso brauchst.
  • Wenn der Nebenverdienst klein ist und CHF 800 als Mindest-Pauschale ein guter Deal ist.

Wann lohnen sich effektive Kosten?

  • Du hast neue Hardware angeschafft (Laptop, Smartphone, Mikrofon, Kamera).
  • Du zahlst spezifische Software- oder Tool-Abos für die Tätigkeit.
  • Du hast Reise- oder Schulungskosten direkt im Zusammenhang mit dem Nebenerwerb.

Wenn du Belege hast, lege sie als PDF an. Belege werden nur stichprobenweise verlangt — aber wenn sie verlangt werden und du nichts hast, streicht das Steueramt den Abzug. Mehr zur Aufbewahrungs-Praxis im Spoke Belege für Online-Nebenverdienst: Aufbewahrungspflicht.

6. Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Plattform-Verdienst in Ziffer 100 («Lohnausweise») eintragen Ziffer 100 ist für unselbständigen Lohn mit Lohnausweis reserviert. Plattform-Einkünfte ohne Lohnausweis gehören in Ziffer 250 oder ins Hilfsblatt. Konsequenz: Rückfrage des Steueramts und Korrektur-Verfahren.
Fehler 2: AHV-Beiträge doppelt abziehen AHV-Beiträge, die du als Selbständiger gezahlt hast, ziehst du als Aufwand im Hilfsblatt ab — nicht zusätzlich in den allgemeinen Sozialversicherungs-Abzügen. Das Zürcher Steueramt erkennt Doppelabzüge meist beim Plausibilitäts-Check.
Fehler 3: Nettobetrag statt Bruttobetrag deklarieren Du deklarierst die Bruttoauszahlung der Plattform und ziehst Gebühren als Aufwand ab. Wenn du nur den Nettobetrag deklarierst, gehen die Aufwand-Belege ins Leere und der Abzug für Gebühren ist verloren.
Fehler 4: Bemerkungsfeld leer lassen Eine kurze Beschreibung der Quelle («Werbe-Plattform XY», «User-Tests TestingTime») reduziert Rückfragen drastisch. Das Steueramt sieht sofort, was hinter der Zahl steht.
Fehler 5: PayPal/Krypto-Auszahlungen ignorieren Auch Auszahlungen in PayPal-Guthaben, Stablecoins oder Krypto-Tokens sind steuerpflichtig. Wechselkurs zum Auszahlungs-Datum festhalten und im Bemerkungsfeld notieren.

7. Praxis-Beispiel: Selbständiger Nebenerwerb über dem Schwellenwert

Fallstudie: Jonas, 29, lebt in Zürich-Oerlikon, arbeitet 80 % als Software-Entwickler. 2025 verdiente er aus mehreren Plattformen zusammen CHF 4'200 brutto. Damit ist er über der AHV-Schwelle.

Schritt 1: SVA-Anmeldung

Er meldet sich bei der SVA Zürich als Selbständigerwerbender. Die SVA prüft den Status, gibt das Beitragsverfahren frei.

Schritt 2: Aufwand-Ertrags-Rechnung erstellen

Im einfachen Excel:

  • Ertrag: CHF 4'200 brutto
  • Aufwand: Plattform-Gebühren CHF 120, Internet-Anteil CHF 180, Smartphone-Abschreibung CHF 200, AHV-Beiträge ca. CHF 230 (5.371 % auf CHF 4'200) = Total CHF 730
  • Reingewinn: CHF 3'470

Schritt 3: ZHprivateTax

Er öffnet das Hilfsblatt «Selbständige Erwerbstätigkeit», trägt Ertrag und Aufwand ein. Der Reingewinn von CHF 3'470 erscheint automatisch in Ziffer 130. Das Hilfsblatt lädt er als Anhang hoch.

Schritt 4: Belege bereitstellen

Auszahlungs-PDFs der Plattformen, Bank-Auszug, AHV-Beitragsbescheid der SVA, Internet-Rechnung, Smartphone-Kaufbeleg.

Schritt 5: Steuerlast abschätzen

Bei einem Grenzsteuersatz von rund 25 % (Bund + Kanton ZH + Stadt Zürich) zahlt Jonas auf die zusätzlichen CHF 3'470 ungefähr CHF 870 mehr Einkommenssteuer. Plus rund CHF 230 AHV/IV/EO. Bleiben rund CHF 3'100 netto.

8. Was bedeutet das für dich konkret?

Wenn du im Kanton Zürich Online-Nebenverdienst hast, gilt: Bis CHF 2'500 reicht Ziffer 250 mit Bemerkung. Ab CHF 2'500 brauchst du das Hilfsblatt Selbständigkeit. Der Aufwand bleibt überschaubar, wenn du Belege das Jahr über sammelst.

