Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 9. Mai 2026. Videte, Bern, Schweiz. Anwendbares Recht: Schweizer Recht.
AGB für Nutzer
Stand: 9. Mai 2026 · Videte, Bern
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Plattform Videte (videte.ch). Betreiberin ist das Einzelunternehmen Videte, Inhaber Muaz Arnaut, Bern (nachfolgend «Videte»). Eine Überführung in eine Videte GmbH mit Sitz in Bern ist geplant; das Vertragsverhältnis geht in diesem Fall ohne weitere Zustimmung auf die GmbH über, sofern der Nutzer nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung widerspricht.
Mit dem Absenden der Registrierung bestätigt der Nutzer, diese AGB sowie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Videte ermöglicht volljährigen Nutzern mit Wohnsitz in der Schweiz, durch aktives Ansehen verifizierter Werbeeinblendungen ein monatlich auszahlbares Guthaben in CHF aufzubauen. Die Auswahl der angezeigten Werbungen erfolgt anhand des vom Nutzer freiwillig erstellten Konsumprofils.
Videte ist eine zweiseitige Plattform, deren Werbeangebot von der Anzahl gebuchter Kampagnen abhängt. Aus der Registrierung entstehen daher keine Ansprüche auf eine bestimmte Anzahl Werbungen, ein bestimmtes Vergütungsvolumen oder eine bestimmte Verfügbarkeit von Kampagnen für das individuelle Profil des Nutzers.
§ 3 Registrierung und Zugangsvoraussetzungen
3.1 Mindestalter und Wohnsitz
Die Nutzung steht ausschliesslich natürlichen Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in der Schweiz offen.
3.2 Pflichtangaben
Für die Registrierung erforderlich sind: E-Mail-Adresse, Passwort und eine aktive Schweizer Mobilnummer. Die Mobilnummer dient der Benachrichtigung per SMS (Live-Schaltung, sicherheitsrelevante Informationen, Auszahlungsfreigaben) sowie der Betrugsabwehr (ein Account pro Nummer und Gerät). Mit der Registrierung willigt der Nutzer ausdrücklich in den Empfang dieser SMS ein. Werbe-SMS werden nicht versandt.
Der Nutzer verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen, vollständigen und aktuellen Angaben. Änderungen sind unverzüglich im Konto zu aktualisieren.
3.3 Ein Konto pro Person und Gerät
Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Multi-Accounting, der Betrieb mehrerer Konten von einem Gerät oder die Weitergabe von Zugangsdaten führen zur Sperrung gemäss § 7.
§ 4 Sicherheit im Strassenverkehr
Die Nutzung der Videte-Plattform während des Führens eines Fahrzeugs jeder Art (Auto, Motorrad, Velo, E-Bike, Trottinett etc.) sowie als Fussgänger im fliessenden Verkehr ist untersagt. Massgebend sind Art. 31 Abs. 1 SVG sowie Art. 3 Abs. 1 VRV (Beherrschen des Fahrzeugs / volle Aufmerksamkeit). Verstösse können mit Busse, Führerausweisentzug und im Schadensfall mit zivilrechtlicher Haftung des Nutzers nach Art. 41 OR geahndet werden.
Videte lehnt jede Mitverantwortung und Haftung für Schäden, Verletzungen oder Todesfälle ab, die aus einer verbotswidrigen Nutzung der Plattform im Strassenverkehr resultieren. Der Nutzer ist allein verantwortlich, eine sichere Nutzungssituation zu wählen (z. B. zu Hause, in Pausen, sitzend in öffentlichen Verkehrsmitteln).
§ 5 Vergütungsmodell
5.1 Grundvergütung und Provision
Pro Sekunde aktiver, serverseitig verifizierter Nutzungszeit erhält der Nutzer eine Bruttovergütung von CHF 0.01. Videte behält eine Provision von 5 % ein; die verbleibenden 95 % werden dem Nutzer als Netto-Vergütung gutgeschrieben. Die Provision ist abschliessend; weitere Gebühren werden vom Guthaben nicht abgezogen.
5.2 Tägliches Limit und Reset
Pro Kalendertag werden höchstens 60 Minuten Nutzungszeit vergütet. Der Reset erfolgt täglich um 00:00 Uhr Schweizer Zeit (Europe/Zurich).
