1. Was zählt im Kanton Bern als Nebenverdienst?
Direkte Antwort: Jede Erwerbstätigkeit ohne Lohnausweis oder mit Lohnausweis aus einem Zusatz-Job, die nicht deine Hauptbeschäftigung ist. Plattform-Einkünfte fallen praktisch immer darunter.
Das Berner Steuergesetz (StG BE) und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) verwenden den gleichen Einkommens-Begriff: alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit sind steuerbar. Wer Plattformen für Auszahlungen nutzt, erbringt eine Leistung gegen Entgelt — und das ist Erwerbseinkommen.
Typische Berner Beispiele:
- Werbe- und Reward-Apps (Auszahlung in CHF auf das Bankkonto)
- User-Tests bei TestingTime aus Zürich (verbreitet auch in Bern)
- Online-Umfragen bei Toluna, AmPuls Marktforschung, Triaba
- Cashback-Plattformen, sofern es nicht reine Eigenkauf-Rückerstattungen sind
- Nebenberufliche Webdesign-, Übersetzungs- oder Tutoring-Aufträge
- Affiliate-Einkünfte und Influencer-Honorare
Mehr zum Grundprinzip im Pillar-Artikel Nebenverdienst in der Schweiz versteuern: Der komplette Guide 2026.
2. TaxMe-Online: das richtige Feld auf einen Blick
Direkte Antwort: TaxMe-Online ist die offizielle Online-Steuersoftware der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Für Online-Nebenverdienst gibt es zwei Häupt-Wege.
| Situation | Feld in TaxMe-Online | Was eintragen |
|---|---|---|
| Nebenverdienst unter CHF 2'500, gelegentlich | Code 230 «Nebenerwerbstätigkeit» | Total der Auszahlungen + Bemerkung |
| Nebenverdienst ab CHF 2'500 oder regelmässig | Formular 9 «Selbständige Erwerbstätigkeit» | Aufwand- und Ertragsrechnung mit Reingewinn |
| Mit Lohnausweis (z. B. zweiter Arbeitgeber) | Code 100 «Lohnausweise» | Zweiten Lohnausweis hochladen |
Hinweis: Die Code-Nummerierung gilt für die Steuerperiode 2025 (Veranlagung 2026) gemäss aktueller Wegleitung der Steuerverwaltung Kanton Bern. Vor Einreichung prüfen, ob die Berner Steuerverwaltung den Code in der laufenden Periode angepasst hat.
Wichtig: Du startest TaxMe-Online auf der offiziellen Berner Seite taxme.sv.fin.be.ch. Login über BE-Login mit deiner BE-ID oder über den Code-Brief, den du physisch erhältst. Eine Desktop-Version (TaxMe-Express) gibt es ebenfalls — beide führen zur gleichen Code-Logik.
3. Schritt für Schritt: Nebenverdienst in TaxMe-Online eintragen
Direkte Antwort: Für kleine Beträge unter der AHV-Schwelle reichen fünf Schritte. Bei höheren Beträgen kommt ein zusätzlicher Schritt mit Formular 9 dazu.
- Auszahlungsübersichten sammelnLogge dich auf jeder Plattform ein und exportiere die Jahresübersicht 2025. Speichere alles in einem Ordner als PDF.
- Total bildenAddiere die Brutto-Auszahlungen pro Plattform. Plattform-Gebühren ziehst du später als Aufwand ab, falls du Formular 9 nutzt.
- TaxMe-Online öffnenLogin via BE-Login. Wähle die Steuerperiode 2025. Im Wizard zum Block «Erwerbseinkommen» navigieren.
- Code 230 anklickenSuche «Einkünfte aus Nebenerwerbstätigkeit» oder «Nebenerwerb». Trag den Total-Betrag in CHF ein. Im Beschreibungsfeld kurz: «Plattform A: CHF X, Plattform B: CHF Y».
- Belege als Anhang hochladenTaxMe-Online bietet einen Anhang-Bereich. Lade die Auszahlungsübersichten als PDF hoch.
Beispiel: Yannick aus Thun hat 2025 CHF 950 mit einer Werbe-App und CHF 240 mit AmPuls-Umfragen verdient. Total: CHF 1'190. Er trägt «1190» unter Code 230 ein und schreibt im Bemerkungsfeld: «Werbe-App-Plattform CHF 950, AmPuls-Umfragen CHF 240». PDF-Anhang mit beiden Auszahlungsübersichten. Aufwand: 10 Minuten.
4. Wenn du über CHF 2'500 verdienst: Formular 9
Direkte Antwort: Formular 9 ist das Berner Pendant zum Zürcher Hilfsblatt «Selbständige Erwerbstätigkeit». Du führst eine einfache Aufwand-Ertrags-Rechnung und der Reingewinn wird in die Hauptdeklaration übertragen.
Formular 9 brauchst du, sobald
- du die AHV-Schwelle CHF 2'500 überschreitest, oder
- du regelmässig über das Jahr verteilt Einkünfte erzielst (System-Charakter), oder
- du einen klaren Erwerbs-Charakter etablierst (eigener Auftritt, eigenes Risiko).
Bei kleinen, gelegentlichen Auszahlungen unterhalb der Schwelle reicht Code 230 — auch wenn du formal selbständig tätig bist. Die Berner Praxis ist hier pragmatisch.
