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Kanton Thurgau

Nebenverdienst im Kanton Thurgau: Ziffer 1.2 und eFisc

16. August 2026 9 Min. Lesezeit
Kramgasse mit Zytglogge in der Berner Altstadt
Bild: Dmitry A. Mottl · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons
Der Thurgau hat die präziseste Abgrenzung aller Deutschschweizer Kantone: vier klare Kriterien, eine zwingende Voraussetzung — und in einem entscheidenden Punkt genau die gegenteilige Regel wie der Nachbarkanton Luzern. Dieser Leitfaden zeigt alle Regeln aus der amtlichen Wegleitung, inklusive der Sonderfälle für Behörden und Feuerwehr.
Kurz gesagt
  • Ein Nebenerwerb setzt im Thurgau zwingend eine unselbständige oder selbständige Haupterwerbstätigkeit voraus.
  • Die Nebenerwerbstätigkeit wird über vier Merkmale vom Haupterwerb abgegrenzt.
  • Einkünfte aus Nebenerwerbstätigkeit gehören in Ziffer 1.2.
  • 20 Prozent der Nettoeinkünfte, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400 im Jahr — gültig sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer.
Quelle und Vorbehalt Alle Angaben stammen aus der Wegleitung zur Steuererklärung 2025 (Formular 1a) der Steuerverwaltung Thurgau. Ziffern und Beträge können sich pro Steuerperiode ändern — verbindlich ist die Wegleitung der laufenden Periode. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
Inhalt
  1. Ohne Haupterwerb kein Nebenerwerb
  2. Die vier Abgrenzungskriterien
  3. Ziffer 1.2 — und warum die AHV-Grenze hier nichts nützt
  4. Der Pauschalabzug: 20 Prozent, aber mit drei Einschränkungen
  5. Behördenmitglieder: 50 Prozent — aber nicht für alle
  6. Milizfeuerwehr: was steuerfrei ist und was nicht
  7. eFisc, Register-Nummer und Zuständigkeit
  8. Der Thurgau im Vergleich
  9. Was bedeutet das für dich konkret?

Ohne Haupterwerb kein Nebenerwerb

Direkte Antwort
Ein Nebenerwerb setzt im Thurgau zwingend eine unselbständige oder selbständige Haupterwerbstätigkeit voraus. Eine geringfügige Tätigkeit gilt als Haupterwerb, sofern sie die einzige Erwerbstätigkeit ist — ausdrücklich genannt werden Studenten und Rentner.
Zwei Kantone, dieselbe Person, gegenteilige Einordnung.
Thurgau: Der Studentenjob ist der Haupterwerb, weil es die einzige Tätigkeit ist.
Luzern: Beim Fehlen eines eigentlichen Haupterwerbs kann Nebenerwerb vorliegen — ausdrücklich auch bei Studierenden und Rentnern.
Das ist kein Redaktionsfehler, sondern gelebter Föderalismus. Wer umzieht, muss neu prüfen.

Als Haupterwerb gilt eine auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit, für die eine Person den grössten Teil ihrer Zeit und Arbeitskraft einsetzt. Wichtig: Ein Haupterwerb kann auch aus mehreren Teilzeitanstellungen bestehen — wer zwei 40-Prozent-Stellen hat, hat nicht automatisch einen Nebenerwerb.

Die vier Abgrenzungskriterien

Direkte Antwort
Die Nebenerwerbstätigkeit wird über vier Merkmale vom Haupterwerb abgegrenzt.
  1. Sie erfolgt bei anderen Arbeitgebenden.
  2. Sie erfolgt in einem anderen Tätigkeitsgebiet.
  3. Sie erfolgt mit anderen Hilfsmitteln.
  4. Sie erfolgt ausserhalb der Arbeitszeit der Haupterwerbstätigkeit.

Das dritte Kriterium — andere Hilfsmittel — findet sich in dieser Form in keinem der anderen untersuchten Kantone. Wer nebenher mit derselben Ausrüstung dasselbe tut, hat es im Thurgau schwerer, von Nebenerwerb zu sprechen.

Ziffer 1.2 — und warum die AHV-Grenze hier nichts nützt

Direkte Antwort
Einkünfte aus Nebenerwerbstätigkeit gehören in Ziffer 1.2. Und: Freigrenzen im Sozialversicherungsrecht sind aus steuerlicher Sicht unbeachtlich.

Die Wegleitung formuliert das ungewöhnlich klar: «Freigrenzen im Sozialversicherungsrecht (AHV, UVG etc.) sind aus steuerlicher Sicht unbeachtlich. Daher ist sämtliches Einkommen aus einer unselbständigen Nebenerwerbstätigkeit — unabhängig von der Höhe — zu deklarieren.»

Damit ist der häufigste Irrtum beim Thema Nebenverdienst amtlich ausgeräumt: Wer denkt, unterhalb der AHV-Schwelle müsse man nichts angeben, verwechselt zwei Rechtsgebiete. Mehr dazu in Nebenverdienst Schweiz versteuern.

Als Nebenerwerb nennt die Wegleitung: Tätigkeit in Behörden, unselbständige wissenschaftliche, journalistische, literarische, künstlerische oder sportliche Tätigkeit, handwerkliche Arbeiten, Leitung von Vereinen, Tätigkeit in Prüfungskommissionen sowie Hauswarts- und Reinigungsarbeiten.

Der Pauschalabzug: 20 Prozent, aber mit drei Einschränkungen

Direkte Antwort
20 Prozent der Nettoeinkünfte, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400 im Jahr — gültig sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer.

Drei Einschränkungen macht der Thurgau ausdrücklich:

RegelWas sie bedeutet
Deckelung an der TätigkeitAbziehbar sind maximal Berufskosten bis zur Höhe des Erwerbseinkommens der zugehörigen Tätigkeit
Keine VerrechnungEine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht zulässig
Keine KumulationPauschalabzug und effektive Kosten dürfen nicht kombiniert werden

Mit dem Pauschalabzug sind sämtliche Berufskosten der Nebenerwerbstätigkeit abgegolten — Fahrt-, Verpflegungs- und übrige Berufskosten. Der Nachweis höherer effektiver Kosten bleibt vorbehalten; wer dann effektive Fahrkosten geltend macht, muss die Fahrkostenbeschränkung beachten.

Zum Vergleich: Beim Haupterwerb gilt unter den übrigen Berufsauslagen eine Pauschale von 3 Prozent des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000.

Behördenmitglieder: 50 Prozent — aber nicht für alle

Direkte Antwort
Vom Volk gewählte Mitglieder des obersten leitenden Exekutivorgans einer kommunalen Behörde ziehen 50 Prozent der Behördenentschädigungen ab, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000.

Erfasst sind Funktionsentschädigungen, Sitzungsgelder und Pauschalspesen. Berechtigt sind die vom Volk gewählten Mitglieder des Gemeinderats Politischer Gemeinden sowie der Vorsteherschaft von Schul- und Kirchgemeinden der Landeskirchen.

Wer nicht dazugehört:

Nebenamtliche Behördenmitglieder ausserhalb des obersten Exekutivorgans erhalten diesen Abzug nicht — sie können nur die ordentliche Nebenerwerbspauschale geltend machen. Das betrifft Mitarbeitende in Gremien und Kommissionen, in Bürgergemeinden und Dorfkorporationen sowie Mitglieder von Rechnungsprüfungskommissionen und Urnenoffizianten.

Der Unterschied ist erheblich: 50 Prozent gegenüber 20 Prozent, und ein Minimum von CHF 2'000 statt CHF 800. Zum Vergleich: Der Aargau gewährt Behördenmandaten 20 Prozent mit einer Spanne von CHF 2'400 bis 3'600.

Milizfeuerwehr: was steuerfrei ist und was nicht

Direkte Antwort
Der Sold für Kernaufgaben ist bei den Staats- und Gemeindesteuern bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Zulagen und Entschädigungen daneben sind steuerbar.
Steuerfrei (bis zum festgelegten Betrag)Steuerbar
Teilnahme an ÜbungenPauschalzulagen für Kader
Kurse und InspektionenFunktionszulagen
PikettdiensteEntschädigungen für administrative Arbeiten
Ernstfalleinsätze (Rettung, Brandbekämpfung)freiwillige Dienstleistungen wie Saalwachen oder Verkehrsdienst
Instruktorenentschädigung

Den konkreten Freibetrag nennen wir hier bewusst nicht — er wird periodisch festgelegt und gehört in der jeweils gültigen Wegleitung nachgeschlagen.

eFisc, Register-Nummer und Zuständigkeit

Direkte Antwort
Der Thurgau arbeitet mit der Steuererklärungssoftware eFisc samt Option für elektronische Datenübermittlung. Für die Erfassung brauchen Sie die Register-Nummer vom Original-Hauptformular sowie Ihre Gemeinde.

Zuständig ist die Steuerverwaltung Thurgau, Abteilung Natürliche Personen, Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld, Telefon 058 345 30 30. Steuerfragen laufen über info.sv@tg.ch, der Software-Support über fisc.sv@tg.ch. Das Hauptformular trägt die Bezeichnung Formular 1a.

Der Thurgau im Vergleich

ThurgauLuzernAargauSt. Gallen
SoftwareeFisceSteuern.LUeTAX AARGAUE-Tax SG
Ziffer Nebenerwerb1.2104 / 1051.21.2
Haupterwerb zwingendjaneinnicht geregeltnicht geregelt
Abgrenzungskriterienvierdreikeineeines
Nebenerwerb-Pauschale20 %, 800–2'40020 %, 800–2'40020 %, 800–2'40020 %, 800–2'400
Haupterwerb-Pauschale3 %, 2'000–4'0003 %, 2'000–4'0003 %, 2'000–4'000700 + 10 %, max. 2'400
Behördenabzug50 %, 2'000–4'000Steuerbuch20 %, 2'400–3'600

Details je Kanton: Luzern, Aargau, St. Gallen, Zürich und Bern.