5.3 Keine Garantie auf Werbevolumen oder Verdienst
Die Vergütung setzt voraus, dass passende Werbungen für das Konsumprofil des Nutzers verfügbar sind. Videte garantiert keine Mindestmenge an Werbungen und keinen Mindestverdienst. Realistisch erreichen aktive Nutzer bei 15–30 Minuten täglich gemäss aktueller Schätzung CHF 9–17 pro Tag; die genannten Maximalbeträge sind theoretische Obergrenzen und erfordern volle Limitausnutzung sowie ausreichende Kampagnen-Verfügbarkeit.
5.4 Keine Wiederholung
Jede Werbeeinblendung wird einem Nutzer maximal einmal vergütet. Wiederholtes Anzeigen derselben Werbung erzeugt keine zusätzliche Vergütung.
§ 6 Auszahlung
6.1 Mindestguthaben und Rhythmus
Auszahlungen erfolgen einmal monatlich am Monatsletzten ab einem Bruttoguthaben von CHF 200. Guthaben unter CHF 200 wird ohne Verfall auf den Folgemonat übertragen.
6.2 Methoden
TWINT, PayPal, Banküberweisung auf ein Schweizer IBAN-Konto, sowie Gutscheine ausgewählter Schweizer Anbieter.
6.3 Identitätsprüfung (KYC)
Vor der ersten Auszahlung prüft Videte die Identität des Nutzers einmalig. Erforderlich sind eine Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Schweizer ID, Pass oder Ausländerausweis Kategorie B/C) sowie ein Identitätsnachweis per Selfie oder Kurzvideo. Die Prüfung erfolgt intern. Identitätsdaten werden gemäss Geldwäschereigesetz (GwG) sowie Art. 958f OR 10 Jahre aufbewahrt.
Ohne erfolgreich abgeschlossene Verifizierung erfolgt keine Auszahlung. Wird die Verifizierung verweigert oder ist sie unmöglich, kann das Guthaben einbehalten werden.
6.4 Steuern und Sozialversicherungen — Eigenverantwortung
Einkünfte aus Videte sind grundsätzlich steuerpflichtig und in der ordentlichen Steuererklärung zu deklarieren. Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung (z. B. unselbständiger Erwerb, selbständige Erwerbstätigkeit, übriges Einkommen) hängt vom Einzelfall ab und obliegt dem Nutzer. Videte gibt hierzu keine Klassifikation ab und übernimmt keine Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Im Zweifelsfall ist die zuständige kantonale Steuerverwaltung bzw. Ausgleichskasse zu konsultieren. Die Inhalte des Videte-Blogs sind allgemeine Information und ersetzen keine persönliche Beratung (siehe § 10).
§ 7 Anti-Fraud, Sperrung und Guthabenverfall
Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Vergütungsmechanik zu missbrauchen, können zur sofortigen Sperrung des Kontos und zum Verfall nicht ausbezahlten Guthabens führen. Insbesondere:
- Verwendung von Bots, Skripten, automatisierten Tools, Emulatoren oder virtuellen Geräten;
- Multi-Accounting oder Umgehung der Geräte-Erkennung;
- systematisch falsche Antworten in Verifizierungs-Quizzen;
- Weitergabe von Zugangsdaten oder Konten;
- sonstige Täuschungs-, Manipulations- oder Umgehungshandlungen.
Vor einer endgültigen Sperrung wird Videte dem Nutzer in der Regel die Gelegenheit geben, sich zum Verdacht zu äussern, soweit dies die Aufklärung nicht gefährdet. Bei offensichtlichem Missbrauch kann die Sperrung sofort und ohne Vorankündigung erfolgen. Strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte (insbesondere nach Art. 146 StGB «Betrug» und UWG Art. 3 ff) bleiben vorbehalten.
§ 8 Datenschutz, Datenweitergabe und Anonymität
Videte verarbeitet Personendaten nach Schweizer Datenschutzgesetz (DSG vom 25. September 2020). Details zur Datenbearbeitung enthält die Datenschutzerklärung. Zusammengefasst:
- Konsumprofil – anonym: Aus den Fragebogen-Antworten erstellt Videte ein anonymisiertes Konsumprofil. Werbetreibende erhalten nur dieses Profil – nie Name, E-Mail, Mobilnummer oder Zahlungsdaten.
- Kontaktdaten – vertraulich: Name, E-Mail, Mobilnummer und Auszahlungsdaten werden ausschliesslich für Login, Auszahlung, Sicherheit und gesetzlich vorgeschriebene Zwecke verwendet und Dritten nicht offengelegt, ausser an Zahlungsdienstleister im Umfang einer Auszahlung sowie an Behörden bei rechtlicher Verpflichtung.
