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Kanton Aargau

Nebenverdienst im Kanton Aargau versteuern: die Ziffern

16. August 2026 9 Min. Lesezeit
Kramgasse mit Zytglogge in der Berner Altstadt
Bild: Dmitry A. Mottl · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons
Der Aargau kennt für Nebenverdienst drei verschiedene Ziffern und zwei verschiedene Abzüge — und welcher gilt, hängt davon ab, wie regelmässig Sie arbeiten. Dieser Leitfaden zeigt die genauen Felder in eTAX AARGAU, die Betragsgrenzen und den Punkt, an dem der Abzug kippt. Alle Angaben stammen aus der amtlichen Wegleitung des Kantons.
Kurz gesagt
  • Unselbstständiger Nebenerwerb gehört in Ziffer 1.2, selbstständige Tätigkeit in Ziffer 2, Provisionen und Lizenzerträge in Ziffer 5.5.
  • Der Kanton empfiehlt die Online-Deklaration über ag.ch/etax.
  • Ohne besonderen Nachweis 20 Prozent der Einkünfte inklusive Spesen — mindestens CHF 800, höchstens CHF 2'400 pro Jahr.
  • Sobald der Nebenerwerb zeitlich 20 Prozent oder besoldungsmässig 30 Prozent eines Vollpensums übersteigt, gilt er als regelmässig.
Quelle und Vorbehalt Alle Ziffern, Prozentsätze und Beträge in diesem Artikel stammen aus der Wegleitung zur Steuererklärung 2025 des Kantons Aargau. Sie können sich von Steuerperiode zu Steuerperiode ändern — verbindlich ist immer die Wegleitung der jeweils laufenden Periode. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
Inhalt
  1. Ziffer 1.2, 2 oder 5.5 — wohin Ihr Nebenverdienst gehört
  2. eTAX AARGAU: wo Sie die Felder finden
  3. Der Abzug bei gelegentlichem Nebenerwerb
  4. Wann der Abzug kippt: 20 Prozent Zeit, 30 Prozent Lohn
  5. Spesen: die Unterscheidung, die den Betrag verändert
  6. Sonderfall Behördenmandate
  7. Frist und Fristverlängerung
  8. Und die AHV?
  9. Was bedeutet das für dich konkret?

Ziffer 1.2, 2 oder 5.5 — wohin Ihr Nebenverdienst gehört

Direkte Antwort
Unselbstständiger Nebenerwerb gehört in Ziffer 1.2, selbstständige Tätigkeit in Ziffer 2, Provisionen und Lizenzerträge in Ziffer 5.5. Die Zuordnung entscheidet darüber, welcher Abzug Ihnen zusteht.
ZifferWas hier hineingehörtBeispiele aus der Wegleitung
1.2 Nebenerwerbsämtliche Nebeneinkünfte aus unselbstständiger TätigkeitTätigkeit in Behörden, journalistische, künstlerische, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, Privatunterricht, Buchhaltungsarbeiten, handwerkliche Arbeit, Hausverwaltungen, Hauswart- und Reinigungsarbeiten
2 Selbstständige Tätigkeitjede selbstständige Erwerbstätigkeit — ob Haupt- oder Nebenerwerb ist unerheblichDienstleistungs-, Handels-, Gewerbebetrieb, freier Beruf
5.5 Übrige Einkünftesteuerpflichtige Einkünfte, die unter keiner anderen Ziffer stehenProvisionen, Erträge aus Patenten und Lizenzen
Die Wegleitung ist hier unmissverständlich: «Der Nebenerwerb ist genau zu bezeichnen und zu belegen.» Eine Sammelposition «diverse Nebeneinkünfte» ohne Bezeichnung ist der häufigste Grund für eine Rückfrage des Steueramts.

eTAX AARGAU: wo Sie die Felder finden

Direkte Antwort
Der Kanton empfiehlt die Online-Deklaration über ag.ch/etax. Wer von Hand ausfüllt, wendet sich an das Steueramt der Wohngemeinde — nicht an das kantonale Steueramt.

Diese Zuständigkeitsteilung ist eine Aargauer Eigenheit, die immer wieder für Verwirrung sorgt: Das Kantonale Steueramt setzt die Praxis, aber Ihre erste Anlaufstelle für Formulare, Rückfragen und Fristen ist das Gemeindesteueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Die Wegleitung empfiehlt zudem eine Reihenfolge, die viel Nacharbeit spart: zuerst die Hilfsblätter ausfüllen — Berufskosten, Vorsorge und Versicherungen, Wertschriftenverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis — und erst danach die eigentliche Steuererklärung.

