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Steuern & Recht

Nebenverdienst Kanton Bern in Steuererklärung eintragen

30. April 2026 8 Min. Lesezeit Videte Marketing Solutions
Du wohnst im Kanton Bern und hast 2025 aus Plattformen, Online-Werbung oder Umfragen Geld bekommen. Jetzt bist du in TaxMe-Online und siehst Codes, Formulare, Hilfsblätter — und keine Ahnung, welcher Code wirklich passt. Dieser Guide ist eine konkrete Schritt-Anleitung für Berner Steuerpflichtige, mit Code 230, Formular 9 und einem Praxis-Beispiel.
Hinweis Dieser Artikel ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei höheren Beträgen oder Unsicherheit empfehlen wir die Konsultation eines Schweizer Steuerberaters oder der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Stand der Informationen: April 2026 — Codes und Pauschalen werden gelegentlich angepasst, vor Eigenanwendung in der aktuellen Berner Wegleitung gegenchecken.
Direkte Antwort
Online-Nebenverdienst unter CHF 2'500 trägst du in TaxMe-Online unter Code 230 («Einkünfte aus Nebenerwerbstätigkeit») ein. Ab CHF 2'500 oder bei regelmässiger Tätigkeit nutzt du Formular 9 «Selbständige Erwerbstätigkeit».

1. Was zählt im Kanton Bern als Nebenverdienst?

Direkte Antwort: Jede Erwerbstätigkeit ohne Lohnausweis oder mit Lohnausweis aus einem Zusatz-Job, die nicht deine Hauptbeschäftigung ist. Plattform-Einkünfte fallen praktisch immer darunter.

Das Berner Steuergesetz (StG BE) und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) verwenden den gleichen Einkommens-Begriff: alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit sind steuerbar. Wer Plattformen für Auszahlungen nutzt, erbringt eine Leistung gegen Entgelt — und das ist Erwerbseinkommen.

Typische Berner Beispiele:

Mehr zum Grundprinzip im Pillar-Artikel Nebenverdienst in der Schweiz versteuern: Der komplette Guide 2026.

2. TaxMe-Online: das richtige Feld auf einen Blick

Direkte Antwort: TaxMe-Online ist die offizielle Online-Steuersoftware der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Für Online-Nebenverdienst gibt es zwei Häupt-Wege.

Situation Feld in TaxMe-Online Was eintragen
Nebenverdienst unter CHF 2'500, gelegentlich Code 230 «Nebenerwerbstätigkeit» Total der Auszahlungen + Bemerkung
Nebenverdienst ab CHF 2'500 oder regelmässig Formular 9 «Selbständige Erwerbstätigkeit» Aufwand- und Ertragsrechnung mit Reingewinn
Mit Lohnausweis (z. B. zweiter Arbeitgeber) Code 100 «Lohnausweise» Zweiten Lohnausweis hochladen

Hinweis: Die Code-Nummerierung gilt für die Steuerperiode 2025 (Veranlagung 2026) gemäss aktueller Wegleitung der Steuerverwaltung Kanton Bern. Vor Einreichung prüfen, ob die Berner Steuerverwaltung den Code in der laufenden Periode angepasst hat.

Wichtig: Du startest TaxMe-Online auf der offiziellen Berner Seite taxme.sv.fin.be.ch. Login über BE-Login mit deiner BE-ID oder über den Code-Brief, den du physisch erhältst. Eine Desktop-Version (TaxMe-Express) gibt es ebenfalls — beide führen zur gleichen Code-Logik.

3. Schritt für Schritt: Nebenverdienst in TaxMe-Online eintragen

Direkte Antwort: Für kleine Beträge unter der AHV-Schwelle reichen fünf Schritte. Bei höheren Beträgen kommt ein zusätzlicher Schritt mit Formular 9 dazu.

  1. Auszahlungsübersichten sammelnLogge dich auf jeder Plattform ein und exportiere die Jahresübersicht 2025. Speichere alles in einem Ordner als PDF.
  2. Total bildenAddiere die Brutto-Auszahlungen pro Plattform. Plattform-Gebühren ziehst du später als Aufwand ab, falls du Formular 9 nutzt.
  3. TaxMe-Online öffnenLogin via BE-Login. Wähle die Steuerperiode 2025. Im Wizard zum Block «Erwerbseinkommen» navigieren.
  4. Code 230 anklickenSuche «Einkünfte aus Nebenerwerbstätigkeit» oder «Nebenerwerb». Trag den Total-Betrag in CHF ein. Im Beschreibungsfeld kurz: «Plattform A: CHF X, Plattform B: CHF Y».
  5. Belege als Anhang hochladenTaxMe-Online bietet einen Anhang-Bereich. Lade die Auszahlungsübersichten als PDF hoch.

