- Als Nebenerwerb gilt eine Tätigkeit, die in einem anderen Tätigkeitsgebiet und für einen anderen Arbeitgeber geleistet wird und mit der ein wesentlich geringeres Einkommen erzielt wird als mit der Haupterwerbstätigkeit.
- Unselbständiger Nebenerwerb gehört in Ziffer 104 (Person 1) oder 105 (Person 2), selbständiger in 114 oder 115.
- 20 Prozent der Einkünfte aus allen Nebenbeschäftigungen zusammen, insgesamt mindestens CHF 800 — sofern der Nebenerwerb diesen Betrag erreicht — und höchstens CHF 2'400.
- Für die übrigen zur Berufsausübung erforderlichen Kosten gilt eine Pauschale von 3 Prozent des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000.
- Drei Bedingungen — Luzern ist der strengste der drei Kantone
- Die Luzerner Ausnahme: Nebenerwerb ohne Hauptjob
- Die Luzerner Codes: 104, 105, 114, 115, 236
- Der Abzug unter Ziffer 236
- Haupterwerb: Ziffer 220
- Luzern, Aargau und St. Gallen nebeneinander
- Steuern und AHV nicht verwechseln
- Was bedeutet das für dich konkret?
Drei Bedingungen — Luzern ist der strengste der drei Kantone
Alle drei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. St. Gallen verlangt nur einen anderen Arbeitgeber, der Aargau macht gar keine solche Einschränkung. Wer im Kanton Luzern nebenher dasselbe tut wie im Hauptjob, nur für jemand anderen, erfüllt die Definition damit nicht.
Die Wegleitung nennt als Beispiele ausdrücklich: Vergütungen für Behördentätigkeit, Verwaltungsratshonorare und Tantiemen.
Die Luzerner Ausnahme: Nebenerwerb ohne Hauptjob
Für Studierende ist das relevant, weil daran auch die Abzugsmöglichkeit hängt. Zum allgemeinen Rahmen: Online Geld verdienen für Studierende.
Die Luzerner Codes: 104, 105, 114, 115, 236
| Ziffer | Wofür | Beleg |
|---|---|---|
| 100 / 101 | unselbständiger Haupterwerb | Lohnausweis |
| 104 / 105 | unselbständiger Nebenerwerb | Lohnausweis |
| 106 / 107 | Privatanteile, Lohnnebenleistungen | — |
| 110 / 111 | selbständiger Haupterwerb | Fragebogen |
| 114 / 115 | selbständiger Nebenerwerb | Fragebogen oder Aufstellung |
| 220 | übrige Berufskosten Haupterwerb | 3 % Nettolohn, CHF 2'000–4'000 |
| 236 | Auslagen bei Nebenerwerb | 20 %, CHF 800–2'400 |
| 238 | Total Berufsauslagen | Übertrag auf Seite 3 |
Die jeweils zweite Nummer gilt für Person 2 — Luzern führt Ehegatten also von Anfang an getrennt. Ausgefüllt wird das online über eSteuern.LU, die vollständig webbasierte Deklaration ohne Installation.
Der Abzug unter Ziffer 236
Das Wort «allen» ist entscheidend: Wer drei kleine Nebentätigkeiten hat, rechnet sie zusammen und zieht einmal 20 Prozent ab, nicht dreimal. Wer geltend macht, dass die tatsächlichen Auslagen die Pauschale übersteigen, muss sie auf einem Beiblatt detailliert aufführen und auf Verlangen in vollem Umfang nachweisen.
Verwaltungsratshonorare gelten als Nebenerwerb und gehören in Ziffer 104 oder 105 — aber die Wegleitung hält ausdrücklich fest: «Der Pauschalabzug von Verwaltungsratshonoraren ist nicht möglich.» Einkommen ja, Pauschale nein. Diese Kombination übersieht man leicht.
Für Behördenmitglieder, Feuerwehr sowie Trainerinnen, Trainer und Funktionäre von Sportvereinen verweist die Wegleitung auf eigene Ansätze im Luzerner Steuerbuch, Band 1, Weisungen StG § 33 Nr. 3 Ziff. 6–8.
Haupterwerb: Ziffer 220
Abgedeckt sind damit Berufswerkzeuge inklusive EDV-Hardware und -Software, Fachliteratur, privates Arbeitszimmer und Beiträge an Berufsverbände — ausdrücklich nicht die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, die separat unter den Ziffern 248 bis 250 laufen und bis maximal CHF 13'000 abziehbar sind.
Zwei Feinheiten: Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit wird der Pauschalabzug anteilsmässig gekürzt. Und verfügen beide Ehegatten über Erwerbseinkommen aus unselbständiger Tätigkeit, können beide den Pauschalabzug geltend machen.
Luzern, Aargau und St. Gallen nebeneinander
| Luzern | Aargau | St. Gallen | |
|---|---|---|---|
| Portal | eSteuern.LU | eTAX AARGAU | E-Tax SG |
| Systematik | dreistellige Codes | Dezimal-Ziffern | Dezimal-Ziffern |
| Nebenerwerb: Ziffer | 104 / 105 | 1.2 | 1.2 |
| Abzug: Ziffer | 236 | Hilfsblatt | 10.5 (Formular 4) |
| Definition | drei Kriterien | keine Einschränkung | anderer Arbeitgeber |
| Ohne Haupterwerb möglich | ja, ausdrücklich | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Haupterwerb-Pauschale | 3 %, CHF 2'000–4'000 | 3 %, CHF 2'000–4'000 | CHF 700 + 10 %, max. 2'400 |
| Sonderausschluss | VR-Honorare: keine Pauschale | — | — |
Details je Kanton: Aargau, St. Gallen, Zürich und Bern.
Steuern und AHV nicht verwechseln
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Kostenlos registrierenWas bedeutet das für dich konkret?
Prüfe zuerst die drei Luzerner Kriterien — anderes Tätigkeitsgebiet, anderer Arbeitgeber, wesentlich geringeres Einkommen. Trag die Einkünfte in Ziffer 104 oder 105 ein und rechne den Abzug unter Ziffer 236, und zwar über alle Nebenbeschäftigungen zusammen.
Und wenn Verwaltungsratshonorare dabei sind: Die gehören ins Einkommen, geben aber keinen Pauschalabzug. Wer das übersieht, rechnet sich einen Abzug aus, den es nicht gibt.