Der Abzug bei gelegentlichem Nebenerwerb

Direkte Antwort
Ohne besonderen Nachweis 20 Prozent der Einkünfte inklusive Spesen — mindestens CHF 800, höchstens CHF 2'400 pro Jahr.
Nebeneinkünfte pro Jahr20 % davonTatsächlich abziehbarWarum
CHF 600CHF 120CHF 600unter CHF 800: nur der niedrigere Betrag
CHF 2'000CHF 400CHF 800Minimum greift
CHF 6'000CHF 1'200CHF 1'20020 % liegen zwischen den Grenzen
CHF 15'000CHF 3'000CHF 2'400Maximum greift

Wer höhere Abzüge geltend machen will, muss sie vollumfänglich nachweisen — also mit Aufstellung und Belegen, nicht mit einer Schätzung. Bei Beträgen knapp über CHF 2'400 lohnt sich die Belegarbeit selten; deutlich darüber schon.

Wann der Abzug kippt: 20 Prozent Zeit, 30 Prozent Lohn

Direkte Antwort
Sobald der Nebenerwerb zeitlich 20 Prozent oder besoldungsmässig 30 Prozent eines Vollpensums übersteigt, gilt er als regelmässig. Dann greift nicht mehr der Abzug oben, sondern die Berufskostenpauschale nach Ziffer 3.
Gelegentlicher NebenerwerbRegelmässiger Nebenerwerb
Schwelledarunterüber 20 % der Zeit oder über 30 % der Besoldung eines Vollpensums
Abzug20 % der EinkünfteBerufskostenpauschale, 3 % des Nettolohns
MinimumCHF 800CHF 2'000
MaximumCHF 2'400CHF 4'000

Einordnung: Es lohnt sich, diese Schwelle zu kennen, bevor man ein zusätzliches Mandat annimmt. Der Wechsel in die höhere Pauschale ist steuerlich vorteilhaft, verändert aber auch, was das Steueramt an Nachweisen erwartet.

Spesen: die Unterscheidung, die den Betrag verändert

Direkte Antwort
Spesen mit Charakter von Berufskostenersatz werden zum Bruttoeinkommen dazugerechnet, reiner Auslagenersatz nicht.
  • Dazurechnen: Beiträge an Büro-Infrastruktur, Vergütungen für die Zurücklegung des Arbeitswegs — das sind verdeckte Lohnbestandteile.
  • Nicht dazurechnen: Zahlungen für Aussendienstfahrten — das ist Ersatz für effektive Auslagen.

Der Unterschied wirkt sich doppelt aus: Er verändert das deklarierte Bruttoeinkommen und die Bemessungsgrundlage für den 20-Prozent-Abzug, weil dieser ausdrücklich «inkl. Spesen» berechnet wird.

Sonderfall Behördenmandate

Direkte Antwort
Für Vergütungen aus Behördenmandaten gilt ein eigener Ansatz: 20 Prozent des Totals aller Bezüge ohne Spesen, mindestens CHF 2'400, höchstens CHF 3'600 pro Jahr — für alle Mandate zusammengerechnet.

Erfasst sind Mitglieder des Grossen Rates sowie kantonaler, Bezirks-, kommunaler oder Kirchenbehörden und Kommissionen, sofern die Vergütung ihren Grund nicht in einer haupt- oder nebenberuflich ausgeübten Erwerbstätigkeit hat. Liegen die Einkünfte unter CHF 2'400, kann auch hier nur der niedrigere Betrag abgezogen werden.

Frist und Fristverlängerung

Direkte Antwort
Die für Sie geltende Einreichefrist steht auf Ihrer persönlichen Steuererklärung. Eine Verlängerung beantragen Sie in begründeten Fällen beim Gemeindesteueramt oder online.

Online läuft das über ag.ch/fristerstreckung. Bereithalten müssen Sie Ihre Adressnummer sowie Ihren Zugangscode oder Ihr Geburtsdatum. Auf der ersten Seite der Steuererklärung führt zudem ein QR-Code direkt dorthin.

Wir nennen hier bewusst kein Datum: Die Frist wird individuell gesetzt und kann abweichen. Wer sich auf eine im Netz gelesene Jahreszahl verlässt statt auf das eigene Formular, riskiert eine Mahnung.

Und die AHV?

Direkte Antwort
Die AHV-Beitragspflicht ist eine Sozialversicherungsfrage und völlig unabhängig von den Aargauer Steuerziffern. Steuerpflichtig ist Ihr Nebenverdienst ab dem ersten Franken — die Schweiz kennt keinen Steuerfreibetrag auf Erwerbseinkommen.

