1. Was zählt im Kanton Zürich als Nebenverdienst?
Direkte Antwort: Jede Erwerbstätigkeit, die du nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit Lohnausweis ausübst, ist Nebenerwerb. Plattform-Einkünfte zählen praktisch immer dazu.
Das Zürcher Steuergesetz (StG ZH) folgt dem gleichen Einkommens-Begriff wie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Steuerbar sind alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 17 ff. DBG). Wer auf eigenes Risiko, in eigenem Namen und gegen Entgelt Leistungen erbringt — auch wenn diese Leistungen darin bestehen, Werbung anzuschauen oder Umfragen auszufüllen — gilt steuerlich als selbständig nebenerwerbstätig.
Konkret fällt darunter:
- Auszahlungen von Werbe-Apps, Cashback-Plattformen, Reward-Plattformen
- Honorare aus User-Tests (z. B. TestingTime, UserTesting, Userlytics)
- Vergütungen aus Online-Umfragen (Toluna, AmPuls, Triaba)
- Einkünfte aus Influencer-Tätigkeit, Affiliate-Marketing, Microtasks
- Zusatzhonorare ohne Lohnausweis (Webdesign, Übersetzungen, Tutoring)
Reine Cashback-Beteiligungen, bei denen du einen Teil deines eigenen Einkäufe-Betrags zurückbekommst, gelten in der Regel als Rabatt — nicht als Einkommen. Die Grenze ist im Einzelfall manchmal unscharf; im Zweifel deklariert man.
Mehr zum Grundprinzip findest du im Pillar-Artikel Nebenverdienst in der Schweiz versteuern: Der komplette Guide 2026.
2. ZHprivateTax: das richtige Feld auf einen Blick
Direkte Antwort: In der Zürcher Steuersoftware ZHprivateTax (Online oder Desktop) gibt es zwei Wege — abhängig vom Betrag und der Regelmässigkeit deiner Tätigkeit.
| Situation | Feld in ZHprivateTax | Was eintragen |
|---|---|---|
| Nebenverdienst unter CHF 2'500, gelegentlich | Ziffer 250 «Weitere Einkünfte» | Total der Auszahlungen + Bemerkung |
| Nebenverdienst ab CHF 2'500 oder regelmässig | Hilfsblatt «Selbständige Erwerbstätigkeit» → Ziffer 130 | Aufwand- und Ertragsrechnung mit Reingewinn |
| Mit Lohnausweis (z. B. zweiter Job) | Ziffer 100/101 «Lohnausweise» | Zweiten Lohnausweis hochladen |
Hinweis: Die Ziffer-Nummerierung gilt für die Steuerperiode 2025 (Veranlagung 2026) gemäss aktueller Wegleitung des Kantonalen Steueramts Zürich. Vor Einreichung prüfen, ob das Zürcher Steueramt die Ziffer in der laufenden Periode angepasst hat.
Wichtig: ZHprivateTax lässt sich kostenlos auf zh.ch herunterladen oder direkt online ausfüllen. Beide Varianten führen zur gleichen Ziffer-Logik.
3. Schritt für Schritt: Nebenverdienst in ZHprivateTax eintragen
Direkte Antwort: Du führst ZHprivateTax durch den Wizard und kommst über den Block «Einkünfte» an die richtige Stelle. Für kleine Beträge unter der AHV-Schwelle reichen fünf Schritte.
- Auszahlungsübersichten sammelnLogge dich auf jeder Plattform ein und exportiere die Jahresübersicht. Speichere alles in einem Ordner «Steuern 2025 — Nebenverdienst» als PDF.
- Total bildenAddiere die Auszahlungen pro Plattform. Verwende den Brutto-Betrag vor Plattform-Gebühren — die Gebühren ziehst du später als Aufwand ab.
- ZHprivateTax öffnenWähle die Steuerperiode 2025. Im Wizard zum Block «Erwerbseinkünfte und Renten» navigieren.
- Ziffer 250 anklickenSuche «Weitere Einkünfte» oder «Übrige Einkünfte». Trag den Total-Betrag in CHF ein. Im Beschreibungsfeld kurz: «Online-Nebenverdienst Plattform A: CHF X, Plattform B: CHF Y».
- Belege als Anhang hochladenZHprivateTax bietet einen Anhang-Bereich. Lade die Auszahlungsübersichten als PDF hoch. Optional: Bank-Auszug mit den Eingängen markiert.
Beispiel: Nadine aus Wetzikon hat 2025 CHF 1'200 mit einer Werbe-App und CHF 350 mit Toluna-Umfragen verdient. Total: CHF 1'550. Sie trägt «1550» in Ziffer 250 ein und schreibt im Bemerkungsfeld: «Werbe-App-Plattform CHF 1'200, Toluna-Umfragen CHF 350». PDF-Anhang mit beiden Auszahlungsübersichten. Fertig in 10 Minuten.
4. Wenn du über CHF 2'500 verdienst: Hilfsblatt Selbständigkeit
Direkte Antwort: Sobald du die AHV-Schwelle überschreitest oder regelmässig deutlich höhere Beträge erzielst, gehört der Nebenverdienst ins Hilfsblatt zur Selbständigkeit. Der Reingewinn (Ertrag minus Aufwand) fließt dann in Ziffer 130.