Solche Plattformen gibt es mittlerweile mehrere: TestingTime für User-Tests, AmPuls und Toluna für Umfragen, Cashback-Apps, internationale Werbe-View-Plattformen. Wir betreiben selbst eine Schweizer Plattform — Videte — bei der Nutzer für das Anschauen von Werbung in CHF vergütet werden. Aus steuerlicher Sicht behandelt ZHprivateTax Videte-Auszahlungen genau wie jede andere Plattform: Ziffer 250 oder Hilfsblatt, abhängig vom Betrag.

Vor der Einreichung empfehlen wir einen Blick in die aktuelle Wegleitung des Kantonalen Steueramts Zürich. Bei höheren Beträgen oder unklarer Selbständigkeitsfrage spart eine einmalige Steuerberatung über Jahre Geld — und Nächte.

Quellen: Kantonales Steueramt Zürich — Steuererklärung Privatpersonen, ESTV: Direkte Bundessteuer Grundlagen, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG).

Beträge, die du fertig aufgelistet vorfindest

Videte vergütet dich fürs Anschauen von Werbung — CHF 0.15 pro 30-Sekunden-Spot, 95 Prozent der Vergütung an dich, Tages-Maximum CHF 34, Auszahlung ab CHF 200 aufs Schweizer Konto. Kein Lohn, kein Vertrag, keine Vorauszahlung.

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Erinnerung Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ziffern, Pauschalen und Grenzbeträge werden gelegentlich angepasst — vor Eigenanwendung in der aktuellen Wegleitung des Kantonalen Steueramts Zürich gegenchecken. Bei höheren Beträgen oder Unsicherheit: Steuerberater oder Kantonales Steueramt Zürich kontaktieren. Stand: April 2026.

Häufige Fragen

In welche Ziffer der Zürcher Steuererklärung trägt man Online-Nebenverdienst ein?
Ohne Lohnausweis und unter der AHV-Schwelle von CHF 2'500 trag den Betrag in Ziffer 250 («Weitere Einkünfte») ein und beschreibe die Quelle im Bemerkungsfeld. Ab CHF 2'500 oder bei klarer Selbständigkeit nutzt du das Hilfsblatt «Selbständige Erwerbstätigkeit» und der Reingewinn fließt in Ziffer 130. Die Ziffern werden gelegentlich angepasst — vor Eigenanwendung in der aktuellen Wegleitung gegenchecken.
Brauche ich einen Lohnausweis von der Plattform?
Nein. Online-Plattformen stellen praktisch nie einen Lohnausweis aus, weil kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Du erstellst eine eigene Aufstellung mit Total der Auszahlungen pro Plattform und legst die Auszahlungsübersicht oder Bank-Eingänge als Beleg bei.
Wie hoch ist der Pauschalabzug für Nebenerwerb in Zürich?
Der Pauschalabzug für Berufsauslagen aus Nebenerwerbstätigkeit beträgt im Kanton Zürich 20 % vom Nettolohn, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400 pro Jahr (Stand 2026, gemäss kantonaler Wegleitung gegenchecken). Du kannst alternativ effektive Kosten geltend machen.
Was ist der Unterschied zwischen Ziffer 250 und Hilfsblatt Selbständigkeit?
Ziffer 250 («Weitere Einkünfte») ist für kleine, gelegentliche Einnahmen ohne Buchhaltungs-Charakter. Das Hilfsblatt zur Selbständigkeit ist für systematische Erwerbstätigkeit mit Aufwand-Ertrags-Rechnung — typisch sobald du AHV-pflichtig bist (ab CHF 2'500) oder regelmässig deutlich mehr als das einnimmst.
Welche Belege muss ich der ZH-Steuererklärung beilegen?
In ZHprivateTax lädst du PDF-Belege als Anhang hoch. Für Online-Nebenverdienst empfehlen wir: Auszahlungsübersicht der Plattform (Screenshot oder Export), Bank-Auszug mit den eingehenden Beträgen sowie eine kurze Eigen-Aufstellung mit Datum, Plattform und Betrag pro Auszahlung.
Was passiert wenn ich es als «Lohn» in Ziffer 100 eintrage?
Du bekommst mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Rückfrage des Steueramts. Ziffer 100 ist für unselbständigen Lohn mit Lohnausweis reserviert. Online-Plattform-Verdienste gehören in Ziffer 250 oder ins Hilfsblatt — die korrekte Zuordnung ist eine Pflicht aus § 132 StG ZH.
Über den Herausgeber
Dieser Artikel wurde veröffentlicht von Videte Marketing Solutions. Plattform-Inhaber: Muaz Arnaut, Bern. Mehr über uns auf /ueber-uns.
Wir sind keine Steuerberater. Wir betreiben eine Schweizer Werbe-Plattform und schreiben aus eigener Erfahrung mit Plattform-Einnahmen und Schweizer Steuerrecht. Für verbindliche Auskunft wende dich an deine kantonale Steuerverwaltung oder einen registrierten Steuerberater.