Die Verwechslung dieser beiden Ebenen ist der häufigste Fehler beim Thema Nebenverdienst überhaupt. Die Details stehen im Guide Nebenverdienst Schweiz versteuern und, was die Anmeldung betrifft, in AHV-Anmeldung bei Nebenverdienst.

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Was bedeutet das für dich konkret?

Ordne deinen Nebenverdienst zuerst richtig zu — unselbstständig in Ziffer 1.2, selbstständig in Ziffer 2, Provisionen in Ziffer 5.5. Bezeichne ihn genau und leg die Belege bei. Prüfe danach, ob du unter oder über der Schwelle von 20 Prozent Zeit beziehungsweise 30 Prozent Besoldung liegst; davon hängt ab, ob dir CHF 2'400 oder CHF 4'000 als Maximum offenstehen.

Und rechne die Spesen richtig ein: Was Berufskostenersatz ist, gehört zum Bruttoeinkommen — und erhöht damit auch die Basis für deinen 20-Prozent-Abzug.

Häufige Fragen

In welche Ziffer gehört der Nebenverdienst im Kanton Aargau?
In Ziffer 1.2 Nebenerwerb, sofern es sich um unselbstständige Tätigkeit handelt — also Arbeit im Auftrag eines Dritten wie Privatunterricht, Buchhaltungsarbeiten, handwerkliche Arbeit, Hausverwaltungen oder Hauswart- und Reinigungsarbeiten. Selbstständige Tätigkeit gehört in Ziffer 2, unabhängig davon ob sie als Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird. Provisionen sowie Erträge aus Patenten und Lizenzen gehören in Ziffer 5.5 übrige Einkünfte.
Wie hoch ist der Abzug bei gelegentlichem Nebenerwerb im Aargau?
Ohne besonderen Nachweis 20 Prozent der Einkünfte inklusive Spesen, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2400 pro Jahr. Betragen die Einkünfte weniger als CHF 800 pro Jahr, kann nur der niedrigere Betrag abgezogen werden. Wer höhere Abzüge geltend machen will, muss diese vollumfänglich nachweisen.
Wann gilt der Nebenerwerb als regelmässig?
Wenn er zeitlich 20 Prozent oder besoldungsmässig 30 Prozent eines Vollpensums übersteigt. Dann greift nicht mehr der Abzug für gelegentlichen Nebenerwerb, sondern die Berufskostenpauschale nach Ziffer 3: 3 Prozent des Nettolohns, mindestens CHF 2000 und höchstens CHF 4000 pro Jahr.
Wie werden Spesen beim Nebenerwerb behandelt?
Es kommt auf die Art an. Spesen mit Charakter von Berufskostenersatz, etwa Beiträge an Büro-Infrastruktur oder Vergütungen für den Arbeitsweg, werden bei der Festlegung des Bruttoeinkommens dazugerechnet. Spesen, die reinen Auslagenersatz darstellen, etwa Zahlungen für Aussendienstfahrten, werden nicht dazugerechnet.
Was gilt für Vergütungen aus Behördenmandaten?
Für Vergütungen an Mitglieder des Grossen Rates oder einer kantonalen, Bezirks-, kommunalen oder Kirchenbehörde, die nicht in einer haupt- oder nebenberuflichen Erwerbstätigkeit begründet sind, beträgt der pauschale Gewinnungskostenabzug 20 Prozent des Totals aller Bezüge ohne Spesen — für alle Mandate zusammengerechnet mindestens CHF 2400 und höchstens CHF 3600 pro Jahr.
Wie beantrage ich im Aargau eine Fristverlängerung?
In begründeten Fällen beim Gemeindesteueramt. Online geht es über ag.ch/fristerstreckung; dafür brauchen Sie Ihre Adressnummer sowie Ihren Zugangscode oder Ihr Geburtsdatum. Die geltende Einreichefrist steht auf Ihrer persönlichen Steuererklärung.

Passend dazu

Erinnerung Ziffern, Prozentsätze und Beträge beziehen sich auf die Wegleitung zur Steuererklärung 2025 des Kantons Aargau und können sich ändern. Verbindlich sind die Wegleitung der laufenden Steuerperiode und die Auskünfte Ihres Gemeindesteueramts. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: August 2026.
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Dieser Artikel wurde veröffentlicht von Videte Marketing Solutions. Plattform-Inhaber: Muaz Arnaut, Bern. Mehr über uns auf /ueber-uns.
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