- Als Nebenerwerb gilt eine Tätigkeit, die gleichzeitig neben einem Haupterwerb und grundsätzlich für einen anderen Arbeitgeber ausgeübt wird.
- Die Einkünfte kommen in Ziffer 1.2, und zwar als Nettolohn gemäss Lohnausweis.
- Liegt der Nettolohn aus dem Nebenerwerb unter CHF 800, ziehen Sie die tatsächlichen Auslagen ab, höchstens bis zur Höhe des Nettolohns.
- Der Haupterwerb hat in St. Gallen eine Sockel-Formel (CHF 700 plus 10 Prozent), der Nebenerwerb eine reine Prozent-Formel (20 Prozent).
- Die St. Galler Definition: «für einen anderen Arbeitgeber»
- Ziffer 1.2 für die Einkünfte, Ziffer 10.5 für den Abzug
- Die 800-Franken-Schwelle: zwei völlig verschiedene Regeln
- Warum Haupt- und Nebenerwerb unterschiedlich gerechnet werden
- Zwei St. Galler Besonderheiten, die oft übersehen werden
- St. Gallen im Vergleich zu Aargau
- E-Tax SG, Zuständigkeit und Fristverlängerung
- Steuern und AHV sind zwei verschiedene Dinge
- Was bedeutet das für dich konkret?
Die St. Galler Definition: «für einen anderen Arbeitgeber»
Dieser Zusatz steht so in der Wegleitung und hat Folgen: Ein zweites Pensum beim gleichen Arbeitgeber fällt in der Regel nicht darunter — und damit auch nicht unter den günstigeren Nebenerwerbs-Abzug. Wer zwei Anstellungen beim selben Betrieb hat, sollte das vor dem Ausfüllen klären.
Als Nebenerwerb nennt die Wegleitung ausdrücklich: Vermittlungsprovisionen, Vergütungen für journalistische, künstlerische, literarische, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, Gutachten, Mitarbeit in einer Behörde, Leitung von Vereinen, Lehr- und Instruktionstätigkeit — genannt wird als Beispiel der Feuerwehrinstruktor — sowie Buchhaltungsarbeiten, handwerkliche Arbeiten und Hauswartung.
Ziffer 1.2 für die Einkünfte, Ziffer 10.5 für den Abzug
| Ziffer | Wofür | Was einzusetzen ist |
|---|---|---|
| 1.1 | Haupterwerb | Nettolohn gemäss Lohnausweis |
| 1.2 | Nebenerwerb | Nettolohn gemäss Lohnausweis |
| 10 (Formular 4) | Berufskosten unselbständig, Haupt- und Nebenerwerb | Fahrkosten, Verpflegung, Pauschalen |
| 10.3 | Pauschalabzug Haupterwerb | CHF 700 + 10 % des Nettolohns, max. CHF 2'400 |
| 10.5 | Pauschalabzug Nebenerwerb | 20 % der Einkünfte, min. CHF 800, max. CHF 2'400 |
Wichtig zum Nettolohn: Einzusetzen ist der Bruttolohn abzüglich der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, NBUV) und der ordentlichen Beiträge an die berufliche Vorsorge. Nicht der Bruttolohn — das ist der häufigste Eingabefehler.
Die 800-Franken-Schwelle: zwei völlig verschiedene Regeln
| Nettolohn Nebenerwerb | Welche Regel | Abzug |
|---|---|---|
| CHF 500 | tatsächliche Auslagen | höchstens CHF 500 — nie mehr als der Nettolohn |
| CHF 800 | Grenzfall | tatsächliche Auslagen bis CHF 800 |
| CHF 3'000 | Pauschale 20 % | CHF 800 — das Minimum greift |
| CHF 8'000 | Pauschale 20 % | CHF 1'600 |
| CHF 20'000 | Pauschale 20 % | CHF 2'400 — das Maximum greift |
Einordnung: Unterhalb von CHF 800 ist der Abzug nie höher als der Verdienst selbst — ein Nebenerwerb kann steuerlich also nicht ins Minus laufen. Oberhalb der Schwelle bekommen Sie die Pauschale ohne besonderen Nachweis, was die Belegarbeit erspart.