Das Hilfsblatt verlangt eine einfache Aufwand-Ertrags-Rechnung. Du brauchst keine doppelte Buchhaltung — ein Excel oder ein A4-Blatt mit zwei Spalten reicht. Die Zürcher Wegleitung beschreibt das Format, hier eine kompakte Version:
Ertrag
- Bruttoeinnahmen aus Plattform A, B, C (jeweils einzeln)
- Total Ertrag
Aufwand
- Plattform-Gebühren, Auszahlungs-Provisionen
- Internet- und Mobilkosten anteilig (z. B. 30 % von CHF 600 = CHF 180)
- Hardware-Abschreibung (Smartphone über 3 Jahre, Computer über 5 Jahre)
- Software-Abos, falls beruflich genutzt
- AHV/IV/EO-Beiträge, die du als Selbständiger gezahlt hast
- Total Aufwand
Reingewinn = Ertrag − Aufwand. Diesen Betrag überträgst du in Ziffer 130 («Einkünfte aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit» bzw. «Selbständige Erwerbstätigkeit»). Das Hilfsblatt selbst lädt ZHprivateTax als Anhang hoch.
5. Pauschalabzug oder effektive Kosten?
Direkte Antwort: Im Kanton Zürich kannst du für Berufsauslagen aus Nebenerwerbstätigkeit einen Pauschalabzug von 20 % vom Nettolohn geltend machen, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400 pro Jahr (Stand 2026, in der aktuellen Wegleitung gegenchecken). Alternativ darfst du effektive Kosten geltend machen.
Diese Pauschale gilt für unselbständigen Nebenerwerb — also Einkünfte mit Lohnausweis aus einem zweiten Arbeitsverhältnis. Für selbständigen Nebenerwerb über das Hilfsblatt Selbständigkeit existiert keine vergleichbare 20-%-Pauschale — dort ziehst du immer effektive Kosten ab. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Wann lohnt sich der Pauschalabzug?
- Wenn du einen zweiten Lohnausweis hast und keine Lust auf Detail-Belege.
- Wenn deine effektiven Kosten unter dem Pauschalbetrag liegen — z. B. wenn du das Smartphone privat sowieso brauchst.
- Wenn der Nebenverdienst klein ist und CHF 800 als Mindest-Pauschale ein guter Deal ist.
Wann lohnen sich effektive Kosten?
- Du hast neue Hardware angeschafft (Laptop, Smartphone, Mikrofon, Kamera).
- Du zahlst spezifische Software- oder Tool-Abos für die Tätigkeit.
- Du hast Reise- oder Schulungskosten direkt im Zusammenhang mit dem Nebenerwerb.
Wenn du Belege hast, lege sie als PDF an. Belege werden nur stichprobenweise verlangt — aber wenn sie verlangt werden und du nichts hast, streicht das Steueramt den Abzug. Mehr zur Aufbewahrungs-Praxis im Spoke Belege für Online-Nebenverdienst: Aufbewahrungspflicht.
6. Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
7. Praxis-Beispiel: Selbständiger Nebenerwerb über dem Schwellenwert
Fallstudie: Jonas, 29, lebt in Zürich-Oerlikon, arbeitet 80 % als Software-Entwickler. 2025 verdiente er aus mehreren Plattformen zusammen CHF 4'200 brutto. Damit ist er über der AHV-Schwelle.
Schritt 1: SVA-Anmeldung
Er meldet sich bei der SVA Zürich als Selbständigerwerbender. Die SVA prüft den Status, gibt das Beitragsverfahren frei.
Schritt 2: Aufwand-Ertrags-Rechnung erstellen
Im einfachen Excel:
- Ertrag: CHF 4'200 brutto
- Aufwand: Plattform-Gebühren CHF 120, Internet-Anteil CHF 180, Smartphone-Abschreibung CHF 200, AHV-Beiträge ca. CHF 230 (5.371 % auf CHF 4'200) = Total CHF 730
- Reingewinn: CHF 3'470
Schritt 3: ZHprivateTax
Er öffnet das Hilfsblatt «Selbständige Erwerbstätigkeit», trägt Ertrag und Aufwand ein. Der Reingewinn von CHF 3'470 erscheint automatisch in Ziffer 130. Das Hilfsblatt lädt er als Anhang hoch.
Schritt 4: Belege bereitstellen
Auszahlungs-PDFs der Plattformen, Bank-Auszug, AHV-Beitragsbescheid der SVA, Internet-Rechnung, Smartphone-Kaufbeleg.
Schritt 5: Steuerlast abschätzen
Bei einem Grenzsteuersatz von rund 25 % (Bund + Kanton ZH + Stadt Zürich) zahlt Jonas auf die zusätzlichen CHF 3'470 ungefähr CHF 870 mehr Einkommenssteuer. Plus rund CHF 230 AHV/IV/EO. Bleiben rund CHF 3'100 netto.
8. Was bedeutet das für dich konkret?
Wenn du im Kanton Zürich Online-Nebenverdienst hast, gilt: Bis CHF 2'500 reicht Ziffer 250 mit Bemerkung. Ab CHF 2'500 brauchst du das Hilfsblatt Selbständigkeit. Der Aufwand bleibt überschaubar, wenn du Belege das Jahr über sammelst.
Solche Plattformen gibt es mittlerweile mehrere: TestingTime für User-Tests, AmPuls und Toluna für Umfragen, Cashback-Apps, internationale Werbe-View-Plattformen. Wir betreiben selbst eine Schweizer Plattform — Videte — bei der Nutzer für das Anschauen von Werbung in CHF vergütet werden. Aus steuerlicher Sicht behandelt ZHprivateTax Videte-Auszahlungen genau wie jede andere Plattform: Ziffer 250 oder Hilfsblatt, abhängig vom Betrag.
Vor der Einreichung empfehlen wir einen Blick in die aktuelle Wegleitung des Kantonalen Steueramts Zürich. Bei höheren Beträgen oder unklarer Selbständigkeitsfrage spart eine einmalige Steuerberatung über Jahre Geld — und Nächte.
Quellen: Kantonales Steueramt Zürich — Steuererklärung Privatpersonen, ESTV: Direkte Bundessteuer Grundlagen, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG).