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Kanton St. Gallen

Nebenverdienst im Kanton St. Gallen: Ziffer 10.5 erklärt

16. August 2026 9 Min. Lesezeit
Kramgasse mit Zytglogge in der Berner Altstadt
Bild: Dmitry A. Mottl · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons
St. Gallen definiert Nebenerwerb enger als andere Kantone und kennt beim Abzug eine Schwelle, die viele übersehen: Bei CHF 800 wechselt die Regel komplett. Dieser Leitfaden zeigt die Ziffern in E-Tax SG, beide Abzugsvarianten und die St. Galler Besonderheiten — alles aus der amtlichen Wegleitung.
Kurz gesagt
  • Als Nebenerwerb gilt eine Tätigkeit, die gleichzeitig neben einem Haupterwerb und grundsätzlich für einen anderen Arbeitgeber ausgeübt wird.
  • Die Einkünfte kommen in Ziffer 1.2, und zwar als Nettolohn gemäss Lohnausweis.
  • Liegt der Nettolohn aus dem Nebenerwerb unter CHF 800, ziehen Sie die tatsächlichen Auslagen ab, höchstens bis zur Höhe des Nettolohns.
  • Der Haupterwerb hat in St. Gallen eine Sockel-Formel (CHF 700 plus 10 Prozent), der Nebenerwerb eine reine Prozent-Formel (20 Prozent).
Quelle und Vorbehalt Alle Ziffern, Prozentsätze und Beträge stammen aus der Wegleitung zur Steuererklärung 2025 des Kantons St.Gallen. Sie können sich pro Steuerperiode ändern — verbindlich ist die Wegleitung der laufenden Periode. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
Inhalt
  1. Die St. Galler Definition: «für einen anderen Arbeitgeber»
  2. Ziffer 1.2 für die Einkünfte, Ziffer 10.5 für den Abzug
  3. Die 800-Franken-Schwelle: zwei völlig verschiedene Regeln
  4. Warum Haupt- und Nebenerwerb unterschiedlich gerechnet werden
  5. Zwei St. Galler Besonderheiten, die oft übersehen werden
  6. St. Gallen im Vergleich zu Aargau
  7. E-Tax SG, Zuständigkeit und Fristverlängerung
  8. Steuern und AHV sind zwei verschiedene Dinge
  9. Was bedeutet das für dich konkret?

Die St. Galler Definition: «für einen anderen Arbeitgeber»

Direkte Antwort
Als Nebenerwerb gilt eine Tätigkeit, die gleichzeitig neben einem Haupterwerb und grundsätzlich für einen anderen Arbeitgeber ausgeübt wird.

Dieser Zusatz steht so in der Wegleitung und hat Folgen: Ein zweites Pensum beim gleichen Arbeitgeber fällt in der Regel nicht darunter — und damit auch nicht unter den günstigeren Nebenerwerbs-Abzug. Wer zwei Anstellungen beim selben Betrieb hat, sollte das vor dem Ausfüllen klären.

Als Nebenerwerb nennt die Wegleitung ausdrücklich: Vermittlungsprovisionen, Vergütungen für journalistische, künstlerische, literarische, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, Gutachten, Mitarbeit in einer Behörde, Leitung von Vereinen, Lehr- und Instruktionstätigkeit — genannt wird als Beispiel der Feuerwehrinstruktor — sowie Buchhaltungsarbeiten, handwerkliche Arbeiten und Hauswartung.

Ziffer 1.2 für die Einkünfte, Ziffer 10.5 für den Abzug

Direkte Antwort
Die Einkünfte kommen in Ziffer 1.2, und zwar als Nettolohn gemäss Lohnausweis. Die Berufskosten werden unter Ziffer 10 abgezogen, erfasst über Formular 4; die Nebenerwerbs-Position ist dort Ziffer 10.5.
ZifferWofürWas einzusetzen ist
1.1HaupterwerbNettolohn gemäss Lohnausweis
1.2NebenerwerbNettolohn gemäss Lohnausweis
10 (Formular 4)Berufskosten unselbständig, Haupt- und NebenerwerbFahrkosten, Verpflegung, Pauschalen
10.3Pauschalabzug HaupterwerbCHF 700 + 10 % des Nettolohns, max. CHF 2'400
10.5Pauschalabzug Nebenerwerb20 % der Einkünfte, min. CHF 800, max. CHF 2'400

Wichtig zum Nettolohn: Einzusetzen ist der Bruttolohn abzüglich der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, NBUV) und der ordentlichen Beiträge an die berufliche Vorsorge. Nicht der Bruttolohn — das ist der häufigste Eingabefehler.