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Was bedeutet das für dich konkret?

Kläre zuerst, ob du überhaupt einen Haupterwerb hast — ohne ihn gibt es im Thurgau keinen Nebenerwerb, und deine einzige Tätigkeit wird als Haupterwerb behandelt. Prüfe dann die vier Kriterien und deklariere alles in Ziffer 1.2, unabhängig von der Höhe.

Und entscheide dich bewusst zwischen Pauschale und effektiven Kosten: Beides zusammen geht nicht, und die Pauschale deckt bereits Fahrt und Verpflegung mit ab.

Häufige Fragen

Kann ich im Thurgau Nebenerwerb ohne Hauptjob haben?
Nein. Die Thurgauer Wegleitung hält fest, dass ein Nebenerwerb das Vorliegen einer unselbständigen oder selbständigen Haupterwerbstätigkeit voraussetzt. Eine geringfügige Tätigkeit gilt als Haupterwerb, sofern es sich um die einzige Erwerbstätigkeit handelt — ausdrücklich genannt werden Studenten und Rentner. Der Kanton Luzern regelt das gegenteilig.
Wie grenzt der Thurgau Haupt- von Nebenerwerb ab?
Über vier Kriterien: Die Tätigkeit erfolgt bei anderen Arbeitgebenden, in einem anderen Tätigkeitsgebiet, mit anderen Hilfsmitteln und ausserhalb der Arbeitszeit der Haupterwerbstätigkeit. Als Haupterwerb gilt eine auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit, für die der grösste Teil der Zeit und Arbeitskraft eingesetzt wird; er kann auch aus mehreren Teilzeitanstellungen bestehen.
Wie hoch ist der Pauschalabzug bei Nebenerwerb im Thurgau?
20 Prozent der Nettoeinkünfte, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2400 im Jahr. Der Abzug gilt sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer. Abziehbar sind maximal Berufskosten bis zur Höhe des Erwerbseinkommens der zugehörigen Tätigkeit; eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht zulässig.
Kann ich Pauschale und effektive Kosten kombinieren?
Nein. Eine Kumulation von Pauschalabzug und effektiven Kosten ist nicht zulässig. Mit dem Pauschalabzug sind sämtliche für die Nebenerwerbstätigkeit anfallenden Berufskosten abgegolten — Fahrt-, Verpflegungs- und übrige Berufskosten. Der Nachweis höherer effektiver Kosten bleibt vorbehalten, dann gilt aber bei Fahrkosten die Fahrkostenbeschränkung.
Muss ich auch kleine Beträge deklarieren?
Ja. Die Wegleitung ist hier deutlich: Freigrenzen im Sozialversicherungsrecht wie AHV oder UVG sind aus steuerlicher Sicht unbeachtlich. Daher ist sämtliches Einkommen aus einer unselbständigen Nebenerwerbstätigkeit unabhängig von der Höhe zu deklarieren.
Welcher Abzug gilt für nebenamtliche Behördenmitglieder?
Vom Volk gewählte Mitglieder des obersten leitenden Exekutivorgans einer kommunalen Behörde können 50 Prozent der insgesamt ausgerichteten Behördenentschädigungen abziehen, mindestens CHF 2000 und höchstens CHF 4000. Das betrifft Gemeinderat Politischer Gemeinden sowie die Vorsteherschaft von Schul- und Kirchgemeinden. Wer dem obersten Exekutivorgan nicht angehört, etwa in Kommissionen oder Rechnungsprüfungskommissionen, erhält nur die ordentliche Nebenerwerbspauschale.
Wie wird der Feuerwehrsold im Thurgau besteuert?
Der Sold der Milizfeuerwehrleute für Kernaufgaben ist bei den Staats- und Gemeindesteuern bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Zu den Kernaufgaben zählen Übungen, Kurse, Inspektionen, Pikettdienste und Ernstfalleinsätze. Steuerbar sind hingegen Pauschalzulagen für Kader, Funktionszulagen, Entschädigungen für administrative Arbeiten sowie für freiwillige Dienstleistungen wie Saalwachen oder Verkehrsdienst, ebenso die Instruktorenentschädigung.

Passend dazu

Erinnerung Ziffern und Beträge beziehen sich auf die Wegleitung zur Steuererklärung 2025 des Kantons Thurgau und können sich ändern. Verbindlich sind die Wegleitung der laufenden Steuerperiode und die Auskünfte der Steuerverwaltung Thurgau. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: August 2026.
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Dieser Artikel wurde veröffentlicht von Videte Marketing Solutions. Plattform-Inhaber: Muaz Arnaut, Bern. Mehr über uns auf /ueber-uns.
Wir betreiben selbst eine Plattform, die kleine Beträge ausbezahlt, und haben deshalb ein Interesse daran, dass deren Deklaration sauber erklärt ist. Alle steuerlichen Angaben stammen unverändert aus der amtlichen Wegleitung des Kantons.