Beispiel: Yannick aus Thun hat 2025 CHF 950 mit einer Werbe-App und CHF 240 mit AmPuls-Umfragen verdient. Total: CHF 1'190. Er trägt «1190» unter Code 230 ein und schreibt im Bemerkungsfeld: «Werbe-App-Plattform CHF 950, AmPuls-Umfragen CHF 240». PDF-Anhang mit beiden Auszahlungsübersichten. Aufwand: 10 Minuten.

4. Wenn du über CHF 2'500 verdienst: Formular 9

Direkte Antwort: Formular 9 ist das Berner Pendant zum Zürcher Hilfsblatt «Selbständige Erwerbstätigkeit». Du führst eine einfache Aufwand-Ertrags-Rechnung und der Reingewinn wird in die Hauptdeklaration übertragen.

Formular 9 brauchst du, sobald

Bei kleinen, gelegentlichen Auszahlungen unterhalb der Schwelle reicht Code 230 — auch wenn du formal selbständig tätig bist. Die Berner Praxis ist hier pragmatisch.

Aufbau Formular 9 (vereinfacht)

Ertrag:

Aufwand:

Reingewinn = Ertrag − Aufwand. Diesen Betrag überträgst du in die Hauptdeklaration unter «Selbständige Erwerbstätigkeit». Formular 9 selbst lädst du als PDF-Anhang in TaxMe-Online hoch.

AHV-Anmeldung nicht vergessen: Wer im Kanton Bern Formular 9 ausfüllt, muss sich praktisch immer auch bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) als Selbständigerwerbender melden. Details im Spoke AHV-Anmeldung als Selbständiger: ab welchem Betrag?.

5. Berner Pauschalabzüge und effektive Kosten

Direkte Antwort: Im Kanton Bern gilt für Berufsauslagen aus unselbständigem Nebenerwerb ein Pauschalabzug von 20 % vom Nettolohn, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400 pro Jahr (Stand 2026, in der aktuellen Berner Wegleitung gegenchecken). Für selbständigen Nebenerwerb über Formular 9 gilt diese Pauschale nicht — dort sind effektive Kosten massgeblich.

Die Berner Pauschale ist eine Gedächtnis-Stütze: Wer keine Detail-Belege führen will, akzeptiert die Pauschale und ist im Reinen. Wer höhere effektive Kosten dokumentieren kann, kombiniert nicht mit der Pauschale — entweder das eine oder das andere.

Wann ist die Pauschale fair?

Wann sind effektive Kosten besser?

Belege werden stichprobenweise verlangt — Aufbewahrungs-Pflicht ist 10 Jahre. Mehr im Spoke Belege für Online-Nebenverdienst: Aufbewahrungspflicht.

6. Häufige Fehler in der Berner Erklärung

Fehler 1: Plattform-Verdienst unter Code 100 eintragen Code 100 ist für unselbständigen Lohn mit Lohnausweis reserviert. Plattform-Einkünfte ohne Lohnausweis gehören in Code 230 oder ins Formular 9. Rückfrage des Steueramts ist die Folge.
Fehler 2: Pauschale und effektive Kosten kombinieren Du wählst entweder den Pauschalabzug 20 % oder effektive Kosten — nicht beides. Doppelt abziehen führt zur Korrektur.
Fehler 3: Krypto- oder PayPal-Auszahlungen weglassen Auch Auszahlungen in Stablecoins, Krypto-Tokens oder PayPal-EUR sind steuerpflichtig. Wechselkurs zum Auszahlungs-Datum festhalten und im Bemerkungsfeld notieren.
Fehler 4: AHV-Anmeldung verpassen Wer Formular 9 mit einem Reingewinn über CHF 2'500 einreicht, ohne sich bei der AKB anzumelden, riskiert eine Rückmeldung der Steuerverwaltung an die Ausgleichskasse. Anmeldung lieber proaktiv — die Beiträge werden ohnehin rückwirkend veranlagt.
Fehler 5: Bemerkungsfeld leer lassen Eine kurze Beschreibung der Quelle reduziert Rückfragen drastisch. Das Steueramt sieht sofort, was hinter der Zahl steht und welche Plattform was beigesteuert hat.