Aufbau Formular 9 (vereinfacht)
Ertrag:
- Bruttoeinnahmen pro Plattform (jeweils einzeln aufgeführt)
- Total Ertrag
Aufwand:
- Plattform-Gebühren, Auszahlungs-Provisionen
- Internet- und Mobilkosten anteilig (z. B. 30 % Berufs-Anteil)
- Hardware-Abschreibung (Smartphone über 3 Jahre, Computer 5 Jahre)
- Software-Abos, Kommunikations-Tools (anteilig)
- AHV/IV/EO-Beiträge der Ausgleichskasse Bern
- Total Aufwand
Reingewinn = Ertrag − Aufwand. Diesen Betrag überträgst du in die Hauptdeklaration unter «Selbständige Erwerbstätigkeit». Formular 9 selbst lädst du als PDF-Anhang in TaxMe-Online hoch.
5. Berner Pauschalabzüge und effektive Kosten
Direkte Antwort: Im Kanton Bern gilt für Berufsauslagen aus unselbständigem Nebenerwerb ein Pauschalabzug von 20 % vom Nettolohn, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400 pro Jahr (Stand 2026, in der aktuellen Berner Wegleitung gegenchecken). Für selbständigen Nebenerwerb über Formular 9 gilt diese Pauschale nicht — dort sind effektive Kosten massgeblich.
Die Berner Pauschale ist eine Gedächtnis-Stütze: Wer keine Detail-Belege führen will, akzeptiert die Pauschale und ist im Reinen. Wer höhere effektive Kosten dokumentieren kann, kombiniert nicht mit der Pauschale — entweder das eine oder das andere.
Wann ist die Pauschale fair?
- Du hast 2025 keine grossen Anschaffungen für den Nebenerwerb gemacht.
- Du nutzt das eigene Smartphone und den eigenen Internet-Anschluss ohnehin privat.
- Dein Nebenverdienst ist klein (CHF 800 Mindest-Pauschale ist dann ein guter Deal).
Wann sind effektive Kosten besser?
- Du hast 2025 einen Laptop, ein Smartphone oder spezifische Hardware für den Nebenerwerb gekauft.
- Du zahlst Software-Abos (Adobe, Office, sektor-spezifische Tools).
- Du hast Schulungs-, Reise- oder Co-Working-Kosten direkt im Zusammenhang.
Belege werden stichprobenweise verlangt — Aufbewahrungs-Pflicht ist 10 Jahre. Mehr im Spoke Belege für Online-Nebenverdienst: Aufbewahrungspflicht.
6. Häufige Fehler in der Berner Erklärung
7. Praxis-Beispiel: Berner Nebenerwerb über dem Schwellenwert
Fallstudie: Sandra, 34, lebt in Köniz (BE), arbeitet 70 % als Krankenschwester. 2025 verdiente sie aus Plattformen zusammen CHF 3'600 brutto. Damit ist sie über der AHV-Schwelle.
Schritt 1: AKB-Anmeldung
Sie meldet sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern als Selbständigerwerbende. Die AKB prüft den Status über ein Online-Formular und gibt das Beitragsverfahren frei.
Schritt 2: Aufwand-Ertrags-Rechnung erstellen
Im einfachen Excel:
- Ertrag: CHF 3'600 brutto
- Aufwand: Plattform-Gebühren CHF 95, Internet-Anteil CHF 180, Smartphone-Abschreibung CHF 200, AHV-Beiträge ca. CHF 195 (5.371 % auf CHF 3'600) = Total CHF 670
- Reingewinn: CHF 2'930
Schritt 3: Formular 9 in TaxMe-Online ausfüllen
Sie lädt Formular 9 als PDF aus der Berner Wegleitung herunter, füllt es aus, scannt es und hängt es in TaxMe-Online an. Den Reingewinn von CHF 2'930 trägt sie in der Hauptdeklaration unter «Selbständige Erwerbstätigkeit» ein.
Schritt 4: Belege bereitstellen
Auszahlungs-PDFs der Plattformen, Bank-Auszug der BEKB, AKB-Beitragsbescheid, Internet-Rechnung der Quickline, Smartphone-Kaufbeleg.
Schritt 5: Steuerlast abschätzen
Bei einem Grenzsteuersatz von rund 24 % (Bund + Kanton BE + Gemeinde Köniz) zahlt Sandra auf die zusätzlichen CHF 2'930 ungefähr CHF 700 mehr Einkommenssteuer. Plus rund CHF 195 AHV. Bleiben rund CHF 2'700 netto vom ursprünglichen Brutto-Verdienst.
8. Was bedeutet das für dich konkret?
Wenn du im Kanton Bern Online-Nebenverdienst hast: Bis CHF 2'500 reicht Code 230 mit Bemerkung. Ab CHF 2'500 brauchst du Formular 9 plus AKB-Anmeldung. Der Aufwand bleibt überschaubar — eine systematische Belegsammlung über das Jahr macht die Erklärung im Februar zur Routine.
Plattformen mit Schweizer Bezug gibt es einige: TestingTime für User-Tests, AmPuls Marktforschung mit Sitz in Bern (!), Toluna für Umfragen, Cashback-Apps, internationale Werbe-View-Plattformen. Wir betreiben selbst eine Schweizer Plattform — Videte — bei der Nutzer für das Anschauen von Werbung in CHF vergütet werden. Aus steuerlicher Sicht behandelt die Berner Steuerverwaltung Videte-Auszahlungen genau wie jede andere Plattform: Code 230 oder Formular 9, abhängig vom Betrag.
Vor der Einreichung empfehlen wir einen Blick in die aktuelle Wegleitung der Berner Steuerverwaltung. Bei höheren Beträgen oder unklarer Selbständigkeitsfrage spart eine einmalige Steuerberatung über Jahre Geld.
Quellen: TaxMe-Online der Steuerverwaltung Kanton Bern, Steuerverwaltung Kanton Bern — Privatpersonen, Ausgleichskasse Kanton Bern (AKB), DBG — Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer.