- Unselbstständiger Nebenerwerb gehört in Ziffer 1.2, selbstständige Tätigkeit in Ziffer 2, Provisionen und Lizenzerträge in Ziffer 5.5.
- Der Kanton empfiehlt die Online-Deklaration über ag.ch/etax.
- Ohne besonderen Nachweis 20 Prozent der Einkünfte inklusive Spesen — mindestens CHF 800, höchstens CHF 2'400 pro Jahr.
- Sobald der Nebenerwerb zeitlich 20 Prozent oder besoldungsmässig 30 Prozent eines Vollpensums übersteigt, gilt er als regelmässig.
- Ziffer 1.2, 2 oder 5.5 — wohin Ihr Nebenverdienst gehört
- eTAX AARGAU: wo Sie die Felder finden
- Der Abzug bei gelegentlichem Nebenerwerb
- Wann der Abzug kippt: 20 Prozent Zeit, 30 Prozent Lohn
- Spesen: die Unterscheidung, die den Betrag verändert
- Sonderfall Behördenmandate
- Frist und Fristverlängerung
- Und die AHV?
- Was bedeutet das für dich konkret?
Ziffer 1.2, 2 oder 5.5 — wohin Ihr Nebenverdienst gehört
| Ziffer | Was hier hineingehört | Beispiele aus der Wegleitung |
|---|---|---|
| 1.2 Nebenerwerb | sämtliche Nebeneinkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit | Tätigkeit in Behörden, journalistische, künstlerische, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, Privatunterricht, Buchhaltungsarbeiten, handwerkliche Arbeit, Hausverwaltungen, Hauswart- und Reinigungsarbeiten |
| 2 Selbstständige Tätigkeit | jede selbstständige Erwerbstätigkeit — ob Haupt- oder Nebenerwerb ist unerheblich | Dienstleistungs-, Handels-, Gewerbebetrieb, freier Beruf |
| 5.5 Übrige Einkünfte | steuerpflichtige Einkünfte, die unter keiner anderen Ziffer stehen | Provisionen, Erträge aus Patenten und Lizenzen |
eTAX AARGAU: wo Sie die Felder finden
Diese Zuständigkeitsteilung ist eine Aargauer Eigenheit, die immer wieder für Verwirrung sorgt: Das Kantonale Steueramt setzt die Praxis, aber Ihre erste Anlaufstelle für Formulare, Rückfragen und Fristen ist das Gemeindesteueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Die Wegleitung empfiehlt zudem eine Reihenfolge, die viel Nacharbeit spart: zuerst die Hilfsblätter ausfüllen — Berufskosten, Vorsorge und Versicherungen, Wertschriftenverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis — und erst danach die eigentliche Steuererklärung.
Der Abzug bei gelegentlichem Nebenerwerb
| Nebeneinkünfte pro Jahr | 20 % davon | Tatsächlich abziehbar | Warum |
|---|---|---|---|
| CHF 600 | CHF 120 | CHF 600 | unter CHF 800: nur der niedrigere Betrag |
| CHF 2'000 | CHF 400 | CHF 800 | Minimum greift |
| CHF 6'000 | CHF 1'200 | CHF 1'200 | 20 % liegen zwischen den Grenzen |
| CHF 15'000 | CHF 3'000 | CHF 2'400 | Maximum greift |
Wer höhere Abzüge geltend machen will, muss sie vollumfänglich nachweisen — also mit Aufstellung und Belegen, nicht mit einer Schätzung. Bei Beträgen knapp über CHF 2'400 lohnt sich die Belegarbeit selten; deutlich darüber schon.
Wann der Abzug kippt: 20 Prozent Zeit, 30 Prozent Lohn
| Gelegentlicher Nebenerwerb | Regelmässiger Nebenerwerb | |
|---|---|---|
| Schwelle | darunter | über 20 % der Zeit oder über 30 % der Besoldung eines Vollpensums |
| Abzug | 20 % der Einkünfte | Berufskostenpauschale, 3 % des Nettolohns |
| Minimum | CHF 800 | CHF 2'000 |
| Maximum | CHF 2'400 | CHF 4'000 |
Einordnung: Es lohnt sich, diese Schwelle zu kennen, bevor man ein zusätzliches Mandat annimmt. Der Wechsel in die höhere Pauschale ist steuerlich vorteilhaft, verändert aber auch, was das Steueramt an Nachweisen erwartet.
Spesen: die Unterscheidung, die den Betrag verändert
- Dazurechnen: Beiträge an Büro-Infrastruktur, Vergütungen für die Zurücklegung des Arbeitswegs — das sind verdeckte Lohnbestandteile.
- Nicht dazurechnen: Zahlungen für Aussendienstfahrten — das ist Ersatz für effektive Auslagen.
Der Unterschied wirkt sich doppelt aus: Er verändert das deklarierte Bruttoeinkommen und die Bemessungsgrundlage für den 20-Prozent-Abzug, weil dieser ausdrücklich «inkl. Spesen» berechnet wird.
Sonderfall Behördenmandate
Erfasst sind Mitglieder des Grossen Rates sowie kantonaler, Bezirks-, kommunaler oder Kirchenbehörden und Kommissionen, sofern die Vergütung ihren Grund nicht in einer haupt- oder nebenberuflich ausgeübten Erwerbstätigkeit hat. Liegen die Einkünfte unter CHF 2'400, kann auch hier nur der niedrigere Betrag abgezogen werden.
Frist und Fristverlängerung
Online läuft das über ag.ch/fristerstreckung. Bereithalten müssen Sie Ihre Adressnummer sowie Ihren Zugangscode oder Ihr Geburtsdatum. Auf der ersten Seite der Steuererklärung führt zudem ein QR-Code direkt dorthin.
Wir nennen hier bewusst kein Datum: Die Frist wird individuell gesetzt und kann abweichen. Wer sich auf eine im Netz gelesene Jahreszahl verlässt statt auf das eigene Formular, riskiert eine Mahnung.
Und die AHV?
Die Verwechslung dieser beiden Ebenen ist der häufigste Fehler beim Thema Nebenverdienst überhaupt. Die Details stehen im Guide Nebenverdienst Schweiz versteuern und, was die Anmeldung betrifft, in AHV-Anmeldung bei Nebenverdienst.
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Kostenlos registrierenWas bedeutet das für dich konkret?
Ordne deinen Nebenverdienst zuerst richtig zu — unselbstständig in Ziffer 1.2, selbstständig in Ziffer 2, Provisionen in Ziffer 5.5. Bezeichne ihn genau und leg die Belege bei. Prüfe danach, ob du unter oder über der Schwelle von 20 Prozent Zeit beziehungsweise 30 Prozent Besoldung liegst; davon hängt ab, ob dir CHF 2'400 oder CHF 4'000 als Maximum offenstehen.
Und rechne die Spesen richtig ein: Was Berufskostenersatz ist, gehört zum Bruttoeinkommen — und erhöht damit auch die Basis für deinen 20-Prozent-Abzug.