Warum Haupt- und Nebenerwerb unterschiedlich gerechnet werden
Praktisch heisst das: Beim Haupterwerb erreichen Sie das Maximum ab einem Nettolohn von CHF 17'000, beim Nebenerwerb erst ab CHF 12'000. Die beiden Pauschalen können nebeneinander bestehen, weil sie sich auf verschiedene Tätigkeiten beziehen — erfasst werden beide auf Formular 4.
Zwei St. Galler Besonderheiten, die oft übersehen werden
Mietzinsreduktion statt Lohn
Bestand die Entschädigung ganz oder teilweise in einer Mietzinsreduktion — der klassische Fall ist die Hauswartung — so ist die Differenz zwischen normalem und reduziertem Mietzins als Einkommen zu deklarieren. Wer die günstigere Wohnung als Gegenleistung erhält, hat steuerlich Lohn bezogen.
Spesen: Sie müssen nachweisen
Spesenentschädigungen sind dem steuerbaren Einkommen zuzurechnen, soweit sie nicht Ersatz von berufsnotwendigen Barauslagen darstellen. Und: «Inwieweit sie Auslagenersatz bedeuten, ist grundsätzlich vom Empfänger nachzuweisen.» Die Beweislast liegt also bei Ihnen. Pauschale Spesenvergütungen ohne Zuordnung zu einzelnen Kostenereignissen sind besonders heikel.
St. Gallen im Vergleich zu Aargau
| St. Gallen | Aargau | |
|---|---|---|
| Portal | E-Tax SG | eTAX AARGAU |
| Erfassung Berufskosten | Formular 4, Ziffer 10 | Hilfsblätter |
| Nebenerwerb: Bemessung | 20 % des Nettolohns | 20 % der Einkünfte inkl. Spesen |
| Nebenerwerb: Grenzen | CHF 800 bis 2'400 | CHF 800 bis 2'400 |
| Haupterwerb-Pauschale | CHF 700 + 10 %, max. 2'400 | 3 % des Nettolohns, 2'000 bis 4'000 |
| Erste Anlaufstelle | Kantonales Steueramt | Gemeindesteueramt |
Wer im Aargau wohnt, findet die Details in Nebenverdienst im Kanton Aargau; für Zürich und Bern gibt es eigene Anleitungen beziehungsweise Berner Hinweise.
E-Tax SG, Zuständigkeit und Fristverlängerung
Gesuche um Fristverlängerung laufen über steuern.sg.ch, dort finden sich auch eKonto und eFaktoren. Die konkrete Einreichefrist steht auf Ihrer persönlichen Steuererklärung — wir nennen hier bewusst kein Datum, weil Fristen individuell gesetzt werden.
Ein Hinweis für kleine Beträge: Einkünfte, die bereits im vereinfachten Verfahren direkt über die AHV abgerechnet wurden (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit), werden gesondert behandelt — die Wegleitung widmet dem einen eigenen Abschnitt.
Steuern und AHV sind zwei verschiedene Dinge
Diese Verwechslung ist der häufigste Fehler beim Thema überhaupt. Der Gesamtüberblick steht in Nebenverdienst Schweiz versteuern, die Anmeldung erklärt AHV-Anmeldung bei Nebenverdienst.
Kleiner Nebenverdienst, sauber belegt
Videte vergütet dich fürs Anschauen von Werbung — in Franken, mit klarer Beleglage für die Steuererklärung. Realistisch CHF 9–18 bei 30–60 Minuten täglich, Auszahlung ab CHF 200 auf ein Schweizer Konto.
Kostenlos registrierenWas bedeutet das für dich konkret?
Prüfe zuerst, ob deine Tätigkeit die St. Galler Definition erfüllt — also für einen anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Trag die Einkünfte als Nettolohn in Ziffer 1.2 ein und rechne den Abzug über Formular 4, Ziffer 10.5.
Liegst du unter CHF 800 netto, sammle Belege für die tatsächlichen Auslagen. Liegst du darüber, nimm die Pauschale — sie kommt ohne Nachweis und ist ab CHF 12'000 Nebenverdienst ohnehin gedeckelt.