Die 800-Franken-Schwelle: zwei völlig verschiedene Regeln

Direkte Antwort
Liegt der Nettolohn aus dem Nebenerwerb unter CHF 800, ziehen Sie die tatsächlichen Auslagen ab, höchstens bis zur Höhe des Nettolohns. Liegt er darüber, greift der Pauschalabzug von 20 Prozent.
Nettolohn NebenerwerbWelche RegelAbzug
CHF 500tatsächliche Auslagenhöchstens CHF 500 — nie mehr als der Nettolohn
CHF 800Grenzfalltatsächliche Auslagen bis CHF 800
CHF 3'000Pauschale 20 %CHF 800 — das Minimum greift
CHF 8'000Pauschale 20 %CHF 1'600
CHF 20'000Pauschale 20 %CHF 2'400 — das Maximum greift

Einordnung: Unterhalb von CHF 800 ist der Abzug nie höher als der Verdienst selbst — ein Nebenerwerb kann steuerlich also nicht ins Minus laufen. Oberhalb der Schwelle bekommen Sie die Pauschale ohne besonderen Nachweis, was die Belegarbeit erspart.

Warum Haupt- und Nebenerwerb unterschiedlich gerechnet werden

Direkte Antwort
Der Haupterwerb hat in St. Gallen eine Sockel-Formel (CHF 700 plus 10 Prozent), der Nebenerwerb eine reine Prozent-Formel (20 Prozent). Beide enden bei CHF 2'400.

Praktisch heisst das: Beim Haupterwerb erreichen Sie das Maximum ab einem Nettolohn von CHF 17'000, beim Nebenerwerb erst ab CHF 12'000. Die beiden Pauschalen können nebeneinander bestehen, weil sie sich auf verschiedene Tätigkeiten beziehen — erfasst werden beide auf Formular 4.

Zwei St. Galler Besonderheiten, die oft übersehen werden

Direkte Antwort
Eine Mietzinsreduktion als Entschädigung ist steuerbares Einkommen, und die Beweislast bei Spesen liegt beim Empfänger.

Mietzinsreduktion statt Lohn

Bestand die Entschädigung ganz oder teilweise in einer Mietzinsreduktion — der klassische Fall ist die Hauswartung — so ist die Differenz zwischen normalem und reduziertem Mietzins als Einkommen zu deklarieren. Wer die günstigere Wohnung als Gegenleistung erhält, hat steuerlich Lohn bezogen.

Spesen: Sie müssen nachweisen

Spesenentschädigungen sind dem steuerbaren Einkommen zuzurechnen, soweit sie nicht Ersatz von berufsnotwendigen Barauslagen darstellen. Und: «Inwieweit sie Auslagenersatz bedeuten, ist grundsätzlich vom Empfänger nachzuweisen.» Die Beweislast liegt also bei Ihnen. Pauschale Spesenvergütungen ohne Zuordnung zu einzelnen Kostenereignissen sind besonders heikel.

St. Gallen im Vergleich zu Aargau

Direkte Antwort
Beim Nebenerwerbs-Abzug sind beide Kantone gleich (20 Prozent, CHF 800 bis CHF 2'400). Beim Haupterwerb und bei der Bemessungsgrundlage unterscheiden sie sich deutlich.
St. GallenAargau
PortalE-Tax SGeTAX AARGAU
Erfassung BerufskostenFormular 4, Ziffer 10Hilfsblätter
Nebenerwerb: Bemessung20 % des Nettolohns20 % der Einkünfte inkl. Spesen
Nebenerwerb: GrenzenCHF 800 bis 2'400CHF 800 bis 2'400
Haupterwerb-PauschaleCHF 700 + 10 %, max. 2'4003 % des Nettolohns, 2'000 bis 4'000
Erste AnlaufstelleKantonales SteueramtGemeindesteueramt

Wer im Aargau wohnt, findet die Details in Nebenverdienst im Kanton Aargau; für Zürich und Bern gibt es eigene Anleitungen beziehungsweise Berner Hinweise.

E-Tax SG, Zuständigkeit und Fristverlängerung

Direkte Antwort
Die Online-Steuererklärung läuft über steuern.sg.ch/etaxnp. Zuständig ist das Kantonale Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St.Gallen.

Gesuche um Fristverlängerung laufen über steuern.sg.ch, dort finden sich auch eKonto und eFaktoren. Die konkrete Einreichefrist steht auf Ihrer persönlichen Steuererklärung — wir nennen hier bewusst kein Datum, weil Fristen individuell gesetzt werden.

Ein Hinweis für kleine Beträge: Einkünfte, die bereits im vereinfachten Verfahren direkt über die AHV abgerechnet wurden (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit), werden gesondert behandelt — die Wegleitung widmet dem einen eigenen Abschnitt.

Steuern und AHV sind zwei verschiedene Dinge

Direkte Antwort
Steuerpflichtig ist der Nebenverdienst ab dem ersten Franken. Die AHV-Beitragspflicht folgt eigenen Schwellen und hat mit den St. Galler Ziffern nichts zu tun.

Diese Verwechslung ist der häufigste Fehler beim Thema überhaupt. Der Gesamtüberblick steht in Nebenverdienst Schweiz versteuern, die Anmeldung erklärt AHV-Anmeldung bei Nebenverdienst.

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Was bedeutet das für dich konkret?

Prüfe zuerst, ob deine Tätigkeit die St. Galler Definition erfüllt — also für einen anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Trag die Einkünfte als Nettolohn in Ziffer 1.2 ein und rechne den Abzug über Formular 4, Ziffer 10.5.

Liegst du unter CHF 800 netto, sammle Belege für die tatsächlichen Auslagen. Liegst du darüber, nimm die Pauschale — sie kommt ohne Nachweis und ist ab CHF 12'000 Nebenverdienst ohnehin gedeckelt.

Häufige Fragen

Was gilt im Kanton St. Gallen als Nebenerwerb?
Eine Tätigkeit, die gleichzeitig neben einem Haupterwerb und grundsätzlich für einen anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Diese Definition steht so in der Wegleitung und ist enger als in manchen anderen Kantonen: Ein zweites Pensum beim gleichen Arbeitgeber ist damit in der Regel kein Nebenerwerb.
In welche Ziffer gehört der Nebenverdienst in St. Gallen?
Die Einkünfte gehören in Ziffer 1.2, einzusetzen ist der Nettolohn gemäss Lohnausweis. Die zugehörigen Berufskosten werden unter Ziffer 10 abgezogen, erfasst über Formular 4; die Position für Nebenerwerb ist dort Ziffer 10.5.
Wie hoch ist der Abzug bei Nebenerwerb im Kanton St. Gallen?
Übersteigt der Nettolohn aus der Nebenerwerbstätigkeit CHF 800, wird in der Regel ohne besonderen Nachweis ein Pauschalabzug von 20 Prozent dieser Einkünfte gewährt, wenigstens CHF 800, gesamthaft aber höchstens CHF 2400 im Jahr. Liegen die Nebeneinkünfte netto unter CHF 800, können die tatsächlichen Auslagen bis zur Höhe des erzielten Nettolohns abgezogen werden.
Worin unterscheidet sich der Pauschalabzug beim Haupterwerb?
Beim Haupterwerb gilt in St. Gallen unter Ziffer 10.3 ein Pauschalabzug von CHF 700 zuzüglich 10 Prozent des Nettolohns, höchstens CHF 2400 im Jahr. Das ist eine andere Formel als beim Nebenerwerb, wo 20 Prozent der Einkünfte gelten.
Was gilt, wenn die Entschädigung in einer Mietzinsreduktion besteht?
Bestand die Entschädigung ganz oder teilweise in einer Mietzinsreduktion, etwa bei einer Hauswartung, ist die Differenz zwischen normalem und reduziertem Mietzins als Einkommen zu deklarieren. Auch geldwerte Vorteile sind steuerbares Einkommen.
Wie werden Spesen im Kanton St. Gallen behandelt?
Spesenentschädigungen sind dem steuerbaren Einkommen zuzurechnen, soweit sie nicht Ersatz von berufsnotwendigen Barauslagen darstellen. Inwieweit sie Auslagenersatz bedeuten, ist grundsätzlich vom Empfänger nachzuweisen — die Beweislast liegt also bei Ihnen, nicht beim Steueramt.
Wo fülle ich die Steuererklärung in St. Gallen online aus?
Über E-Tax SG, die Online-Steuererklärung des Kantons, erreichbar unter steuern.sg.ch/etaxnp. Zuständig ist das Kantonale Steueramt an der Davidstrasse 41 in 9001 St.Gallen. Gesuche um Fristverlängerung laufen ebenfalls über steuern.sg.ch.

Passend dazu

Erinnerung Ziffern, Prozentsätze und Beträge beziehen sich auf die Wegleitung zur Steuererklärung 2025 des Kantons St.Gallen und können sich ändern. Verbindlich sind die Wegleitung der laufenden Steuerperiode und die Auskünfte des Kantonalen Steueramts. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: August 2026.
Über den Herausgeber
Dieser Artikel wurde veröffentlicht von Videte Marketing Solutions. Plattform-Inhaber: Muaz Arnaut, Bern. Mehr über uns auf /ueber-uns.
Wir betreiben selbst eine Plattform, die kleine Beträge ausbezahlt, und haben deshalb ein Interesse daran, dass deren Deklaration sauber erklärt ist. Alle steuerlichen Angaben stammen unverändert aus der amtlichen Wegleitung des Kantons.