7. Praxis-Beispiel: Berner Nebenerwerb über dem Schwellenwert

Fallstudie: Sandra, 34, lebt in Köniz (BE), arbeitet 70 % als Krankenschwester. 2025 verdiente sie aus Plattformen zusammen CHF 3'600 brutto. Damit ist sie über der AHV-Schwelle.

Schritt 1: AKB-Anmeldung

Sie meldet sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern als Selbständigerwerbende. Die AKB prüft den Status über ein Online-Formular und gibt das Beitragsverfahren frei.

Schritt 2: Aufwand-Ertrags-Rechnung erstellen

Im einfachen Excel:

Schritt 3: Formular 9 in TaxMe-Online ausfüllen

Sie lädt Formular 9 als PDF aus der Berner Wegleitung herunter, füllt es aus, scannt es und hängt es in TaxMe-Online an. Den Reingewinn von CHF 2'930 trägt sie in der Hauptdeklaration unter «Selbständige Erwerbstätigkeit» ein.

Schritt 4: Belege bereitstellen

Auszahlungs-PDFs der Plattformen, Bank-Auszug der BEKB, AKB-Beitragsbescheid, Internet-Rechnung der Quickline, Smartphone-Kaufbeleg.

Schritt 5: Steuerlast abschätzen

Bei einem Grenzsteuersatz von rund 24 % (Bund + Kanton BE + Gemeinde Köniz) zahlt Sandra auf die zusätzlichen CHF 2'930 ungefähr CHF 700 mehr Einkommenssteuer. Plus rund CHF 195 AHV. Bleiben rund CHF 2'700 netto vom ursprünglichen Brutto-Verdienst.

8. Was bedeutet das für dich konkret?

Wenn du im Kanton Bern Online-Nebenverdienst hast: Bis CHF 2'500 reicht Code 230 mit Bemerkung. Ab CHF 2'500 brauchst du Formular 9 plus AKB-Anmeldung. Der Aufwand bleibt überschaubar — eine systematische Belegsammlung über das Jahr macht die Erklärung im Februar zur Routine.

Plattformen mit Schweizer Bezug gibt es einige: TestingTime für User-Tests, AmPuls Marktforschung mit Sitz in Bern (!), Toluna für Umfragen, Cashback-Apps, internationale Werbe-View-Plattformen. Wir betreiben selbst eine Schweizer Plattform — Videte — bei der Nutzer für das Anschauen von Werbung in CHF vergütet werden. Aus steuerlicher Sicht behandelt die Berner Steuerverwaltung Videte-Auszahlungen genau wie jede andere Plattform: Code 230 oder Formular 9, abhängig vom Betrag.

Vor der Einreichung empfehlen wir einen Blick in die aktuelle Wegleitung der Berner Steuerverwaltung. Bei höheren Beträgen oder unklarer Selbständigkeitsfrage spart eine einmalige Steuerberatung über Jahre Geld.

Quellen: TaxMe-Online der Steuerverwaltung Kanton Bern, Steuerverwaltung Kanton Bern — Privatpersonen, Ausgleichskasse Kanton Bern (AKB), DBG — Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer.

Erinnerung Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Codes, Pauschalen und Grenzbeträge werden gelegentlich angepasst — vor Eigenanwendung in der aktuellen Wegleitung der Berner Steuerverwaltung gegenchecken. Bei höheren Beträgen oder Unsicherheit: Steuerberater oder Berner Steuerverwaltung kontaktieren. Stand: April 2026.
Über den Herausgeber
Dieser Artikel wurde veröffentlicht von Videte Marketing Solutions. Plattform-Inhaber: Muaz Arnaut, Bern. Mehr über uns auf /ueber-uns.
Wir sind keine Steuerberater. Wir betreiben eine Schweizer Werbe-Plattform aus Bern und schreiben aus eigener Erfahrung mit Plattform-Einnahmen und Schweizer Steuerrecht. Für verbindliche Auskunft wende dich an deine kantonale Steuerverwaltung oder einen registrierten Steuerberater.