- Draft-Speicherung vor Registrierung: Bereits während des Ausfüllens des Fragebogens speichert Videte den Fortschritt zwischen, damit der Nutzer den Fragebogen später fortsetzen kann. Dazu wird ein technischer Geräte-Fingerprint zusammen mit den eingegebenen Antworten in der Datenbank abgelegt. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse der Vertragsanbahnung (Art. 31 Abs. 1 DSG); die Daten werden bei abgeschlossener Registrierung in das Nutzerkonto übertragen, andernfalls automatisch nach 30 Tagen gelöscht.
- Cookies und lokale Speicherung: Videte verwendet ausschliesslich technisch notwendige Cookies sowie lokale Browserspeicherung (z. B. zur Speicherung der Cookie-Zustimmung). Optionale Marketing- oder Analyse-Cookies werden nur nach ausdrücklicher Einwilligung über den Cookie-Banner gesetzt.
- Re-Identifizierung verboten: Werbetreibende dürfen nicht versuchen, einzelne Nutzer aus dem anonymisierten Profil zu identifizieren.
§ 9 Haftung
Videte haftet für Schäden nur, soweit eine Pflichtverletzung vorliegt und Videte oder ihre Hilfspersonen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen (Art. 100 OR). Die Haftung pro Schadensfall ist auf den Betrag des in den letzten 12 Monaten an den betroffenen Nutzer ausbezahlten Netto-Guthabens, mindestens aber CHF 500, begrenzt. Zwingende Haftungsbestimmungen (insbesondere für Personenschäden, Art. 100 Abs. 1 OR) bleiben unberührt.
Videte schuldet keine ständige Verfügbarkeit der Plattform; geplante Wartungen sowie unverschuldete Ausfälle (höhere Gewalt, Drittnetz-Probleme) begründen keinen Schadensanspruch.
§ 10 Blog und sonstige Inhalte — Disclaimer
Auf videte.ch/blog veröffentlicht Videte Beiträge zu Themen wie Schweizer Steuerrecht, AHV/IV, Datenschutz und Konsumentenrechte. Diese Inhalte dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und Bildung. Sie ersetzen weder eine individuelle Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung noch eine konkrete Auskunft der zuständigen Behörde. Videte gibt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität einzelner Beiträge; gesetzliche Schwellenwerte, Fristen und Bussen können sich ändern. Vor finanziellen oder rechtlichen Entscheidungen ist eine fachkundige Beratung einzuholen.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung und Kontoschliessung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Seiten jederzeit ohne Frist in Textform kündbar. Mit der Kündigung wird das Konto geschlossen; offenes Guthaben über CHF 200 wird im nächsten Auszahlungslauf ausbezahlt, sofern KYC abgeschlossen ist. Das Recht zur fristlosen Sperrung bei Missbrauch (§ 7) bleibt vorbehalten.
§ 12 Änderungen der AGB
Videte kann diese AGB anpassen, insbesondere zur Anpassung an gesetzliche Änderungen oder zur Einführung neuer Funktionen. Änderungen werden den Nutzern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt; die jeweils aktuelle Fassung ist auf videte.ch/agb.html abrufbar. Widerspricht der Nutzer nicht innert dieser Frist und nutzt er die Plattform weiter, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Bei Widerspruch endet das Vertragsverhältnis nach § 11.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen sowie des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Zwingende Konsumentengerichtsstände am Wohnsitz des Nutzers in der Schweiz (Art. 32 ZPO) bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
AGB für Werbetreibende
Stand: 9. Mai 2026 · Videte, Bern
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Vorrang
Diese AGB gelten für alle Werbeverträge zwischen Videte und Werbetreibenden (Unternehmen, Selbständige, öffentliche Stellen). Der Werbevertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Videte zustande. Abweichende Beschaffungs- oder Einkaufs-AGB des Werbetreibenden gelten nur, soweit Videte ihnen schriftlich zustimmt; ohne ausdrückliche Zustimmung sind im Konfliktfall ausschliesslich diese AGB massgebend.
§ 2 Aufladung und Volumen
Es besteht kein Mindestbudget pro Kampagne. Videte empfiehlt zum Pilot-Test eine Erst-Aufladung ab CHF 500. Videte gewährt keine garantierte Anzahl Views unabhängig vom verfügbaren Targeting-Pool; die ausgewiesene Anzahl Views je Budget ist eine Schätzung und kann je nach Verfügbarkeit der Zielgruppe abweichen.
§ 3 Preisstruktur und Formate
Die Abrechnung erfolgt nach Sekunden verifizierter Aufmerksamkeit. Standard-Tarif: CHF 0.158 pro Sekunde (CHF 158 CPM für 30-Sekunden-Views). Während des Pilot-Partner-Programms gilt für teilnehmende Pilot-Partner ein reduzierter Tarif von CHF 0.110 pro Sekunde (CHF 110 CPM, −30%); das Pilot-Volumen wird im Rahmen der Auftragsbestätigung individuell vereinbart. Standardformate:
- 30-Sekunden-Spot – CHF 4.74 pro View (Pilot CHF 3.30), optional 1–2 Feedback-Fragen.
- 60-Sekunden-Spot – CHF 9.48 pro View (Pilot CHF 6.60), optional bis 4 Feedback-Fragen.
- 90-Sekunden-Research-Format – CHF 14.22 pro View (Pilot CHF 9.90), bis 6 Marktforschungs-Fragen, geeignet zur günstigen quantitativen Befragung der gewählten Zielgruppe.
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Targeting und Konsumprofil-Auskunft
Werbetreibende können ihre Zielgruppe nach demografischen, geografischen, sozioökonomischen und konsumbezogenen Kriterien filtern. Die Daten basieren auf freiwilligen Selbstauskünften von Videte-Nutzern in einem Fragebogen mit bis zu 190 Fragen. Auf Anfrage stellt Videte vor Kampagnenstart ein anonymisiertes Konsumprofil der gewählten Zielgruppe zur Verfügung; persönliche Daten (Name, E-Mail, Mobilnummer) werden dabei zu keinem Zeitpunkt offengelegt.
Targeting-Genauigkeitsangaben (z. B. «über 90 %») basieren auf der Auswertung der Selbstauskunft und sind keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinn.
§ 5 Werbemittel, zulässige Inhalte und Freigabe
Akzeptierte Werbemittel: Video im Format MP4, mindestens 720p, 15–90 Sekunden, höchstens 500 MB. Untersagt sind Inhalte, die gegen Schweizer Recht verstossen, insbesondere:
- pornografische, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte (Art. 197 StGB);
- politische Werbung im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Wahl- und Abstimmungsregelungen (außer nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch Videte);
- irreführende, unlautere oder vergleichende Werbung im Sinne von UWG Art. 3 ff;
- diskriminierende Inhalte im Sinne von Art. 261bis StGB;
- Werbung für Tabak, alkoholhaltige Getränke an Jugendliche, verschreibungspflichtige Heilmittel oder andere gesetzlich beschränkte Produkte ausserhalb der gesetzlich zulässigen Rahmenbedingungen.
Videte behält sich vor, eingereichte Werbemittel ohne Begründung abzulehnen oder bereits geschaltete Kampagnen mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Rechtsverletzung besteht. Der Werbetreibende garantiert, dass er über alle Rechte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte, Lizenzen für Musik etc.) am gelieferten Werbemittel verfügt, und stellt Videte von allfälligen Ansprüchen Dritter frei.
§ 6 Datenschutz und Re-Identifizierungs-Verbot
Werbetreibende erhalten ausschliesslich anonymisierte aggregierte Kampagnen- und Profildaten. Versuche der Re-Identifizierung einzelner Nutzer (etwa durch Kombination mehrerer Datenquellen) sind verboten und stellen einen wesentlichen Vertragsverstoss dar; sie können zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben (insbesondere Art. 60 ff DSG, UWG Art. 5). Werbetreibende verarbeiten erhobene Marktforschungs-Antworten ihrerseits DSG-konform.
§ 7 Zahlung, Verzug und Rückerstattung
Das Kampagnenbudget ist vor Kampagnenstart vollständig auf das Videte-Konto einzuzahlen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Werbetreibende einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten.
Nicht verbrauchtes Budget bleibt vollständig erhalten und kann auf Wunsch des Werbetreibenden jederzeit zurückerstattet oder für spätere Kampagnen reserviert werden. Für Rückerstattungen ungenutzten Budgets erhebt Videte eine Bearbeitungsgebühr von 5 % (entsprechend der eingesparten Plattform-Provision) zur Deckung der Transaktionskosten. Bereits verbrauchte Views werden unabhängig davon abgerechnet.
§ 8 Haftung
Videte haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 OR). Insbesondere übernimmt Videte keine Haftung für ausbleibenden Werbeerfolg, konkrete Conversion-Raten oder Aussagen zur Targeting-Genauigkeit, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Die Haftung pro Kampagne ist auf das gezahlte Kampagnenbudget begrenzt.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (Targeting-Strategien, Werbemittel-Entwürfe, Marktforschungs-Ergebnisse) vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht 5 Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.